Rechtsprechung
   BGH, 25.09.2012 - 1 StR 212/12, alt: 1 StR 354/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,31627
BGH, 25.09.2012 - 1 StR 212/12, alt: 1 StR 354/11 (https://dejure.org/2012,31627)
BGH, Entscheidung vom 25.09.2012 - 1 StR 212/12, alt: 1 StR 354/11 (https://dejure.org/2012,31627)
BGH, Entscheidung vom 25. September 2012 - 1 StR 212/12, alt: 1 StR 354/11 (https://dejure.org/2012,31627)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,31627) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO
    Anforderung an zur Urteilsgrundlage gemachten Feststellungen und Strafzumessungserwägungen (kein Verweis auf ein aufgehobenes früheres Urteil)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 267 Abs 1 S 1 StPO, § 267 Abs 1 S 3 StPO, § 267 Abs 4 S 1 StPO, § 46 StGB, § 263 StGB
    Strafurteil: Bezugnahme auf die Feststellungen in einem aufgehobenen Urteil bei der erneuten Verurteilung sowie bei der Strafzumessung

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Urteils wegen Fehlens von eigenen Feststellungen des Tatrichters zur Beweiswürdigung und zur Strafzumessung bei einer lediglichen Bezugnahme auf ein aufgehobenes Urteil; Vorliegen von Rechtsfehlern beim Strafausspruch i.R.e. Verurteilung wegen falscher ...

  • rewis.io

    Strafurteil: Bezugnahme auf die Feststellungen in einem aufgehobenen Urteil bei der erneuten Verurteilung sowie bei der Strafzumessung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 6; StGB § 263 Abs. 3; StGB § 69
    Aufhebung eines Urteils wegen Fehlens von eigenen Feststellungen des Tatrichters zur Beweiswürdigung und zur Strafzumessung bei einer lediglichen Bezugnahme auf ein aufgehobenes Urteil; Vorliegen von Rechtsfehlern beim Strafausspruch i.R.e. Verurteilung wegen falscher ...

  • datenbank.nwb.de

    Strafurteil: Bezugnahme auf die Feststellungen in einem aufgehobenen Urteil bei der erneuten Verurteilung sowie bei der Strafzumessung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Aufgehoben ist aufgehoben!

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 22
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.10.2011 - 1 StR 354/11

    Falsche Angaben beim Registergericht über die Einzahlung des Stammkapitals

    Auszug aus BGH, 25.09.2012 - 1 StR 212/12
    Der Senat hat durch Beschluss vom 20. Oktober 2011 ( 1 StR 354/11) gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen:.

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 20. Oktober 2011 (1 StR 354/11) ausdrücklich das angefochtene Urteil im Ausspruch über die Einzelstrafen sowie im Gesamtstrafenausspruch mit den Feststellungen aufgehoben (vgl. zur Tenorierung bei Aufhebung von Feststellungen durch das Revisionsgericht BGH, Beschluss vom 28. März 2007 - 2 StR 62/07).

  • BGH, 26.05.2004 - 4 StR 149/04

    Bindungswirkung (Umfang; Teilrechtskraft); unzulässige Bezugnahme auf die

    Auszug aus BGH, 25.09.2012 - 1 StR 212/12
    Nicht mehr existente Strafzumessungserwägungen können nicht Gegenstand einer Bezugnahme sein (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 25. November 2010 - 3 StR 431/10; BGH, Beschluss vom 12. Mai 2009 - 4 StR 130/09; BGH, Beschluss vom 26. Mai 2004 - 4 StR 149/04).
  • BGH, 28.03.2007 - 2 StR 62/07

    Aufhebung von Feststellungen durch das Revisionsgericht (Tenorierung); Bindung an

    Auszug aus BGH, 25.09.2012 - 1 StR 212/12
    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 20. Oktober 2011 (1 StR 354/11) ausdrücklich das angefochtene Urteil im Ausspruch über die Einzelstrafen sowie im Gesamtstrafenausspruch mit den Feststellungen aufgehoben (vgl. zur Tenorierung bei Aufhebung von Feststellungen durch das Revisionsgericht BGH, Beschluss vom 28. März 2007 - 2 StR 62/07).
  • BGH, 12.05.2009 - 4 StR 130/09

    Rechtsfehlerhafte nachträgliche Gesamtstrafenbildung (besonderes Begründungsgebot

    Auszug aus BGH, 25.09.2012 - 1 StR 212/12
    Nicht mehr existente Strafzumessungserwägungen können nicht Gegenstand einer Bezugnahme sein (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 25. November 2010 - 3 StR 431/10; BGH, Beschluss vom 12. Mai 2009 - 4 StR 130/09; BGH, Beschluss vom 26. Mai 2004 - 4 StR 149/04).
  • BGH, 27.08.2009 - 3 StR 250/09

