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   BGH, 25.09.2012 - 1 StR 442/12   

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https://dejure.org/2012,30668
BGH, 25.09.2012 - 1 StR 442/12 (https://dejure.org/2012,30668)
BGH, Entscheidung vom 25.09.2012 - 1 StR 442/12 (https://dejure.org/2012,30668)
BGH, Entscheidung vom 25. September 2012 - 1 StR 442/12 (https://dejure.org/2012,30668)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 11 IRG; § 83h Abs. 1 IRG; Art. 27 Abs. 2 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten
    Spezialitätsgrundsatz (Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl; andere Handlung; Abweichung bei den Tatzeiten: bloße Schreibfehler)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Vollstreckung eines Haftbefehls bei Auseinanderfallen der im Haftbefehl bezeichneten Taten und derjenigen im Urteil

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rahmenbeschluss 2002/584/JI Art. 27 Abs. 2
    Vollstreckung eines Haftbefehls bei Auseinanderfallen der im Haftbefehl bezeichneten Taten und derjenigen im Urteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 195
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 01.12.2008 - C-388/08

    Leymann und Pustovarov - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in

    Auszug aus BGH, 25.09.2012 - 1 StR 442/12
    Ungeachtet der geltend gemachten Abweichungen zwischen der ungarischen Bewilligungsentscheidung und dem Urteil hinsichtlich der Tatzeiten - wobei der Generalbundesanwalt zurecht darauf hinweist, dass es sich ersichtlich um bloße Schreibfehler handelt, wie ein Vergleich der Beschreibung der Taten (z.B. Kfz-Kennzeichen und Tatorte) zeigt - stimmen die Tatzeiten im Europäischen Haftbefehl mit denen nach den Urteilsfeststellungen überein (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 1. Dezember 2008 - C-388/08 Rn. 59, NStZ 2010, 35 mit Anm. Heine; BGH, Beschluss vom 2. November 2010 - 1 StR 544/09 Rn. 14, BGHR IRG § 83h Abs. 1 Nr. 1 Spezialitätsgrundsatz 2).
  • BGH, 09.02.2012 - 1 StR 148/11

    Verfahrenshindernis der Spezialität bei der Steuerhinterziehung (Beseitigung in

    Auszug aus BGH, 25.09.2012 - 1 StR 442/12
    Deswegen braucht der Senat nicht zu entscheiden, inwieweit ein Verstoß gegen den Spezialitätsgrundsatz bei Auslieferung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls, wobei es sich nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union um kein Verfahrens-, sondern um ein Vollstreckungshindernis und ein Verbot freiheitsbeschränkender Maßnahmen handelt (EuGH aaO Rn. 70 ff.; BGH, Beschluss vom 27. Juli 2011, 4 StR 303/11, NStZ 2012, 100; Beschluss vom 9. Februar 2012, 1 StR 148/11, NJW 2012, 1302), grundsätzlich revisionsgerichtlicher Prüfung unterliegt (dies verneinend Heine aaO S. 40; vgl. aber BGH, Beschluss vom 27. Juli 2011, 4 StR 303/11, NStZ 2012, 100 zu Fallkonstellationen, in denen die revisionsgerichtliche Entscheidung unmittelbar die Vollstreckung beeinflusst) und ob es dazu jedenfalls der Erhebung einer Verfahrensrüge bedarf.
  • BGH, 27.07.2011 - 4 StR 303/11

