Rechtsprechung
   BGH, 25.09.2007 - 1 StR 350/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,12285
BGH, 25.09.2007 - 1 StR 350/07 (https://dejure.org/2007,12285)
BGH, Entscheidung vom 25.09.2007 - 1 StR 350/07 (https://dejure.org/2007,12285)
BGH, Entscheidung vom 25. September 2007 - 1 StR 350/07 (https://dejure.org/2007,12285)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,12285) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verlesung des Inhalts der polizeilichen Vernehmung eines Zeugen nach dessen Vernehmung in der Hauptverhandlung zur Erlangung ergänzender Erkenntnisse; Beweiserhebung über den Inhalt von Urkunden im Strafverfahren

  • Judicialis

    StPO § 249 Abs. 1; ; StPO § 250; ; StPO § 251 Abs. 1; ; StPO § 251 Abs. 1 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 249 Abs. 1 § 250
    Ergänzende Verlesung einer Zeugenaussage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 48
  • StV 2008, 123
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.02.2004 - 1 StR 566/03

    Aufklärungspflicht und Unmittelbarkeitsgrundsatz (zulässiger Augenschein durch

    Auszug aus BGH, 25.09.2007 - 1 StR 350/07
    Es ist vielmehr von dem der Systematik des Gesetzes zu entnehmenden allgemeinen Grundsatz auszugehen, dass das Gesetz den Urkundenbeweis zulässt, wo es ihn nicht ausdrücklich untersagt (BGHSt 20, 160, 161 f.; 49, 68, 70).
  • BGH, 30.01.2001 - 1 StR 454/00

    Mordmerkmale der "Heimtücke"; "niedrige Beweggründe"; Besondere Schwere der

    Auszug aus BGH, 25.09.2007 - 1 StR 350/07
    Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit, der in § 250 StPO zur Geltung kommt, liegt darin nicht (BGH, Urt. vom 30. Januar 2001 - 1 StR 454/00).
  • BGH, 16.02.1965 - 1 StR 4/65

    Bestimmung der schriftlichen Erklärung zu Beweiszwecken im Strafprozess - Eignung

    Auszug aus BGH, 25.09.2007 - 1 StR 350/07
    Es ist vielmehr von dem der Systematik des Gesetzes zu entnehmenden allgemeinen Grundsatz auszugehen, dass das Gesetz den Urkundenbeweis zulässt, wo es ihn nicht ausdrücklich untersagt (BGHSt 20, 160, 161 f.; 49, 68, 70).
  • BGH, 08.02.2018 - 3 StR 400/17

    Rechtsgrundlage für die Ermittlung von Standortdaten durch den Versand stiller

    Damit handelte es sich um eine zulässige vernehmungsergänzende Verlesung (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2007 - 1 StR 350/07, NStZ-RR 2008, 48).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht