Rechtsprechung
   BGH, 25.09.2002 - RiZ(R) 4/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2066
BGH, 25.09.2002 - RiZ(R) 4/01 (https://dejure.org/2002,2066)
BGH, Entscheidung vom 25.09.2002 - RiZ(R) 4/01 (https://dejure.org/2002,2066)
BGH, Entscheidung vom 25. September 2002 - RiZ(R) 4/01 (https://dejure.org/2002,2066)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,2066) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit eines Dienstleistungszeugnisses - Dienstliche Beurteilung eines Richters - Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit - Dienstgericht für Richter - Aktenvermerk - Besprechungsvermerk

  • Judicialis

    DRiG § 26 Abs. 3; ; HessLaufbahnVO § 21 Abs. 1 Satz 2; ; HessRiG § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Dokumentation von Einwendungen des Richters gegen die dienstliche Beurteilung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Dienstrecht - Dienstliche Beurteilung eines Richters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1673 (Ls.)
  • NJW-RR 2003, 492
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.08.1985 - RiZ(R) 10/84

    Entfernung der Widerspruchsakten zu einer für unzulässig erklärten dienstlichen

    Auszug aus BGH, 25.09.2002 - RiZ(R) 4/01
    a) Eine dienstliche Beurteilung eines Richters kann wegen Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit unzulässig sein, wenn bei deren Eröffnung entgegen § 21 Abs. 1 Satz 2 HessLaufbahnVO, § 2 HessRiG die die richterliche Unabhängigkeit möglicherweise betreffenden Einwendungen des Richters nicht aktenkundig gemacht worden sind (im Anschluß an BGH, Urteil vom 23. August 1985 - RiZ (R) 10/84, BGHZ 95, 313, 322).

    Eine dienstliche Beurteilung eines Richters kann wegen Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit unzulässig sein, wenn bei deren Eröffnung die nach Landesrecht zwingend vorgeschriebene aktenkundige Erfassung des Ergebnisses der Besprechung nicht geschehen ist (BGH, Urteil vom 23. August 1985 - RiZ (R) 10/84, BGHZ 95, 313, 320).

    Die dienstliche Beurteilung sei bei Unterbleiben des Vermerks wegen der Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit unzulässig (BGH, Urteil vom 23. August 1985, aaO S. 322 f.).

    Der Dienstherr ist nach dieser Regelung gehalten, die die richterliche Unabhängigkeit möglicherweise betreffenden Einwendungen aktenkundig zu machen (BGH, Urteil vom 23. August 1985 - RiZ (R) 10/84, BGHZ 95, 313, 322).

  • BGH, 10.08.2001 - RiZ(R) 5/00

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch kritische

    Auszug aus BGH, 25.09.2002 - RiZ(R) 4/01
    aa) Das Dienstgericht für Richter überprüft eine dienstliche Beurteilung ausschließlich daraufhin, ob sie den Richter in seiner richterlichen Unabhängigkeit beeinträchtigt (BGH, Urteil vom 10. August 2001 - RiZ (R) 5/00, NJW 2002, 359 m.w.N.).

    Sie ist unzulässig, wenn der Richter durch die in ihr enthaltene Kritik veranlaßt werden könnte, eine Verfahrens- oder Sachentscheidung in einem anderen Sinne als ohne diese Kritik zu treffen (BGH, Urteil vom 10. August 2001 - RiZ (R) 5/00, NJW 2002, 359, 360 f. m.w.N.).

    Im dienstgerichtlichen Verfahren wird nicht geprüft, ob diese Äußerungen tatsächlich gefallen und die Empfindungen richtig dargestellt sind und ob sie nach den Maßstäben des Dienstrechts rechtmäßig sind (BGH, Urteil vom 10. August 2001 - RiZ (R) 5/00, NJW 2002, 359, 361 m.w.N.).

  • BGH, 14.01.1991 - RiZ(R) 5/90

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch Formulierungen in der

    Auszug aus BGH, 25.09.2002 - RiZ(R) 4/01
    Die Stellungnahme des Senatsvorsitzenden wird dem Dienstvorgesetzten nicht zugerechnet (vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 1991 - RiZ (R) 5/90, NJW 1992, 46, 47 = DRiZ 1992, 24).

    Das ist der Zweck der aus Anlaß einer Erprobung beim Oberlandesgericht erfolgten Beurteilung (BGH, Urteil vom 14. Januar 1991 - RiZ (R) 5/90, NJW 1992, 46, 47 = DRiZ 1992, 24).

  • BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 3/83

    Umfang der Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht; Zulässigkeit einer

    Auszug aus BGH, 25.09.2002 - RiZ(R) 4/01
    Sie hat keinen Bezug zu einer bestimmten richterlichen Tätigkeit (vgl. BGH, Urteil vom 31. Januar 1984 - RiZ (R) 3/83, BGHZ 90, 41, 44).
  • BVerwG, 02.06.1999 - 4 B 30.99

    Urteilsergänzung; Kostenentscheidung; Antragserfordernis; unzulässiges

    Auszug aus BGH, 25.09.2002 - RiZ(R) 4/01
    Aus ihnen kann nicht in analoger Anwendung der allgemeine Rechtssatz hergeleitet werden, der Staatskasse seien in Abweichung von § 154 Abs. 2 VwGO die außergerichtlichen Kosten der unterliegenden Partei aufzuerlegen, wenn diese auf einem schuldhaften Fehlverhalten der Gerichte beruhen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 2. Juni 1999 - 4 B 30/99, NVwZ-RR 1999, 694, 695; Beschluß vom 3. Dezember 1998 - 1 B 110/98, NVwZ 1999, 405, 406; Eyermann/Rennert, VwGO, 11. Aufl., § 155 Rdn. 14).
  • BGH, 04.10.2000 - RiZ(B) 5/99

    Anfechtung einer Entscheidung des Dienstgerichtshofs für Richter

    Auszug aus BGH, 25.09.2002 - RiZ(R) 4/01
    Die Beschwerde dagegen hat der Senat als unzulässig verworfen (Beschluß vom 4. Oktober 2000 - RiZ (B) 5/99).
  • BVerwG, 03.12.1998 - 1 B 110.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Auslegung einer "Berufung" als Antrag auf Zulassung der

    Auszug aus BGH, 25.09.2002 - RiZ(R) 4/01
    Aus ihnen kann nicht in analoger Anwendung der allgemeine Rechtssatz hergeleitet werden, der Staatskasse seien in Abweichung von § 154 Abs. 2 VwGO die außergerichtlichen Kosten der unterliegenden Partei aufzuerlegen, wenn diese auf einem schuldhaften Fehlverhalten der Gerichte beruhen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 2. Juni 1999 - 4 B 30/99, NVwZ-RR 1999, 694, 695; Beschluß vom 3. Dezember 1998 - 1 B 110/98, NVwZ 1999, 405, 406; Eyermann/Rennert, VwGO, 11. Aufl., § 155 Rdn. 14).
  • BGH, 30.03.1987 - RiZ(R) 5/86

    Zulässigkeit von Bemerkungen in einer richterlichen Beurteilung

    Auszug aus BGH, 25.09.2002 - RiZ(R) 4/01
    Anders als in dem dem Senatsurteil vom 30. März 1987 - RiZ (R) 5/86, NJW 1987, 2442 zugrunde liegenden Fall, bringt die Äußerung keinen Tadel zum Ausdruck, der sich auf die richterliche Tätigkeit der Antragstellerin bezieht.
  • BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 4/83

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch eine schriftliche

    Auszug aus BGH, 25.09.2002 - RiZ(R) 4/01
    Eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt oder durch einen Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule als Bevollmächtigtem war nicht geboten (BGH, Urteil vom 31. Januar 1984 - RiZ (R) 4/83, BGHZ 90, 34, 36).
  • BGH, 01.03.2022 - RiZ 2/16

