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   BGH, 25.09.1952 - IV ZR 22/52   

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https://dejure.org/1952,169
BGH, 25.09.1952 - IV ZR 22/52 (https://dejure.org/1952,169)
BGH, Entscheidung vom 25.09.1952 - IV ZR 22/52 (https://dejure.org/1952,169)
BGH, Entscheidung vom 25. September 1952 - IV ZR 22/52 (https://dejure.org/1952,169)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 7, 208
  • NJW 1952, 1410
 
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Wird zitiert von ... (53)

  • BGH, 11.03.2016 - V ZR 208/15

    Der Inhaber eines dinglichen Wohnungsrechts, der den Grundstückseigentümer

    b) aa) Auf die Stellung zusätzlicher Anträge - hier des Antrags auf Verurteilung, den persönlichen Gebrauch des Wohnungsrechts zu unterlassen - darf der Richter nach § 139 Abs. 1 ZPO nur hinweisen oder hinwirken, wenn solche Anträge in dem streitigen Vortrag der Parteien bereits zumindest andeutungsweise eine Grundlage haben (Senat, Beschluss vom 2. Oktober 2003 - V ZB 22/03, BGHZ 156, 269, 272; BGH, Urteil vom 25. September 1952 - IV ZR 22/52, BGHZ 7, 208, 211 f. mit Negativbeispiel und Urteil vom30. April 1984 - II ZR 293/83, BGHZ 91, 132, 134 mit Positivbeispiel; MüKoZPO/Wagner, 4. Aufl., § 139 Rn. 42).
  • BGH, 02.10.2003 - V ZB 22/03

    Besorgnis der Befangenheit bei Hinweis auf Verjährung

    Dies gilt für weitere Klagegründe (BGHZ 7, 208, 211; Senatsurteil vom 16. Juli 1999, V ZR 56/98, WM 1999, 1891, 1893, jeweils für die Klageerweiterung), für die Ausübung von Gestaltungsrechten (Senat aaO), aber auch für Leistungsverweigerungsrechte (BGH, Urteil vom 18. November 1968, II ZR 152/67, NJW 1969, 691, 693 für das Zurückbehaltungsrecht).
  • BGH, 04.05.1994 - VIII ZR 309/93

    Anwendung der Saldotheorie auf die Rückabwicklung von wegen Geschäftsunfähigkeit

    Der sich hieraus errechnende monatliche Überschuß von rund 700 DM geht, wie auch die Revision nicht bezweifelt, nicht über ein - bescheidenes - Entgelt für die eigene Tätigkeit des Klägers hinaus und ist deshalb nicht auf die Leistung der Beklagten zurückzuführen (vgl. BGHZ 7, 208, 217 f).
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