Rechtsprechung
BGH, 25.09.2003 - 4 StR 316/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 63 StGB; § 21 StGB; § 20 StGB
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (positive Feststellung der strafrechtlich relevanten verminderten Schuldfähigkeit; Einsichtsfähigkeit: tatsächliches Fehlen der Einsicht; depressive / wahnhafte Elemente, die der Persönlichkeitsstörung ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen einer im Zustand der zumindest verminderten Schuldfähigkeit begangenen Körperverletzung und Bedrohung; Voraussetzungen eines Sicherungsverfahrens; Überdauernde Persönlichkeitsstörung vom ...
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 20 § 21
Folgen der verminderten Einsichtsfähigkeit - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2004, 38
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 19.12.2012 - 4 StR 494/12
Raub (Zueignungsabsicht bezüglich Behältnis, in dem Bargeld vermutet wird und …
Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei der Begehung der Anlasstaten aufgrund einer nicht nur vorübergehenden psychischen Störung schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war und die Tatbegehung auf diesem Zustand beruht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2012 - 4 StR 348/12, Tz. 6; Beschluss vom 25. September 2003 - 4 StR 316/03, NStZ-RR 2004, 38; Beschluss vom 8. April 2003 - 3 StR 79/03, NStZ-RR 2003, 232).Wird die Annahme einer anderen schweren seelischen Abartigkeit aus dem Vorliegen einer schizoiden Persönlichkeitsstörung hergeleitet, bedarf es dabei einer erkennbaren Abgrenzung gegenüber Verhaltensweisen, die sich noch innerhalb der Bandbreite menschlichen Verhaltens bewegen und Ursache für strafbares Tun sein können, ohne dass sie die Schuldfähigkeit "erheblich" im Sinne des § 21 StGB berühren (BGH, Beschluss vom 25. September 2003 - 4 StR 316/03, NStZ-RR 2004, 38, 39).
- BGH, 10.08.2022 - 1 StR 234/22
Anordnung der Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychiatrischen …
Das aus dem Bemühen, nicht entdeckt werden zu wollen, erkennbare "schlechte Gewissen" widerspricht der Annahme fehlender Unrechtseinsicht (vgl. auch BGH, Beschluss vom 25. September 2003 - 4 StR 316/03 Rn. 6). - BGH, 15.02.2008 - 2 StR 22/08
Verminderte Schuldfähigkeit (Einsichtsfähigkeit; Steuerungsfähigkeit); …
In der Regel darf der Tatrichter ebenso wenig offenlassen, ob die Einsichts- oder die Steuerungsfähigkeit des Täters vermindert war (vgl. BGHSt 40, 357 f.; BGH NStZ-RR 2004, 38 f.; NStZ-RR 2003, 232;… Fischer StGB § 20 StGB Rdn. 44 m.w.N.).Denn die Schuld des Täters wird nicht gemindert, wenn er trotz erheblich verminderter Einsichtsfähigkeit das Unrecht tatsächlich eingesehen hat (BGHSt 34, 22, 25 ff.;… BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 1; BGH NJW 1995, 1229; NStZ-RR 2004, 38).
- BGH, 22.11.2006 - 2 StR 430/06
Verminderte Schuldfähigkeit (Einsichtsfähigkeit; Unrechtseinsicht im konkreten …
Fehlt dagegen bei der Tat die Unrechtseinsicht infolge generell verminderter Einsichtsfähigkeit, so ist für § 21 StGB nur Raum, wenn dies dem Täter vorzuwerfen ist; ohne Schuld handelt der Täter unter diesen Umständen nur dann, wenn ihm das Fehlen der Unrechtseinsicht nicht vorzuwerfen ist (vgl. u. a. BGH, Beschl. vom 25. September 2003 - 4 StR 316/03 m.w.N.; Senatsbeschluss vom 21. April 2005 - 2 StR 124/05). - BGH, 17.10.2007 - 2 StR 462/07
Verminderte Schuldfähigkeit (Einsichtsfähigkeit; Steuerungsfähigkeit)
Eine verminderte Einsichtsfähigkeit ist strafrechtlich indes erst dann von Bedeutung, wenn sie das Fehlen der Einsicht zur Folge hat (st. Rspr.; vgl. u. a. BGH NStZ-RR 2004, 38; BGH, Beschluss vom 21. Februar 2006 - 5 StR 8/06 jeweils m.w.N.). - BGH, 13.02.2009 - 2 StR 509/08
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Eine verminderte Einsichtsfähigkeit ist strafrechtlich indes erst dann von Bedeutung, wenn sie das Fehlen der Einsicht zur Folge hat (st. Rspr.; vgl. u. a. BGH NStZ-RR 2004, 38; 2007, 73, jeweils m.w.N.). - BGH, 19.02.2008 - 5 StR 599/07
Rechtsfehlerhafte Nichtanordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen …
Es darf nicht offen bleiben, ob die psychische Störung die Einsichtsoder die Steuerungsfähigkeit des Beschuldigten vermindert oder aufgehoben hat (…BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 1 und Gefährlichkeit 5; BGH NStZ-RR 2003, 232; 2004, 38 f.). - BGH, 10.06.2008 - 3 StR 188/08
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (hinreichende Feststellungen; …
Schon dies darf jedoch grundsätzlich nicht offen bleiben (BGH NStZ 1999, 128; NStZ-RR 2004, 38). - BGH, 21.02.2006 - 5 StR 8/06
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (tatsächliche verminderte …
Eine verminderte Einsichtsfähigkeit ist strafrechtlich jedoch erst dann von Bedeutung, wenn sie das Fehlen der Einsicht zur Folge hat (BGHSt 21, 27, 28 f.; 34, 22, 25 ff.;… BGHR StGB § 21 StGB Einsichtsfähigkeit 2, 3, 4, 5, 6; BGH NStZ-RR 2004, 38). - BGH, 08.01.2004 - 4 StR 539/03
Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Eine eingehende Auseinandersetzung mit dieser Frage drängte sich hier zumal deshalb auf, weil die Taten, soweit sie sich gegen die Nebenklägerin und deren jetzigen Ehemann richteten, sich auch normal-psychologisch aus Enttäuschung des Angeklagten über die gescheiterte Liebesbeziehung zu der Nebenklägerin erklären lassen (vgl. zur Schuldfähigkeitsbeurteilung in solchen Fällen vgl. BGH NStZ 1998, 296 m. Anm. Winckler/Foerster; Senatsbeschluß vom 25. September 2003 - 4 StR 316/03).