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   BGH, 25.09.2013 - VIII ZR 280/12   

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https://dejure.org/2013,25378
BGH, 25.09.2013 - VIII ZR 280/12 (https://dejure.org/2013,25378)
BGH, Entscheidung vom 25.09.2013 - VIII ZR 280/12 (https://dejure.org/2013,25378)
BGH, Entscheidung vom 25. September 2013 - VIII ZR 280/12 (https://dejure.org/2013,25378)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 558b Abs 1 BGB, § 561 Abs 1 S 1 BGB, § 561 Abs 1 S 2 BGB
    Wohnraummiete: Mieterhöhungserklärung zu einem späteren, als dem sich nach dem Gesetz ergebenden Zeitraum und außerordentliches Kündigungsrecht des Mieters

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachen einer Mieterhöhung eines Vermieters erst mit Wirkung zu einem späteren als dem in § 558b Abs. 1 BGB bestimmten Zeitraum; Lösen des Mietverhältnisses durch außerordentliche Kündigung des Mieters vor dem Zeitpunkt des Eintritts der Mieterhöhung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Späterer Wirksamkeitszeitpunkt bei Mieterhöhungsverlangen möglich; verlängerte Frist für Sonderkündigung

  • rewis.io

    Wohnraummiete: Mieterhöhungserklärung zu einem späteren, als dem sich nach dem Gesetz ergebenden Zeitraum und außerordentliches Kündigungsrecht des Mieters

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachen einer Mieterhöhung eines Vermieters erst mit Wirkung zu einem späteren als dem in § 558b Abs. 1 BGB bestimmten Zeitraum; Lösen des Mietverhältnisses durch außerordentliche Kündigung des Mieters vor dem Zeitpunkt des Eintritts der Mieterhöhung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sonderkündigungsrecht des Mieters bei Mieterhöhung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (25)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zu den Auswirkungen einer zu einem späteren als dem in § 558b BGB bestimmten Zeitpunkt begehrten Mieterhöhung auf das Sonderkündigungsrecht des Mieters nach § 561 Abs. 1 BGB

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mieterhöhung und Sonderkündigungsrecht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die weit im voraus angekündigte Mieterhöhung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Mieterhöhung - Vermieter dürfen Zustimmung früher fordern

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mieterhöhung und das Sonderkündigungsrecht des Mieters

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Der Mieter kann sein Sonderkündigungsrecht nach einem Mieterhöhungsverlangen des Vermieters immer bis unmittelbar vor Inkrafttreten der begehrten Mieterhöhung ausüben

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zu den Auswirkungen einer zu einem späteren als dem in § 558b BGB bestimmten Zeitpunkt begehrten Mieterhöhung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Mieterhöhungsverlangen kann erst mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt geltend gemacht werden

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zum Zeitpunkt des Mieterhöhungsverlangens

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auswirkungen einer zu einem späteren als dem in § 558b BGB bestimmten Zeitpunkt begehrten Mieterhöhung auf das Sonderkündigungsrecht des Mieters nach § 561 Abs. 1 BGB

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Sonderkündigungsrecht des Mieters bei "verfrühter" Mieterhöhungserklärung

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    BGH würdigt wohlwollendes Verhalten von Vermietern nicht - Zeitpunkt der tatsächlichen Mieterhöhung entscheidet über Ausübung des Sonderkündigungsrechts

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Rechtsfolgen einer "verfrühten" Mieterhöhung

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Mieterhöhung zu späterem Zeitpunkt

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Mieterhöhung - Frühe Ankündigung darf Mieter nicht benachteiligen

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Mietrecht - Mieterhöhung kann auch zu einem späteren als dem in § 558b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB ) bestimmten Zeitpunkt verlangt werden - Auswirkungen auf das Sonderkündigungsrecht des Mieters nach § 561 Abs. 1 BGB?

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Mieterhöhung auch wirksam, wenn sie erst für einen späteren Zeitpunkt verlangt wird

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Auch spätere Mieterhöhung kann wirksam sein

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Auch spätere Mieterhöhung kann wirksam sein

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Mietrecht: Wann muss eine Mieterhöhung angekündigt werden?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Fristen für Sonderkündigungsrecht bei Mieterhöhungen verlängert

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sonderkündigungsrecht des Mieters

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mietrecht: Wann muss eine Mieterhöhung angekündigt werden?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Mieterhöhung bis zum letzten Tag

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Zeitpunkt der Mieterhöhung nach § 558b BGB

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gewillkürter späterer Wirksamkeitszeitpunkt für das Erhöhungsverlangen ist unschädlich! (IMR 2013, 493)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 3641
  • ZIP 2013, 84
  • MDR 2013, 1451
  • NZM 2013, 853
  • ZMR 2014, 197
  • NJ 2014, 157
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.06.2011 - VIII ZR 204/10

    Zustimmungsurteil zur Mieterhöhung: Auslegung des Tenors hinsichtlich des

    Auszug aus BGH, 25.09.2013 - VIII ZR 280/12
    Der Vermieter ist nicht gehindert, eine Mieterhöhung erst mit Wirkung zu einem späteren als dem in § 558b Abs. 1 BGB bestimmten Zeitraum geltend zu machen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 8. Juni 2011, VIII ZR 204/10, NJW-RR 2011, 1382 Rn. 11).

    Der Bundesgerichtshof habe in seiner Entscheidung vom 8. Juni 2011 (VIII ZR 204/10) ausgeführt, dass sich der Wirksamkeitszeitpunkt aus der gesetzlichen Regelung ergebe, wenn die Parteien nicht ausdrücklich eine spätere Geltung vereinbarten.

    Das Berufungsgericht hat auch zutreffend angenommen, dass der Vermieter nach der Rechtsprechung des Senats nicht gehindert ist, eine Mieterhöhung erst mit Wirkung zu einem späteren als dem in § 558b BGB bestimmten Zeitpunkt geltend zu machen (Senatsurteil vom 8. Juni 2011 - VIII ZR 204/10, NJW-RR 2011, 1382 Rn.11).

  • AG Berlin-Charlottenburg, 04.03.2020 - 213 C 136/19

    Ausschluss der Zustimmungsverpflichtung zur Mieterhöhung durch sogenannten

    Nichts anderes würde gelten, wenn - wie in zahlreichen beim Amtsgericht Charlottenburg anhängigen Rechtsstreitigkeiten - statthaft (vgl. dazu: BGH, Urt. v. 25. Sept. 2013 - VIII ZR 280/12, juris) vor dem Inkrafttreten des Gesetzes erfolgte Mieterhöhungsverlangen erst etwa im September 2020 und damit nach Inkrafttreten des Gesetzes überhaupt Wirkung entfalten sollen.
  • LG München I, 08.01.2014 - 14 S 25592/13

    Kappungsgrenze anwendbar ab Zugang des Mieterhöhungsverlangens!

    Das Abstellen auf den Wirksamkeitszeitpunkt erscheint auch im Hinblick auf die Entscheidung des BGH vom 25.09.2013 (NJW 2013, 3641) problematisch.
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 18.08.2020 - 4 C 113/19

    Wohnraummietverhältnis: Zustimmung zur Mieterhöhung - Gesetz zur Mietenbegrenzung

    Es bleibt jedem Vermieter unbenommen, sein Mieterhöhungsverlangen bereits frühzeitig auf einen in der Zukunft liegenden Wirkungszeitpunkt zu beziehen (BGH, Urteil vom 25.09.2013 - VIII ZR 280/12 - zitiert nach juris).
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