Rechtsprechung
BGH, 25.09.2007 - 1 StR 350/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 250 StPO; § 251 Abs. 1 StPO; § 244 Abs. 2 StPO
Reichweite des Unmittelbarkeitsgrundsatzes (Verlesung von Urkunden und anderen als Beweismittel dienenden Schriftstücken; ergänzende Verlesung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verlesung des Inhalts der polizeilichen Vernehmung eines Zeugen nach dessen Vernehmung in der Hauptverhandlung zur Erlangung ergänzender Erkenntnisse; Beweiserhebung über den Inhalt von Urkunden im Strafverfahren
- Judicialis
StPO § 249 Abs. 1; ; StPO § 250; ; StPO § 251 Abs. 1; ; StPO § 251 Abs. 1 Nr. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 249 Abs. 1 § 250
Ergänzende Verlesung einer Zeugenaussage - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2008, 48
- StV 2008, 123
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.02.2004 - 1 StR 566/03
Aufklärungspflicht und Unmittelbarkeitsgrundsatz (zulässiger Augenschein durch …
Auszug aus BGH, 25.09.2007 - 1 StR 350/07
Es ist vielmehr von dem der Systematik des Gesetzes zu entnehmenden allgemeinen Grundsatz auszugehen, dass das Gesetz den Urkundenbeweis zulässt, wo es ihn nicht ausdrücklich untersagt (BGHSt 20, 160, 161 f.; 49, 68, 70). - BGH, 30.01.2001 - 1 StR 454/00
Mordmerkmale der "Heimtücke"; "niedrige Beweggründe"; Besondere Schwere der …
Auszug aus BGH, 25.09.2007 - 1 StR 350/07
Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit, der in § 250 StPO zur Geltung kommt, liegt darin nicht (BGH, Urt. vom 30. Januar 2001 - 1 StR 454/00). - BGH, 16.02.1965 - 1 StR 4/65
Bestimmung der schriftlichen Erklärung zu Beweiszwecken im Strafprozess - Eignung …
Auszug aus BGH, 25.09.2007 - 1 StR 350/07
Es ist vielmehr von dem der Systematik des Gesetzes zu entnehmenden allgemeinen Grundsatz auszugehen, dass das Gesetz den Urkundenbeweis zulässt, wo es ihn nicht ausdrücklich untersagt (BGHSt 20, 160, 161 f.; 49, 68, 70).
- BGH, 08.02.2018 - 3 StR 400/17
Rechtsgrundlage für die Ermittlung von Standortdaten durch den Versand stiller …
Damit handelte es sich um eine zulässige vernehmungsergänzende Verlesung (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2007 - 1 StR 350/07, NStZ-RR 2008, 48).