Rechtsprechung
   BGH, 25.09.1997 - 4 StR 438/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,7269
BGH, 25.09.1997 - 4 StR 438/97 (https://dejure.org/1997,7269)
BGH, Entscheidung vom 25.09.1997 - 4 StR 438/97 (https://dejure.org/1997,7269)
BGH, Entscheidung vom 25. September 1997 - 4 StR 438/97 (https://dejure.org/1997,7269)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,7269) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufnahme gesetzlicher Regelbeispiele in die Urteilsformel - Waffenqualität von Quarzhandschuhen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 125a

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.09.1989 - 3 StR 116/89

    Bestechung eines Bürgermeisters

    Auszug aus BGH, 25.09.1997 - 4 StR 438/97
    Sie wäre auch eine unzulässige Verkürzung des Beweisthemas; denn mit dem Beweisantrag sollte - was sich maßgebend aus seinem Sinn und Zweck, dem Vorbringen des Angeklagten und dem Gang der Hauptverhandlung ergibt (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 erwiesene Tatsache 1, 2) - nachgewiesen werden, daß der Angeklagte E. für den Vorfall mit dem Koberfenster nicht verantwortlich war.
  • BGH, 20.07.1995 - 1 StR 126/95

    Strafbare Nötigung durch eine Straßenblockade in deren Folge ein Verkehrsstau

    Auszug aus BGH, 25.09.1997 - 4 StR 438/97
    Die Voraussetzungen des § 125 a Satz 2 Nr. 2 StGB erfüllen nicht nur Waffen im technischen Sinn, sondern alle Gegenstände, die nach ihrer objektiven Beschaffenheit und der beabsichtigten konkreten Art ihrer Benutzung geeignet sind, erhebliche Verletzungen herbeizuführen (vgl. BGHR StGB § 125 a Waffe 1; BayObLG JR 1987, 466; Lenckner in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 125 a Rdn. 8 m.w.N.).
  • BGH, 18.10.1988 - 1 StR 410/88

    Berücksichtigung einer als erwiesen angesehenen Tatsache in den

    Auszug aus BGH, 25.09.1997 - 4 StR 438/97
    Sie wäre auch eine unzulässige Verkürzung des Beweisthemas; denn mit dem Beweisantrag sollte - was sich maßgebend aus seinem Sinn und Zweck, dem Vorbringen des Angeklagten und dem Gang der Hauptverhandlung ergibt (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 erwiesene Tatsache 1, 2) - nachgewiesen werden, daß der Angeklagte E. für den Vorfall mit dem Koberfenster nicht verantwortlich war.
  • BayObLG, 03.10.1986 - RReg. 1 St 95/86

    Landfriedensbruch; Besonders schwerer Fall; Menschenansammlung; Stein; Werfen

    Auszug aus BGH, 25.09.1997 - 4 StR 438/97
    Die Voraussetzungen des § 125 a Satz 2 Nr. 2 StGB erfüllen nicht nur Waffen im technischen Sinn, sondern alle Gegenstände, die nach ihrer objektiven Beschaffenheit und der beabsichtigten konkreten Art ihrer Benutzung geeignet sind, erhebliche Verletzungen herbeizuführen (vgl. BGHR StGB § 125 a Waffe 1; BayObLG JR 1987, 466; Lenckner in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 125 a Rdn. 8 m.w.N.).
  • BGH, 26.04.2012 - 4 StR 51/12

    Gefährliche Körperverletzung (Quarzhandschuhe als gefährliches Werkzeug;

    Eingenähter Sand in Handschuhen verstärkt deren Schlagwirkung und hat eine solche Wirkung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. September 1997 - 4 StR 438/97 und vom 10. Januar 2011 - 5 StR 515/10, NStZ-RR 2011, 111 f.; vgl. auch Urteil vom 13. Januar 2005 - 4 StR 469/04 zu mit Plastik verstärkten Bikerhandschuhen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht