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   BGH, 25.09.1952 - IV ZR 31/50   

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https://dejure.org/1952,3341
BGH, 25.09.1952 - IV ZR 31/50 (https://dejure.org/1952,3341)
BGH, Entscheidung vom 25.09.1952 - IV ZR 31/50 (https://dejure.org/1952,3341)
BGH, Entscheidung vom 25. September 1952 - IV ZR 31/50 (https://dejure.org/1952,3341)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 26.06.1939 - IV 276/38

    Ist ein Erbvertrag der Anfechtung nach §§ 2281, 2079 BGB. entzogen, wenn er die

    Auszug aus BGH, 25.09.1952 - IV ZR 31/50
    Das Reichsgericht hat der Änderung der "Normsituation" erstmals in RGZ 161, 19 Rechnung getragen und aus dem im Verfahrensrecht geltenden Territorialitätsprinzip den Schluss gezogen, dass Inland im Sinne des § 606 - damals galt diese Bestimmung noch in der Fassung der Zivilprozessnovelle von 1898 - der ursprüngliche Geltungsbereich der Zivilprozessordnung sei und trotz der nunmehr bestehenden einheitlichen Reichsjustizhoheit das übrige Gebiet des Grossdeutschen Reiches nicht umfasse.

    Wie im internationalen, so kann auch im interzonalen Zivilprozessrecht nach dem Territorialitätsprinzip (vgl. RGZ 161, 19) ein Gericht nur sein eigenes Verfahrensrecht anwenden.

  • RG, 07.12.1939 - VIII GB 113/39

    Was ist unter "Inland" in § 606 RZPO. und § 100 IN zu verstehen?

    Auszug aus BGH, 25.09.1952 - IV ZR 31/50
    Dieser Entscheidung hat sich der VIII. Zivilsenat des Reichsgerichts für die Österreichische Prozessordnung in RGZ 162, 128 angeschlossen.
  • RG, 20.11.1917 - VII 335/17

    Erhebung von Erbschaftssteuer nach dem Reichserbschaftssteuergesetz; Auslegung

    Auszug aus BGH, 25.09.1952 - IV ZR 31/50
    Mit diesem Begriff des Steuerrechts befasst sich die vom Berufungsgericht angeführte Entscheidung RGZ 91, 287.
  • BGH, 24.11.1951 - II ZR 26/51

    Örtliche Zuständigkeit. Zweigniederlassung

    Auszug aus BGH, 25.09.1952 - IV ZR 31/50
    Der Fortbestand des Deutschen Reichs als einer staatsrechtlichen Einheit ist auch in der zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmten Entscheidung des II. Zivilsenats des BGH vom 24. November 1951 - II ZR 26/51 - bejaht.
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