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   BGH, 25.09.2012 - 1 StR 361/12   

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https://dejure.org/2012,30666
BGH, 25.09.2012 - 1 StR 361/12 (https://dejure.org/2012,30666)
BGH, Entscheidung vom 25.09.2012 - 1 StR 361/12 (https://dejure.org/2012,30666)
BGH, Entscheidung vom 25. September 2012 - 1 StR 361/12 (https://dejure.org/2012,30666)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; Art. 103 Abs. 1 GG; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 44 StPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Revisionsbegründungsfrist zur Anbringung von Verfahrensrügen nur in Ausnahmelagen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 44 StPO, § 344 Abs 2 S 2 StPO
    Revision in Strafsachen: Wiedereinsetzungsantrag zur Anbringung von Verfahrensrügen

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Anbringung von Verfahrensrügen bei bereits formgerecht und fristgerecht erfolgter Revisionsbegründung

  • rewis.io

    Revision in Strafsachen: Wiedereinsetzungsantrag zur Anbringung von Verfahrensrügen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 344 Abs. 2 S. 2
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Anbringung von Verfahrensrügen bei bereits formgerecht und fristgerecht erfolgter Revisionsbegründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Wiedereinsetzung zur Erhebung einer ordnungsgemäßen Verfahrensrüge

  • datenbank.nwb.de (Tenor)

    Revision in Strafsachen: Wiedereinsetzungsantrag zur Anbringung von Verfahrensrügen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.07.2008 - 3 StR 239/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Erhebung von Verfahrensrügen (erhobene

    Auszug aus BGH, 25.09.2012 - 1 StR 361/12
    Nur bei besonderen Verfahrenslagen, in denen es zur Wahrung des Anspruchs des Angeklagten auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG unerlässlich erscheint, kommen Ausnahmen von diesem Grundsatz in Betracht ( BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 8; BGH StV 2008, 569).
  • BGH, 10.07.2012 - 1 StR 301/12

    Recht auf wirksame Verteidigung und Wiedereinsetzungsantrag (Zulässigkeitsmängel

    Auszug aus BGH, 25.09.2012 - 1 StR 361/12
    Ergänzend bemerkt der Senat zum Wiedereinsetzungsantrag: Eine Wiedereinsetzung zur Anbringung von Verfahrensrügen kommt grundsätzlich nicht in Betracht, wenn die Revision des Angeklagten - wie hier - bereits form- und fristgerecht begründet worden ist und nur zu einzelnen Angriffen ergänzend vorgetragen werden soll ( BGHSt 1, 44, 46; BGH, Beschluss vom 10. Juli 2012 - 1 StR 301/12 mwN).
  • BGH, 21.02.1951 - 1 StR 5/51

    Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung einer

    Auszug aus BGH, 25.09.2012 - 1 StR 361/12
    Ergänzend bemerkt der Senat zum Wiedereinsetzungsantrag: Eine Wiedereinsetzung zur Anbringung von Verfahrensrügen kommt grundsätzlich nicht in Betracht, wenn die Revision des Angeklagten - wie hier - bereits form- und fristgerecht begründet worden ist und nur zu einzelnen Angriffen ergänzend vorgetragen werden soll ( BGHSt 1, 44, 46; BGH, Beschluss vom 10. Juli 2012 - 1 StR 301/12 mwN).
  • BGH, 03.09.1987 - 1 StR 386/87

    Verurteilung wegen kupplerischer Zuhälterei - Beschränkung des Schuldumfangs -

    Auszug aus BGH, 25.09.2012 - 1 StR 361/12
    Denn das Institut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Revisionsbegründungsfrist darf nicht dazu dienen, die Form- und Fristgebundenheit der Revisionsbegründung nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO zu unterlaufen ( BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 1; BGH NStZ-RR 1996, 140).
  • BGH, 07.09.1993 - 5 StR 162/93

    Keine Abweichung von gesetzlichen Fristen zur Urteilsniederschrift

    Auszug aus BGH, 25.09.2012 - 1 StR 361/12
    Nur bei besonderen Verfahrenslagen, in denen es zur Wahrung des Anspruchs des Angeklagten auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG unerlässlich erscheint, kommen Ausnahmen von diesem Grundsatz in Betracht ( BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 8; BGH StV 2008, 569).
  • BGH, 09.08.1995 - 1 StR 59/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Auszug aus BGH, 25.09.2012 - 1 StR 361/12
    Denn das Institut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Revisionsbegründungsfrist darf nicht dazu dienen, die Form- und Fristgebundenheit der Revisionsbegründung nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO zu unterlaufen ( BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 1; BGH NStZ-RR 1996, 140).
  • BGH, 23.07.2014 - 1 StR 196/14

    Umsatzsteuerhinterziehung (Eintritt des Erfolges bei falscher Steueranmeldung);

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt bei einer - wie hier durch die Revisionsbegründung des Verteidigers vom 13. November 2013 - bereits form- und fristgerecht begründeten Revision eine Wiedereinsetzung grundsätzlich nicht (BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2012 - 1 StR 301/12, NStZ-RR 2012, 316; vom 25. September 2012 - 1 StR 361/12, wistra 2013, 34) und ausnahmsweise lediglich dann in Betracht, wenn der Beschwerdeführer unverschuldet durch äußere Umstände oder unvorhersehbare Zufälle daran gehindert war, eine Verfahrensrüge rechtzeitig formgerecht zu begründen (BGH, Beschluss vom 18. Juni 2008 - 2 StR 485/07, NStZ 2008, 705, 706 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 02.12.2020 - 2 StR 267/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachbesserung und Nachholung von

    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachbesserung einer Verfahrensrüge kommt daher nur in besonderen Prozesssituationen ausnahmsweise in Betracht, wenn dies zur Wahrung des Anspruchs des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) unerlässlich erscheint (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. August 1991 - 4 StR 384/91, wistra 1992, 28; vom 25. September 2012 - 1 StR 361/12, wistra 2013, 34).
  • BGH, 18.08.2015 - 5 StR 249/15

    Zurückweisung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (weder

    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung einer im Übrigen mit der Sachrüge und mit Verfahrensrügen fristgerecht begründeten Revision kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn dies zur Wahrung des Anspruchs des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör unerlässlich erscheint (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. September 1987 - 1 StR 386/87, BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 1; vom 11. Mai 2010 - 4 StR 117/10, und vom 25. September 2012 - 1 StR 361/12, wistra 2013, 34).
  • BGH, 01.09.2015 - 5 StR 301/15

    Zurückweisung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (nicht

    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung einer im Übrigen mit der Sachrüge und Verfahrensrügen fristgerecht begründeten Revision kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn dies zur Wahrung des Anspruchs des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör unerlässlich erscheint (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. September 1987 - 1 StR 386/87, BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 1; vom 11. Mai 2010 - 4 StR 117/10, und vom 25. September 2012 - 1 StR 361/12, wistra 2013, 34).
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