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   BGH, 25.09.2008 - IX ZB 160/07   

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https://dejure.org/2008,8037
BGH, 25.09.2008 - IX ZB 160/07 (https://dejure.org/2008,8037)
BGH, Entscheidung vom 25.09.2008 - IX ZB 160/07 (https://dejure.org/2008,8037)
BGH, Entscheidung vom 25. September 2008 - IX ZB 160/07 (https://dejure.org/2008,8037)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Sorgfaltsanforderungen für einen Anwalt im Falle einer fristwahrenden Übermittlung von Schriftsätzen per Telefax

  • kanzlei.biz

    Fristwahrende Schriftsätze per Telefax

  • Judicialis

    ZPO § 238 Abs. 2; ; ZPO § 522 Abs. 1 Satz 4; ; ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 574 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2 § 233 § 517
    Anforderung an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts bei Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.10.2003 - V ZB 28/03

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf effektiven

    Auszug aus BGH, 25.09.2008 - IX ZB 160/07
    Danach gehört es zu den Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts, seinen mit der Übermittlung betrauten Angestellten auch Anweisungen für den Fall zu erteilen, dass bei der Übermittlung Störungen auftreten, namentlich nicht ohne besondere Anweisung im Einzelfall eine andere Faxnummer anzuwählen (BGH, Beschl. v. 26. Mai 1998 - XI ZB 10/98, n. v.; Beschl. v. 23. Oktober 2003 - V ZB 28/03, NJW 2004, 367, 368 f; vgl. ferner Beschl. v. 6. Juni 2005 - II ZB 9/04, NJW-RR 2005, 1373).
  • BGH, 26.05.1998 - XI ZB 10/98

    Versäumnis einer Frist bei verspätetem Eingang eines Fristverlängerungsantrages;

    Auszug aus BGH, 25.09.2008 - IX ZB 160/07
    Danach gehört es zu den Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts, seinen mit der Übermittlung betrauten Angestellten auch Anweisungen für den Fall zu erteilen, dass bei der Übermittlung Störungen auftreten, namentlich nicht ohne besondere Anweisung im Einzelfall eine andere Faxnummer anzuwählen (BGH, Beschl. v. 26. Mai 1998 - XI ZB 10/98, n. v.; Beschl. v. 23. Oktober 2003 - V ZB 28/03, NJW 2004, 367, 368 f; vgl. ferner Beschl. v. 6. Juni 2005 - II ZB 9/04, NJW-RR 2005, 1373).
  • BGH, 30.03.2006 - IX ZB 171/04

    Anforderungen an die Begründung der Rechtsbeschwerde bei mehreren rechtlichen

    Auszug aus BGH, 25.09.2008 - IX ZB 160/07
    Denn eine kraft Gesetzes statthafte Rechtsbeschwerde ist unzulässig, wenn nur gegen einen von zwei selbständig tragenden Gründen die Zulässigkeitsvoraussetzungen gegeben sind (BGH, Beschl. v. 29. September 2005 - IX ZB 430/02, WM 2006, 59, 60; Beschl. v. 30. März 2006 - IX ZB 171/04, ZIP 2006, 1417).
  • BGH, 29.09.2005 - IX ZB 430/02

    Anforderungen an die Begründung einer kraft Gesetzes statthaften Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 25.09.2008 - IX ZB 160/07
    Denn eine kraft Gesetzes statthafte Rechtsbeschwerde ist unzulässig, wenn nur gegen einen von zwei selbständig tragenden Gründen die Zulässigkeitsvoraussetzungen gegeben sind (BGH, Beschl. v. 29. September 2005 - IX ZB 430/02, WM 2006, 59, 60; Beschl. v. 30. März 2006 - IX ZB 171/04, ZIP 2006, 1417).
  • BGH, 06.06.2005 - II ZB 9/04

    Anforderungen an die Büroorganisation bei Übermittlung fristgebundener

    Auszug aus BGH, 25.09.2008 - IX ZB 160/07
    Danach gehört es zu den Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts, seinen mit der Übermittlung betrauten Angestellten auch Anweisungen für den Fall zu erteilen, dass bei der Übermittlung Störungen auftreten, namentlich nicht ohne besondere Anweisung im Einzelfall eine andere Faxnummer anzuwählen (BGH, Beschl. v. 26. Mai 1998 - XI ZB 10/98, n. v.; Beschl. v. 23. Oktober 2003 - V ZB 28/03, NJW 2004, 367, 368 f; vgl. ferner Beschl. v. 6. Juni 2005 - II ZB 9/04, NJW-RR 2005, 1373).
  • BGH, 16.12.2010 - IX ZB 21/09

    Insolvenzrecht: Prognose des Insolvenzgerichts bezüglich der Annahme des vom

    Wird die angefochtene Entscheidung durch mehrere voneinander unabhängige Begründungen getragen, ist die Rechtsbeschwerde nur zulässig, wenn hinsichtlich jeder selbständig tragenden Begründung die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO dargelegt werden (BGH, Beschl. v. 29. September 2005 - IX ZB 430/02, WM 2006, 59, 60; v. 30. März 2006 - IX ZB 171/04, WM 2006, 1409; v. 25. September 2008 - IX ZB 160/07, juris Rn. 8).
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