    Prüfungsverfahren gegen Handlungen und Unterlassungen des Präsidiums des

    aa) Handlungen des Vorsitzenden bzw. weiterer Mitglieder des XI. Senats oder von Mitgliedern des V. Senats einschließlich seines Vorsitzenden können dem Präsidenten grundsätzlich nicht zugerechnet werden (vgl. BGH, Urteil vom 25. September 2002 - RiZ(R) 4/01, NJW-RR 2003, 492 [juris Rn. 39]).
  • BGH, 04.06.2009 - RiZ(R) 5/08

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch allgemeine Kritik an der

    Sie ist unzulässig, wenn die in ihr enthaltene Kritik den Richter veranlassen könnte, in Zukunft eine andere Verfahrens- oder Sachentscheidung als ohne diese Kritik zu treffen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 25. September 2002 - RiZ(R) 4/01 = NJW-RR 2003, 492; vom 10. August 2001 - RiZ(R) 5/00 = NJW 2002, 359 ; vom 14. April 1997 - RiZ(R) 3/96 = DRiZ 1998, 20 ).
  • DGH Rheinland-Pfalz, 10.08.2016 - DGH 1/15

    Richterdienstrecht: Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit durch eine

    Sie ist unzulässig, wenn die in ihr enthaltene Kritik den Richter veranlassen könnte, in Zukunft in gleich gelagerten Fällen eine andere Verfahrens- oder Sachentscheidung als ohne diese Kritik zu treffen (stRspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 14. April 1997 - RiZ (R) 3/96 -, DRiZ 1998, 20; vom 10. August 2001 - RiZ (R) 5/00 -, NJW 2002, 359; und vom 25. September 2002 - RiZ (R) 4/01 -, NJW-RR 2003, 492).

    (2) Als zulässig wurden dagegen erachtet die allgemeine Beschreibung der Art und Weise, wie der Richter arbeitet - wobei sich Lob und Kritik aber losgelöst von einem bestimmten oder einzelnen Verfahren halten müssen (BGH, Urteil vom 16. September 1987 - RiZ (R) 4/87 -, NJW 1988, 419), der Vorhalt der Verwendung des Gutachtens- anstatt des Urteilsstils (BGH, Urteil vom 25. September 2002 - RiZ (R) 4/01 -, NJW-RR 2003, 492) und des bewussten Abweichens von der höchstrichterlichen Rechtsprechung ohne Kenntlichmachung (BGH, Urteil vom 4. Juni 2009 - RiZ (R) 5/08 -, BGHZ 181, 268 und juris, dort Rn. 25) sowie schließlich der Hinweis, dass Urteile und Beschlüsse des beurteilten Richters "allerdings in manchen Fällen durch eine eingehendere Würdigung des Parteivortrags an Überzeugungskraft gewinnen würden" (BGH, Urteil vom 27. September 1976 - RiZ (R) 4/76 -, DRiZ 1976, 382).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.2005 - 4 S 439/05

    Richter; Stellenbesetzungsverfahren; Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines

    Sie ist unzulässig, wenn der Richter durch die in ihr enthaltene Kritik veranlasst werden könnte, eine Verfahrens- oder Sachentscheidung in einem anderen Sinne als ohne diese Kritik zu treffen (BGH, Urteile vom 10.08.2001, NJW 2002, 359, und vom 25.09.2002, NJW-RR 2003, 492).
  • BGH, 26.07.2017 - RiZ(R) 3/16

    Würdigung einer Formulierung in einer dienstlichen Beurteilung mit Blick auf eine

    (1) Nach der Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes kann die dienstliche Beurteilung eines Richters wegen Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit unzulässig sein, wenn bei deren Eröffnung entgegen den landesrechtlichen Vorschriften die richterliche Unabhängigkeit möglicherweise betreffende Einwendungen des Richters nicht aktenkundig gemacht worden sind (BGH, Urteil vom 23. August 1985 - RiZ (R) 10/84, BGHZ 95, 313, 320 bis 324; Urteil vom 25. September 2002 - RiZ (R) 4/01, DRiZ 2003, 367 Rn. 22).
  • BGH, 14.10.2013 - RiZ(R) 2/12

