Rechtsprechung
BGH, 25.09.2008 - VII ZR 32/07 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
BGB § 639 Abs. 2 a. F.; VOB/B (1990) § 13 Nr. 5 Satz 2; VOB/B (1990) § 13 Nr. 5 Satz 3
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Hemmung der Gewährleistungsfrist im Falle einer Nachbesserung des Auftragnehmers nach Abnahme und einer Vereinbarung der Vertrags- und Vergabeordnung für Bauleistungen B (VOB/B); Fallgruppen einer Beendigung der Hemmung; Beginn der neuen Gewährleistungsfrist des § 13 Nr. 5 ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Verjährungshemmung bei Mängelbeseitigungsarbeiten; Verjährung; Hemmung; endgültige Erfüllungsverweigerung; Ablehnung der Mängelbeseitigung
- Judicialis
BGB § 639 Abs. 2 a.F.; ; VOB/B (1990) § 13 Nr. 5 Satz 2; ; VOB/B (1990) § 13 Nr. 5 Satz 3
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB a. F. § 639 Abs. 2; VOB/B § 13 Nr. 5 Abs. 1 S. 2; VOB/B § 13 Nr. 5 Abs. 1 S. 3
Verjährung im Fall der Nachbesserung bei Vereinbarung der VOB/B - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsfolgen der Nachbesserung durch den Auftragnehmer nach der Abnahme eines Bauwerks; Ende der Hemmung der Gewährleistungsfrist
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Hemmung durch Nachbesserung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
VOB/B: Hemmung der Gewährleistungsfrist durch Nachbesserung nach Abnahme
- streifler.de (Kurzinformation)
Baurecht: VOB/B: Hemmung der Gewährleistungsfrist durch Nachbesserung nach Abnahme
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
VOB/B-Vertrag: Welche Verjährung während und nach Mängelbeseitigung? (IBR 2008, 719)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
VOB/B-Vertrag: Mängelbeseitigungsleistungen müssen abgenommen werden! (IBR 2008, 720)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BGHZ 178, 123
- NJW 2009, 985
- MDR 2008, 1389
- NZBau 2008, 764
- NJ 2009, 31
- VersR 2009, 695
- JR 2009, 369
- BauR 2008, 2039
- ZfBR 2009, 42
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 15.06.1989 - VII ZR 14/88
Unterbrechung der Verjährung durch fehlgeschlagene Mängelbeseitigung
Auszug aus BGH, 25.09.2008 - VII ZR 32/07
Erbringt der Auftragnehmer Mängelbeseitigungsleistungen und werden diese abgenommen, beginnt mit der Abnahme die neue Gewährleistungsfrist des § 13 Nr. 5 Satz 3 VOB/B (Bestätigung von BGH, Urteil vom 15. Juni 1989 VII ZR 14/88, BGHZ 108, 65).Wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 15. Juni 1989 - VII ZR 14/88, BGHZ 108, 65, 68), wird die Mängelbeseitigungsleistung als Erfüllungshandlung im Rahmen der den Auftragnehmer bei der Herstellung des Werks treffenden Pflichten verselbständigt und nach ihrer Abnahme einer eigenen Gewährleistungsregelung mit neuer Verjährungsfrist unterzogen.
Auch wird zu prüfen sein, ob die Zweijahresfrist mehrfach in Gang gesetzt worden ist (vgl. dazu Senatsurteil vom 15. Juni 1989 - VII ZR 14/88, BGHZ 108, 65, 68).
- BGH, 02.06.1999 - VIII ZR 322/98
Hemmung und Unterbrechung der Verjährung durch Nachbesserungsarbeiten
Auszug aus BGH, 25.09.2008 - VII ZR 32/07
Schließlich muss das Berufungsgericht in seine Überlegungen auch einbeziehen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Mängelbeseitigung als Anerkenntnis der Mängelbeseitigungsverpflichtung gewertet werden können, so dass der Lauf der Verjährungsfrist unterbrochen ist und diese neu beginnt (BGH, Urteil vom 3. Dezember 1987 - VII ZR 363/86, BauR 1988, 465, 467; Urteil vom 30. September 1993 - VII ZR 136/92, BauR 1994, 103; Urteil vom 2. Juni 1999 - VIII ZR 322/98, NJW 1999, 2961; Urteil vom 13. Januar 2005 - VII ZR 15/04, BauR 2007, 710). - BGH, 03.12.1987 - VII ZR 363/86
Begriff des Anerkenntnisses
Auszug aus BGH, 25.09.2008 - VII ZR 32/07
Schließlich muss das Berufungsgericht in seine Überlegungen auch einbeziehen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Mängelbeseitigung als Anerkenntnis der Mängelbeseitigungsverpflichtung gewertet werden können, so dass der Lauf der Verjährungsfrist unterbrochen ist und diese neu beginnt (BGH, Urteil vom 3. Dezember 1987 - VII ZR 363/86, BauR 1988, 465, 467; Urteil vom 30. September 1993 - VII ZR 136/92, BauR 1994, 103; Urteil vom 2. Juni 1999 - VIII ZR 322/98, NJW 1999, 2961; Urteil vom 13. Januar 2005 - VII ZR 15/04, BauR 2007, 710).
- BGH, 30.09.1993 - VII ZR 136/92
Hemmung der Verjährung; Nachbesserungspflicht mehrerer Unternehmer
Auszug aus BGH, 25.09.2008 - VII ZR 32/07
Schließlich muss das Berufungsgericht in seine Überlegungen auch einbeziehen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Mängelbeseitigung als Anerkenntnis der Mängelbeseitigungsverpflichtung gewertet werden können, so dass der Lauf der Verjährungsfrist unterbrochen ist und diese neu beginnt (BGH, Urteil vom 3. Dezember 1987 - VII ZR 363/86, BauR 1988, 465, 467; Urteil vom 30. September 1993 - VII ZR 136/92, BauR 1994, 103; Urteil vom 2. Juni 1999 - VIII ZR 322/98, NJW 1999, 2961; Urteil vom 13. Januar 2005 - VII ZR 15/04, BauR 2007, 710). - BGH, 13.01.2005 - VII ZR 15/04
Rechtswirkungen der Unterbrechung der Verjährung nach VOB/B grundgesetzlicher …
Auszug aus BGH, 25.09.2008 - VII ZR 32/07
Schließlich muss das Berufungsgericht in seine Überlegungen auch einbeziehen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Mängelbeseitigung als Anerkenntnis der Mängelbeseitigungsverpflichtung gewertet werden können, so dass der Lauf der Verjährungsfrist unterbrochen ist und diese neu beginnt (BGH, Urteil vom 3. Dezember 1987 - VII ZR 363/86, BauR 1988, 465, 467; Urteil vom 30. September 1993 - VII ZR 136/92, BauR 1994, 103; Urteil vom 2. Juni 1999 - VIII ZR 322/98, NJW 1999, 2961; Urteil vom 13. Januar 2005 - VII ZR 15/04, BauR 2007, 710). - BGH, 05.07.2005 - X ZR 60/04
Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch das Revisionsgericht
Auszug aus BGH, 25.09.2008 - VII ZR 32/07
Nicht gefolgt werden kann der Ansicht des Berufungsgerichts, die in Nr. 12 des Generalunternehmervertrags vereinbarte förmliche Abnahme und die dort vorgesehene (Abs. 4) Klausel zur Ingebrauchnahme beziehe sich auch auf die Mängelbeseitigungsarbeiten nach § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 3 VOB/B. Da es sich insoweit beim Generalunternehmervertrag um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt, ist der Senat bei ihrer Auslegung nicht an das tatrichterliche Verständnis gebunden, sondern kann die Bestimmung selbst auslegen (BGH, Urteil vom 5. Juli 2005 - X ZR 60/04, BGHZ 163, 321, 323).
- BGH, 16.05.2013 - VII ZR 63/11
Baumängelgewährleistung im VOB-Vertrag: Ende der Verjährungshemmung bei …
Diese Frist kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erst nach Beendigung und Abnahme von vorgenommenen Mängelbeseitigungsleistungen beginnen (vgl. BGH, Urteil vom 25. September 2008 - VII ZR 32/07, BGHZ 178, 123 Rn. 20, 25; BGH, Urteil vom 11. Juli 1985 - VII ZR 14/84, NJW-RR 1986, 98;… siehe auch Weyer in Kapellmann/Messerschmidt, Kommentar zur VOB, 4. Aufl., § 13 VOB/B Rn. 239).Der Bundesgerichtshof hat bereits darauf hingewiesen, dass im VOB/B-Vertrag dann, wenn es - wie hier - nicht zu einer Abnahme von Mängelbeseitigungsleistungen und damit nicht zu einer Anwendung von § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 3 VOB/B kommt, die gemäß § 639 Abs. 2 BGB a.F. während der Dauer der Mängelbeseitigung eingetretene Hemmung der Verjährung unter anderem endet, wenn der Auftragnehmer die (weitere) Mängelbeseitigung endgültig verweigert (vgl. BGH, Urteil vom 25. September 2008 - VII ZR 32/07, BGHZ 178, 123 Rn. 17).
- OLG Naumburg, 05.08.2016 - 7 U 17/16
VOB-Vertrag: Darlegung und Umfang des Baumangels
Dabei kann insbesondere auch eine Nachbesserung ein Anerkenntnis darstellen (vgl. BGH NJW 1999, 2961; BGH BauR 2005, 710; BGHZ 178, 123; OLG Frankfurt BauR 2009, 1315;… Kniffka/Koebele, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl., Kapitel 6, Rdn. 124).Maßgeblich ist, ob der Werkunternehmer aus der Sicht des Bestellers nicht nur aus Kulanz oder zur gütlichen Beilegung eines Streites, sondern in dem Bewusstsein handelt, tatsächlich zur Nachbesserung verpflichtet zu sein (vgl. BGH NJW 1999, 2961; BGHZ 178, 123).
- OLG Dresden, 31.08.2010 - 5 U 923/06
Ablehnung einer Verjährung des Kostenvorschussanspruchs für die Beseitigung von …
Ein Urteil des Senates vom 30.01.2007, in dem dieser die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Chemnitz zurückwies, hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 25.09.2008, Az. VII ZR 32/07, aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht Dresden zurückverwiesen.Darüber hinaus endet die Hemmung der Verjährung dann, wenn der Auftraggeber die Abnahme endgültig verweigert, weil er eine weitere Erfüllung des Vertrages ablehnt, oder wenn der Auftragnehmer seinerseits eine Mängelbeseitigung endgültig ablehnt (vgl. BGH, Urteil vom 25.09.2008, VII ZR 32/07, Tn 16-18).
- OLG Köln, 11.09.2012 - 15 U 62/12
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klagen auf Unterlassung …
Vielmehr hätte auch ein Bericht über einen "anonymen" [...] und dessen Verhaltensweisen ausgereicht, zumal der Verfügungskläger keine in der Öffentlichkeit besonders bekannte Persönlichkeit ist, mithin als Individuum keine Orientierungsfunktion für die Allgemeinheit hat (vgl. dazu: BGH, Urteil vom 28.10.2008 - VI ZR 307/07, in: BGHZ 178, 123 ff. [Karsten Speck]), die von ihm eingeräumten Vorfälle ebenso wie die darüber hinaus erhobenen Vorwürfe nicht der Schwerkriminalität zuzuordnen sind und deshalb kein über die Befriedigung von Neugier und Sensationslust hinausgehendes Interesse der Öffentlichkeit besteht zu erfahren, dass gerade der Verfügungskläger das in dem Artikel thematisierte Verhalten gezeigt hat. - OLG Dresden, 19.10.2015 - 9 U 1493/14 Auf diese Weise soll der Auftraggeber vor unzureichenden Nachbesserungsversuchen geschützt werden, die lediglich Mangelerscheinungen, nicht aber den Mangel selbst beseitigen (BGH, Urteil vom 25.09.2008, Az.: VII ZR 32/07).
- OLG Koblenz, 01.07.2015 - 2 U 1306/14
Mangelbeseitigung erfolglos: Verjährung bleibt gehemmt!
Reagiert der Unternehmer hierauf mit weiteren Mängelbeseitigungsversuchen, so dauert die Hemmung der Verjährung fort (BGH, JR 2009, 369;… Peters/Jacoby, in: Staudinger, BGB, § 203 Rn. 12).