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   BGH, 25.09.1962 - 1 StR 368/62   

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BGH, 25.09.1962 - 1 StR 368/62 (https://dejure.org/1962,1182)
BGH, Entscheidung vom 25.09.1962 - 1 StR 368/62 (https://dejure.org/1962,1182)
BGH, Entscheidung vom 25. September 1962 - 1 StR 368/62 (https://dejure.org/1962,1182)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 18, 21
  • NJW 1962, 2262
  • MDR 1963, 151
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 16.01.2003 - 2 BvR 716/01

    Anwesenheit im JGG-Verfahren

    Dabei kommt es verfassungsrechtlich weniger auf die Erwägung an, dass staatliche Maßnahmen voraussichtlich umso erfolgreicher sein werden, je mehr mit dem Verständnis und der unterstützenden Mitwirkung der Eltern gerechnet werden kann (dazu schon BGHSt 18, 21 ).
  • BGH, 18.07.1984 - 2 StR 322/84

    Fortgesetztes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in besonders schwerem Fall -

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann eine fortgesetzte Tat zwei weitere Delikte, mit denen sie jeweils in Tateinheit steht, allerdings dann nicht zu einer rechtlichen Einheit verbinden, wenn beide schwerer wiegen als erstere (vgl. BGHSt 2, 246; 18, 26 [BGH 25.09.1962 - 1 StR 368/62]; BGH, Urteil vom 16. September 1975 - 1 StR 368/75;Urteil vom 10. Februar 1977 - 4 StR 623/76;Beschluß vom 19. August 1982 - 1 StR 749/81).
  • OLG Hamm, 15.01.2008 - 3 Ws 10/08

    Berufung; gesetzlicher Vertreter; Fristversäumnis; Wiedereinsetzung

    Aus dieser Vorschrift ergibt sich aber keine Rechtspflicht des Gerichts, den Erziehungsberechtigten bzw. den gesetzlichen Vertretern ein ergangenes Urteil nebst Rechtsmittelbelehrung gerade mit Rücksicht auf eine etwaige Anfechtung des Urteils so rechtzeitig zuzustellen, dass die Erziehungsberechtigten bzw. die gesetzlichen Vertreter dagegen noch fristgerecht Rechtsmittel einlegen können, wobei zusätzlich zu beachten ist, dass eine Zustellung des mit Gründen versehenen schriftlichen Urteil innerhalb der seit der Verkündung laufenden einwöchigen Frist zur Einlegung des Rechtsmittels nur in Ausnahmefällen möglich sein wird, da sowohl die Anfertigung des Urteils als auch dessen kanzleimäßige Bearbeitung regelmäßig einen größeren Zeitraum beanspruchen (vgl. BGH NJW 1962, 2262).
  • OLG Hamm, 02.12.2009 - 4 AuslA 22/08
    Bei der Beurteilung der Dringlichkeit ist überdies ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. OLG Bremen, MDR 1963, 151; OLG Koblenz, GA 1973, 157; OLG Stuttgart, MDR 1981, 780, Meyer-Goßner, StPO , 52. Aufl., § 119 Rdnr. 40; vgl. auch OLG Düsseldorf NJW 190.3160).
  • OLG Düsseldorf, 19.01.2000 - 1 Ws 1065/99

    Gesundheitsfürsorge in der Untersuchungshaft

    Die Ausführung muß bei Anlegung eines strengen Maßstabs (Senat NJW 1990, 3160; OLG Bremen MDR 1963, 151; OLG Stuttgart MDR 1981, 780; KK-Boujong aaO, § 119 Rn. 66) dringlich sein.
  • BGH, 16.03.1965 - 1 StR 29/65

    Unzucht mit einem Kind in Tateinheit mit einem fortgesetzten Vergehen der Unzucht

    Es genügt vielmehr, jedenfalls wenn es sich wie hier um gleich schwere Straftaten handelt, daß dies bei einigen oder auch nur bei je einem der Teilakte der Fall ist (vgl. BGHSt 6, 81 [BGH 09.04.1954 - 2 StR 74/54]; 18, 26) [BGH 25.09.1962 - 1 StR 368/62].
  • BGH, 15.07.1964 - 3 StR 11/64

    Rechtsmittel

    Bei der Feststellung, es sei dem Angeklagten "darauf angekommen", handelt es sich auch nicht um eine formelhafte Wiedergabe des Leitsatzes von BGHSt 18, 24 [BGH 25.09.1962 - 1 StR 368/62], sondern das Landgericht führt im einzelnen die Gesichtspunkte an, die es zu diesem Schluß kommen liessen.
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