    Prüfungsverfahren wegen Anfechtung einer Maßnahme der richterlichen

    Sie ist unzulässig, wenn die in ihr enthaltene Kritik den Richter veranlassen könnte, in Zukunft eine andere Verfahrens- oder Sachentscheidung als ohne diese Kritik zu treffen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 4. Juni 2009 - RiZ(R) 5/08, BGHZ 181, 268 Rn. 15; Urteil vom 25. September 2002 - RiZ(R) 4/01, NJW-RR 2003, 492, 493; Urteil vom 10. August 2001 - RiZ(R) 5/00, NJW 2002, 359, 360 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2003 - 1 A 2338/01

    Anspruch auf Aufhebung der dienstlichen Beurteilung eines Richters;

    BGH, Urteil vom 25.9.2002 - RiZ(R) 4/01 -, NJW-RR 2003, 492; Urteil vom 10.8.2001 - RiZ(R) 5/00 -, a.a.O.; Urteil vom 14.4.1997 - RiZ(R) 3/96 -, DRiZ 1998, 20.
  • DGH Nordrhein-Westfalen, 13.03.2021 - 1 DGH 1/20
    Sie ist unzulässig, wenn der Richter durch die in ihr enthaltene Kritik veranlasst werden könnte, eine Verfahrens- oder Sachentscheidung in einem anderen Sinne als ohne diese Kritik zu treffen (BGH Urteil vom 25.09.2002 - RiZ (R) 4/01; BGH Urteil vom 10.08.2001 - RiZ (R) 5/00).

    Zwar sind Hinweise auf charakterliche Eigenschaften oder Mängel in einer dienstlichen Beurteilung zulässig, soweit sie mit der dienstlichen Tätigkeit des Richters im Zusammenhang stehen (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH Urteile vom 25.09.2002 - RiZ (R) 4/01 und vom 14.04.1997 - RiZ (R) 3/96).

  • OVG Berlin, 15.01.2004 - 4 S 77.03

    Untersagung der Beförderung unter Einweisung in die Planstelle; Verletzung der

    Bei der Prüfung, ob die richterliche Unabhängigkeit beeinträchtigt wird, stellt der BGH (letzthin NJW-RR 2003, 492 [493]; NJW 2002, 359 [360 f.] m.w.N.) nicht darauf ab, ob die richterliche Amtsführung und spezifisch richterliche Fähigkeiten bewertet wurden, sondern darauf, ob diese Bewertung mit der sachlichen Unabhängigkeit, die in erster Linie Weisungsfreiheit bedeutet, vereinbar ist: Diese ist verletzt, wenn die Beurteilung auf eine direkte oder indirekte Weisung hinausläuft, wie der Richter in Zukunft verfahren oder entscheiden soll.
  • DGH Nordrhein-Westfalen, 23.11.2012 - 1 DGH 1/10

    Aufhebung Disziplinarverfügung; Fortsetzungsfeststellungsklage; Terminierung;

    Alle Sach- und Verfahrensentscheidungen sind in die Garantie der richterlichen Unabhängigkeit einbezogen (BGHZ 42, 163, 169; BGHZ 47, 275, 286; BGHZ 57, 344, 349; BGHZ 90, 41, 45; BGHZ 93, 238, 243; BGH, DRiZ 1984, 365; DRiZ 1992, 24f.; DRiZ 1995, 352f.; DRiZ 1998, 20, 22; DRiZ 2003, 367f.; BGH, NJW 1988, 419.; 421; NJW 1988, 1094; NJW 2002, 359).
  • VG Osnabrück, 28.06.2021 - 3 B 33/21

    Dienstliche Beurteilung; Richter; richterliche Unabhängigkeit

  • VG Berlin, 20.11.2007 - 28 A 105.06

    Anfechtung der dienstlichen Beurteilung eines Richters

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht