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   BGH, 25.09.1956 - 5 StR 219/56   

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https://dejure.org/1956,1264
BGH, 25.09.1956 - 5 StR 219/56 (https://dejure.org/1956,1264)
BGH, Entscheidung vom 25.09.1956 - 5 StR 219/56 (https://dejure.org/1956,1264)
BGH, Entscheidung vom 25. September 1956 - 5 StR 219/56 (https://dejure.org/1956,1264)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 9, 358
  • NJW 1956, 1765
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.12.1996 - 4 StR 489/96

    Vorliegen des Untreuetatbestandes durch Beiseiteschaffung von Sicherungsgütern

    Damit entfällt der Vorsatz der Untreue (vgl. BGHSt 9, 358, 360; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vorsatz 1, 2; Hübner in LK StGB 10. Aufl. § 266 Rdn. 103).
  • BGH, 08.10.1985 - 1 StR 420/85

    Fortgesetzte Untreue durch Ankauf medizinischer Bestrahlungsgeräte für eine

    Zum gesetzlichen Tatbestand der Untreue gehört ein pflichtwidriges Handeln; demgemäß muß sich der - zumindest bedingte - Vorsatz des Täters auf die Pflichtwidrigkeit erstrecken (RGSt 69, 203, 206/207; 75, 75, 85; RG JW 1936, 2101/2102; BGHSt 3, 23, 24; Hübner in LK 10. Aufl. § 266 Rdn. 86 a. E. sowie 103; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 21. Aufl. § 266 Rdn. 49; Dreher/Tröndle, StGB 42. Aufl. § 266 Rdn. 26; vgl. auch BGHSt 9, 358, 360).
  • OLG Hamburg, 16.05.1977 - I Ss 13/77
    Das setzt aber - wie in BGHSt 9 S. 358, 360 ausgeführt wird - voraus, daß die rechtlichen Verhältnisse ein selbständiges Dasein außerhalb des Verbots haben, das der gesetzliche Tatbestand ausdrückt.
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