    Teilrechtskraft; Reichweite der Urteilsaufhebung im Strafausspruch;

    Auszug aus BGH, 25.09.2012 - 1 StR 212/12
    Der Senat weist vorsorglich darauf hin, dass die Aufhebung eines tatrichterlichen Urteils durch das Revisionsgericht allein im Strafausspruch grundsätzlich nicht die Frage der Kompensation einer bis zur revisionsgerichtlichen Entscheidung eingetretenen rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung erfasst (vgl. BGH, Urteil vom 27. August 2009 - 3 StR 250/09 = BGHSt 54, 135).
  • BGH, 25.11.2010 - 3 StR 431/10

    Strafzumessung (Teilaufhebung durch das Revisionsgericht; aufrechterhaltene

    Auszug aus BGH, 25.09.2012 - 1 StR 212/12
    Nicht mehr existente Strafzumessungserwägungen können nicht Gegenstand einer Bezugnahme sein (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 25. November 2010 - 3 StR 431/10; BGH, Beschluss vom 12. Mai 2009 - 4 StR 130/09; BGH, Beschluss vom 26. Mai 2004 - 4 StR 149/04).
  • BGH, 29.05.2012 - 3 StR 156/12

    Reichweite der Aufhebung von Feststellungen in der Revision

    Auszug aus BGH, 25.09.2012 - 1 StR 212/12
    Das Landgericht hat im angefochtenen Urteil keine eigenen, mit einer eigenständigen Beweiswürdigung belegte Feststellungen zur gewerbsmäßigen Handlungsweise des Angeklagten getroffen (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 29. Mai 2012 - 3 StR 156/12) und keine eigenen Strafzumessungserwägungen bei der Strafrahmenwahl angestellt.
  • BGH, 22.01.2013 - 1 StR 234/12

    Schuldsprüche gegen Teilnehmer im Komplex Dr. P. rechtskräftig

    Der Senat weist vorsorglich darauf hin, dass die Aufhebung eines tatrichterlichen Urteils durch das Revisionsgericht allein im Strafausspruch grundsätzlich nicht die Frage der Kompensation einer bis zur revisionsgerichtlichen Entscheidung eingetretenen rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung erfasst (vgl. BGH, Urteil vom 27. August 2009 - 3 StR 250/09, BGHSt 54, 135; BGH, Beschluss vom 25. September 2012 - 1 StR 212/12, wistra 2013, 35).
  • BGH, 26.09.2019 - 5 StR 206/19

    Keine wirksame Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch bei

    Da das Landgericht jedoch irrtümlich von horizontaler Teilrechtskraft und einer damit einhergehenden Bindungswirkung an die erstinstanzlichen Feststellungen ausgegangen ist, hat es diesen Inhalt des amtsgerichtlichen Urteils nicht in Ausübung eigener Entscheidungszuständigkeit übernommen (vgl. zur Bezugnahme auf aufgehobene Feststellungen auch BGH, Beschlüsse vom 29. Mai 2012 - 3 StR 156/12; wistra 2012, 356; vom 25. September 2012 - 1 StR 212/12, NStZ-RR 2013, 22, 23; vom 22. August 2018 - 3 StR 128/18).
  • BGH, 18.12.2014 - 1 StR 242/14

    Mitteilung über Verständigungsgespräche (Umfang der Mitteilungspflicht)

    Der Senat weist vorsorglich darauf hin, dass die Änderung des Strafausspruchs durch das Revisionsgericht grundsätzlich nicht die Entscheidung über die Kompensation einer bis zur revisionsgerichtlichen Entscheidung eingetretenen rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung erfasst (vgl. BGH, Urteil vom 27. August 2009 - 3 StR 250/09, BGHSt 54, 135; BGH, Beschluss vom 25. September 2012 - 1 StR 212/12, wistra 2013, 35).
  • BGH, 09.04.2015 - 2 StR 19/15

    Bindung des neuen Tatgerichts an die Urteilfeststellung bei Aufhebung des Urteils

    Solche Feststellungen dürfen dem neuen Urteil nicht zugrunde gelegt werden; vielmehr muss der neue Tatrichter insoweit umfassend eigene Feststellungen treffen und diese in den Urteilsgründen mitteilen (vgl. BGHSt 24, 274, 275; BGH NStZ-RR 2000, 39; BGH, Beschluss vom 29. September 2010 - 3 StR 301/09 -, juris Rn. 3; BGH, NStZ-RR 2013, 22 f.).
  • BGH, 08.01.2013 - 1 StR 641/12

