Rechtsprechung
BGH, 25.09.1985 - IVa ZR 208/83 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Abtretung einer Forderung durch Übergabe eines in Umlauf gebrachten Wechsels - Abschluss eines ausdrücklich vereinbarten Auskunfterteilungsvertrags durch ein Antwortschreiben über die Kenntnis einer abgetretenen Forderung an eine Bank - Auslegung einer ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 676
Voraussetzungen der Haftung wegen der Erteilung einer unrichtigen Auskunft über das Bestehen abgetretener Forderungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 19.06.1985 - IVa ZR 227/83
Anspruch auf Maklerprovision aus abgetretenem Recht - Rechtmäßigkeit der …
Auszug aus BGH, 25.09.1985 - IVa ZR 208/83
Ein Anspruch aufgrund der von der Rechtsprechung zur sogenannten Abtretungsannahme des Schuldners gegenüber dem Neugläubiger entwickelten Grundsätze (dazu zuletzt Senatsurteil vom 19. Juni 1985 - IVa ZR 227/83 m.w.N. - WM 1985, 1177), auf die das Berufungsurteil nicht eingeht, kommt nicht in Betracht. - BGH, 22.03.1982 - II ZR 114/81
Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen
Auszug aus BGH, 25.09.1985 - IVa ZR 208/83
Die sogenannte Prospekthaftung, die an typisiertes Vertrauen anknüpft (BGHZ 83, 222), kann hier ersichtlich nicht in Betracht kommen. - BGH, 21.05.1984 - II ZR 83/84
Abgrenzung von Prospekthaftung und Verschulden bei Vertragsverhandlungen
Auszug aus BGH, 25.09.1985 - IVa ZR 208/83
Er baut dann darauf, rechnet jedenfalls damit, daß seine Beteiligung vertrauensbildend wirkt, so daß seine Erklärungen vor dem Vertragsschluß als solche mit Rechtsfolgewillen verstanden werden (BGHZ 74, 103, 108 und 79, 337, 340 jeweils m.w.N.; Urteil vom 21.5.1984 - II ZR 83/84 - WM 1984, 889). - BGH, 06.10.1980 - II ZR 60/80
Prospekthaftung bei unrichtigem oder unvollständigem Prospekt für den Beitritt zu …
Auszug aus BGH, 25.09.1985 - IVa ZR 208/83
Er baut dann darauf, rechnet jedenfalls damit, daß seine Beteiligung vertrauensbildend wirkt, so daß seine Erklärungen vor dem Vertragsschluß als solche mit Rechtsfolgewillen verstanden werden (BGHZ 74, 103, 108 und 79, 337, 340 jeweils m.w.N.; Urteil vom 21.5.1984 - II ZR 83/84 - WM 1984, 889). - BGH, 22.03.1979 - VII ZR 259/77
nachhaltig empfohlenes Abschreibungsmodell - Anlagevermittler, § 676 BGB aF (§ …
Auszug aus BGH, 25.09.1985 - IVa ZR 208/83
Er baut dann darauf, rechnet jedenfalls damit, daß seine Beteiligung vertrauensbildend wirkt, so daß seine Erklärungen vor dem Vertragsschluß als solche mit Rechtsfolgewillen verstanden werden (BGHZ 74, 103, 108 und 79, 337, 340 jeweils m.w.N.; Urteil vom 21.5.1984 - II ZR 83/84 - WM 1984, 889).
- LAG Köln, 30.01.2001 - 13 (9) Sa 1198/00 Dafür, ob ein bestimmtes Verhalten oder eine Erklärung die Wirkung einer Willenserkärung hat, kommt es im Rechtsverkehr nach allgemeinen Grundsätzen nur darauf an, ob der Erklärende aus der Sicht des Erklärungsempfängers einen auf eine bestimmte Rechtswirkung gerichteten Willen geäussert hat, nicht darauf, ob der Erklärende den Willen tatsächlich hatte (BAG, Urteil vom 04.05.1999 10 AZR 290/98AP Nr. 55 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; Urteil vom 16.03.2000 2 AZR 196/99 nv; BGH Urteil vom 25.09.1985 IV a ZR 208/83 WM 1985, 1446; Urteil vom 17.05.1990 IX ZR 85/89 WM 1990, 1554; Urteil vom 18.05.1999 X ZR 100/98 ...).