    Rechtsfehlerhaft gebildete Gesamtfreiheitsstrafe; Europäischer Haftbefehl

    Auszug aus BGH, 25.09.2012 - 1 StR 442/12
    Deswegen braucht der Senat nicht zu entscheiden, inwieweit ein Verstoß gegen den Spezialitätsgrundsatz bei Auslieferung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls, wobei es sich nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union um kein Verfahrens-, sondern um ein Vollstreckungshindernis und ein Verbot freiheitsbeschränkender Maßnahmen handelt (EuGH aaO Rn. 70 ff.; BGH, Beschluss vom 27. Juli 2011, 4 StR 303/11, NStZ 2012, 100; Beschluss vom 9. Februar 2012, 1 StR 148/11, NJW 2012, 1302), grundsätzlich revisionsgerichtlicher Prüfung unterliegt (dies verneinend Heine aaO S. 40; vgl. aber BGH, Beschluss vom 27. Juli 2011, 4 StR 303/11, NStZ 2012, 100 zu Fallkonstellationen, in denen die revisionsgerichtliche Entscheidung unmittelbar die Vollstreckung beeinflusst) und ob es dazu jedenfalls der Erhebung einer Verfahrensrüge bedarf.
  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09

    Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der

    Auszug aus BGH, 25.09.2012 - 1 StR 442/12
    Ungeachtet der geltend gemachten Abweichungen zwischen der ungarischen Bewilligungsentscheidung und dem Urteil hinsichtlich der Tatzeiten - wobei der Generalbundesanwalt zurecht darauf hinweist, dass es sich ersichtlich um bloße Schreibfehler handelt, wie ein Vergleich der Beschreibung der Taten (z.B. Kfz-Kennzeichen und Tatorte) zeigt - stimmen die Tatzeiten im Europäischen Haftbefehl mit denen nach den Urteilsfeststellungen überein (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 1. Dezember 2008 - C-388/08 Rn. 59, NStZ 2010, 35 mit Anm. Heine; BGH, Beschluss vom 2. November 2010 - 1 StR 544/09 Rn. 14, BGHR IRG § 83h Abs. 1 Nr. 1 Spezialitätsgrundsatz 2).
  • BGH, 16.11.2016 - 2 StR 246/16

    Mittäterschaft (Täterschaft bei Handlungen allein im Vorbereitungsstadium);

    Doch begründet ein damit vorliegender Verstoß gegen § 83h Abs. 1 Nr. 1 IRG kein Verfahrens-, sondern lediglich ein Vollstreckungshindernis (vgl. EuGH, Urteil vom 1. Dezember 2008 - C-388/08, NStZ 2010, 35, 39 m. Anm. Heine; BGH, Beschlüsse vom 25. Juni 2014 - 1 StR 218/14, vom 25. September 2012 - 1 StR 442/12, vom 9. Februar 2012 - 1 StR 148/11, BGHSt 57, 138, 142, und vom 27. Juli 2011 - 4 StR 303/11, NStZ 2012, 100 f.).
  • BGH, 10.12.2014 - 2 StR 170/13

    Spezialitätsgrundsatz (Fortfall der Bindung durch Verweilen im Bundesgebiet;

    Zwar führt die Nichtbeachtung des Spezialitätsgrundsatzes nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union grundsätzlich nur zu einem Verbot freiheitsentziehender Maßnahmen und nicht zu einem Verfahrenshindernis (vgl. EuGH, Urteil vom 1. Dezember 2008 - C-388/08, NStZ 2010, 35, 39 mit Anm. Heine; BGH, Beschlüsse vom 25. Juni 2014 - 1 StR 218/14, vom 25. September 2012 - 1 StR 442/12, vom 9. Februar 2012 - 1 StR 148/11, BGHSt 57, 138, 142, und vom 27. Juli 2011 - 4 StR 303/11, NStZ 2012, 100 f.).
  • BGH, 10.11.2015 - 3 StR 400/15

    Rechtsfehlerhafte Einbeziehung einer der Auslieferung nicht zu Grunde liegenden

    Diese Tat ist nicht im Europäischen Haftbefehl vom 4. November 2014 (...) aufgeführt und lag daher nicht der Auslieferung des Angeklagten aus Rumänien zugrunde (§ 83h Abs. 1 IRG; vgl. EuGH, NJW 2009, 1057; BGH, Beschluss vom 25. September 2012 - 1 StR 442/12, juris; BGH, Beschluss vom 3. März 2015 - 3 StR 40/15, juris).
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