    Minder schwerer Fall des Totschlags

    Der Senat weist vorsorglich darauf hin, dass die Aufhebung eines tatrichterlichen Urteils durch das Revisionsgericht allein im Strafausspruch grundsätzlich nicht die Frage der Kompensation einer bis zur revisionsgerichtlichen Entscheidung eingetretenen rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung erfasst (vgl. BGH, Urteil vom 27. August 2009 - 3 StR 250/09, BGHSt 54, 135; BGH, Beschluss vom 25. September 2012 - 1 StR 212/12, wistra 2013, 35).
  • KG, 22.10.2019 - 3 Ss 83/19

    Revision im Strafverfahren: Bezugnahme des Berufungsgerichts auf

    Trifft das Berufungsgericht die gleichen Feststellungen wie das Erstgericht ist zur Vereinfachung der Darstellung grundsätzlich eine Bezugnahme auf das - nicht aufgehobene (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. März 2000 - 2 StR 71/00 - und vom 25. August 1987 - 1 StR 394/87 -, juris; NStZ-RR 2013, 22; Stuckenberg in Löwe-Rosenberg a.a.O., § 267 Rn. 32 m.w.N.) - Ersturteil hinsichtlich der Feststellungen zur Sache möglich (vgl. OLG Stuttgart, a.a.O.; OLG Jena NStZ-RR 1998, 119; Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO 62. Aufl., § 267 Rn. 2a; Quentin in MK-StPO, § 328 Rn. 33).
  • KG, 21.09.2018 - 161 Ss 107/18

    Zulässigkeit der ausschließlich gegen das Fehlen einer Kompensationsentscheidung

    Nach diesen Maßstäben ist seit der Ersetzung des Strafabschlagsmodells durch die Vollstreckungslösung davon auszugehen, dass die Aufhebung allein des Strafausspruchs (oder - wie hier - allein des Ausspruchs über die Strafaussetzung zur Bewährung) durch das Revisionsgericht grundsätzlich die Frage eines Ausgleichs für eine bis dahin eingetretene rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung nicht erfasst; vielmehr tritt insoweit horizontale Teilrechtskraft ein (vgl. BGH a.a.O. - juris Rdn. 8; Beschluss vom 25. September 2012 - 1 StR 212/12 - juris Rdn. 17; Beschluss vom 8. Januar 2013 - 1 StR 641/12 - juris Rdn. 6; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., Art. 6 MRK Rdn. 9h).
  • BGH, 24.09.2013 - 4 StR 369/13

    Verwerfung einer Revision als unbegründet mangels Rechtsfehler zum Nachteil des

    Das Landgericht hat noch ausreichende Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten getroffen, so dass der zusätzlichen - rechtsfehlerhaften (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 16. Februar 2000 - 3 StR 24/00, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Bezugnahme 3; BGH, Beschlüsse vom 25. September 2012 - 1 StR 212/12, Rn. 12 und vom 12. Dezember 2012 - 2 StR 481/12, Rn. 2) Bezugnahme auf die durch die Entscheidung vom 24. Oktober 2012 aufgehobenen Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen keine Bedeutung zukommt.
  • KG, 22.10.2020 - 3 Ss 83/19

    Berufungsurteil, Urteilsgründe, Bezugnahme erstinstanzliches Urteil, Zulässigkeit

    Trifft das Berufungsgericht die gleichen Feststellungen wie das Erstgericht ist zur Vereinfachung der Darstellung grundsätzlich eine Bezugnahme auf das - nicht aufgehobene (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. März 2000 - 2 StR 71/00 - und vom 25. August 1987 - 1 StR 394/87 -, juris; NStZ-RR 2013, 22; Stuckenberg in Löwe-Rosenberg a.a.O., § 267 Rn. 32 m.w.N.) - Ersturteil hinsichtlich der Feststellungen zur Sache möglich (vgl. OLG Stuttgart, a.a.O.; OLG Jena NStZ-RR 1998, 119; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 62. Aufl., § 267 Rn. 2a; Quentin in MK-StPO, § 328 Rn. 33).
  • KG, 22.10.2020 - 121 Ss 147/19

    Berufungsurteil, Urteilsgründe, Bezugnahme erstinstanzliches Urteil, Zulässigkeit

    Trifft das Berufungsgericht die gleichen Feststellungen wie das Erstgericht ist zur Vereinfachung der Darstellung grundsätzlich eine Bezugnahme auf das - nicht aufgehobene (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. März 2000 - 2 StR 71/00 - und vom 25. August 1987 - 1 StR 394/87 -, juris; NStZ-RR 2013, 22; Stuckenberg in Löwe-Rosenberg a.a.O., § 267 Rn. 32 m.w.N.) - Ersturteil hinsichtlich der Feststellungen zur Sache möglich (vgl. OLG Stuttgart, a.a.O.; OLG Jena NStZ-RR 1998, 119; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 62. Aufl., § 267 Rn. 2a; Quentin in MK-StPO, § 328 Rn. 33).
  • KG, 21.09.2018 - 5 Ws 113/18

    Revision wegen Kompensation einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht