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   BGH, 25.09.1996 - IV ZR 102/96   

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https://dejure.org/1996,11634
BGH, 25.09.1996 - IV ZR 102/96 (https://dejure.org/1996,11634)
BGH, Entscheidung vom 25.09.1996 - IV ZR 102/96 (https://dejure.org/1996,11634)
BGH, Entscheidung vom 25. September 1996 - IV ZR 102/96 (https://dejure.org/1996,11634)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Heraufsetzung der Beschwer - Vorsorgliche Geltendmachung der Aufrechnung mit Gegenforderungen - Mangelnde Individualisierung der Gegenforderung

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.04.1983 - VIII ZR 320/80

    Rechtliche Zulässigkeit einer Urteilsbegründung hinsichtlich der Behandlung einer

    Auszug aus BGH, 25.09.1996 - IV ZR 102/96
    Diese zusätzlichen Ausführungen über die Begründetheit der Aufrechnung sind als nicht vorhanden zu behandeln, weil das Berufungsgericht die Frage nach der Zulässigkeit nicht etwa offengelassen, sondern wie ausgeführt verneint hat (BGH, Urteil vom 13.04.1983 - VIII ZR 320/80 - LM ZPO § 322 Nr. 98 = NJW 1984, 128, jeweils unter I 2).
  • BGH, 01.06.1967 - II ZR 130/65

    Beschwer bei aberkannter Aufrechnungsforderung

    Auszug aus BGH, 25.09.1996 - IV ZR 102/96
    Ein Beklagter ist zusätzlich zur Klageforderung in jeweils gleicher Höhe dann beschwert, wenn er vorsorglich die Aufrechnung mit Gegenforderungen geltend gemacht und das Instanzgericht das Nichtbestehen dieser Forderungen rechtskraftfähig gemäß §§ 322 Abs. 2 ZPO festgestellt hat (BGHZ 48, 212, 213) [BGH 01.06.1967 - II ZR 130/65].
  • BGH, 24.02.1994 - VII ZR 209/93

    Rechtsmittelbeschwer bei Zurückweisung einer geltend gemachten Gegenforderung als

    Auszug aus BGH, 25.09.1996 - IV ZR 102/96
    Das hat zur Folge, daß eine der Rechtskraft fähige Entscheidung über die Pflichtteilsforderung nicht vorliegt (BGH, Beschluß vom 24.02.1994 - VII ZR 209/93 - BGHR ZPO § 322 Abs. 2 Hilfsaufrechnung 7 = NJW 1994, 1538 unter II 1 a).
  • BGH, 31.07.2001 - XI ZR 217/01

    Rechtskraft einer Entscheidung über eine für unzulässig erklärte Hilfsaufrechnung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt eine vorsorglich zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung nur dann zu einer Erhöhung der Beschwer, wenn das Berufungsgericht das Bestehen der Gegenforderung verneint hat und im Falle der Rechtskraft des Berufungsurteils das Nichtbestehen der Gegenforderung nach § 322 Abs. 2 ZPO rechtskräftig festgestellt wäre (BGH, Beschlüsse vom 24. Februar 1994 - VII ZR 209/93, NJW 1994, 1538 und vom 25. September 1996 - IV ZR 102/96, BGHR ZPO § 546 Abs. 2 Beschwer 15).

    Diese zusätzlichen Ausführungen über die Begründetheit der Aufrechnung sind als nicht vorhanden zu behandeln, weil das Berufungsgericht die Frage nach der Zulässigkeit verneint hat (vgl. BGH, Urteil vom 13. April 1983 - VIII ZR 320/80, NJW 1984, 128, 129; BGH, Beschluß vom 25. September 1996 - IV ZR 102/96, BGHR ZPO § 546 Abs. 2 Beschwer 15).

  • BGH, 19.06.2007 - X ZR 98/04

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Hilfsaufrechnung

    Mit dieser Feststellung ist jedoch über das Bestehen der Aufrechnungsforderung nicht mit Rechtskraft entschieden, so dass sie in einem neuen Rechtsstreit erneut zur Prüfung gestellt werden kann (BGH, Urt. v. 30.03.1994 - VIII ZR 132/92, BGHZ 125, 351 f.; Urt. v. 25.09.1996 - IV ZR 102/96, BGHR ZPO § 546 Abs. 2 Beschwer 15; Urt. v. 05.12.1996 - IX ZR 67/96, NJW 1997, 734; Urt. v. 31.07.2001 - XI ZR 217/01, NJW 2001, 3616).
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