Rechtsprechung
BGH, 25.09.2014 - 4 StR 586/13 |
Volltextveröffentlichungen (19)
- HRR Strafrecht
§ 13 Abs. 1 StGB; § 263 Abs. 1 StGB; § 4a Abs. 2 Nr. 1 RVG; § 291 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB
Betrug durch Unterlassen (Garantenstellung des Anwalts für seinen Mandanten:; hier: erforderliche Aufklärung über voraussichtliche gesetzliche Vergütung bei Wahl eines anderen Vergütungsmodells); Wucher - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 13 Abs 1 StGB, § 263 StGB, § 4a Abs 2 Nr 1 RVG, § 49b Abs 2 S 1 BRAO
Strafbarkeit eines Rechtsanwalts wegen Betrugs: Verletzung von Aufklärungspflichten vor einer Erfolgshonorarvereinbarung - IWW
§ 263 Abs. 1, Abs. 3 Sätze 1, 2 Nr. 2 StGB, § 291 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB, § 263 StGB, § 13 Abs. 1 StGB, § 4a Abs. 2 Nr. 1 RVG, § 49b Abs. 2 Satz 1 BRAO, § 4b RVG, § 4a Abs. 1, 2 RVG
- Wolters Kluwer
Täuschung eines Mandanten durch Unterlassen eines Rechtsanwalts bei der Vereinbarung eines Erfolgshonorars
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zum Betrug eines Anwalts durch unterlassene Aufklärung des Mandanten über die gesetzliche Vergütung bei Vereinbarung eines Erfolgshonorars
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zur Garantenstellung des Rechtsanwalts, der vor Abschluss einer Erfolgshonorarvereinbarung seinen Mandanten nach § 4a Abs. 2 Nr. 1 RVG über die voraussichtliche gesetzliche Vergütung aufzuklären hat
- Betriebs-Berater
§ 4a Abs. 2 Nr. 1 RVG begründet kraft Gesetzes eine Garantenstellung des Rechtsanwalts
- Anwaltsblatt
§ 263 StGB, § 13 StGB, § 4a RVG
Unzureichende Belehrung über Gebühr: Strafbarkeit des Anwalts wegen Betrugs - Anwaltsblatt
§ 263 StGB, § 13 StGB, § 4a RVG
Unzureichende Belehrung über Gebühr: Strafbarkeit des Anwalts wegen Betrugs - rewis.io
Strafbarkeit eines Rechtsanwalts wegen Betrugs: Verletzung von Aufklärungspflichten vor einer Erfolgshonorarvereinbarung
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Strafrecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Täuschung eines Mandanten durch Unterlassen eines Rechtsanwalts bei der Vereinbarung eines Erfolgshonorars
- rechtsportal.de
Täuschung eines Mandanten durch Unterlassen eines Rechtsanwalts bei der Vereinbarung eines Erfolgshonorars
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- beck-blog (Kurzinformation)
Betrug durch Unterlassen beim Erfolgshonorar!
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Erfolgshonorar als Betrug - die strafbewehrte Garantenstellung des Rechtsanwalts
- lto.de (Kurzinformation)
Fehlende Belehrung bei Erfolgshonorar - Schweigen ist definitiv nicht Gold
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Betrug: Zur Garantenstellung des Rechtsanwaltes vor Abschluss einer Erfolgshonorarvereinbarung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Verschweigen von gesetzlicher Vergütung bei Erfolgshonorarvereinbarung als Betrug durch Unterlassen
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
§ 4a Abs. 2 Nr. 1 RVG begründet kraft Gesetzes eine Garantenstellung des Rechtsanwalts
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Verschweigen von gesetzlicher Vergütung bei Erfolgshonorarvereinbarung als Betrug durch Unterlassen
- das-gesellschaftsrecht-blog.de (Kurzinformation)
Garantenstellung bei der Vergütung?!
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Betrug, Erfolgshonorar und Rechtsanwalt
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Betrug, Erfolgshonorar und Rechtsanwalt
- anwalt.de (Kurzinformation und Tenor)
Betrug, Erfolgsvereinbarung und Rechtsanwalt
Besprechungen u.ä. (3)
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Die strafbewehrte Garantenstellung des Rechtsanwalts und sein Erfolgshonorar
- ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
RVG § 4a Abs. 2 Nr. 1, § 4b; StGB § 13 Abs. 1, § 263 Abs. 1, § 352 Abs. 1
Zum Betrug eines Anwalts durch unterlassene Aufklärung des Mandanten über gesetzliche Vergütung bei Vereinbarung eines Erfolgshonorars - WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Rechtsfolge unwirksamer Erfolgshonorarvereinbarung
Verfahrensgang
- LG Arnsberg, 05.07.2013 - 6 KLs 17/12
- BGH, 25.09.2014 - 4 StR 586/13
Papierfundstellen
- BGHSt 59, 318
- NJW 2014, 3669
- ZIP 2014, 2139
- ZIP 2014, 83
- NStZ 2015, 150
- NJ 2015, 86
- StV 2015, 420
- FamRZ 2014, 1999
- WM 2014, 2390
- BB 2014, 2625
- BB 2014, 2707
- AnwBl 2014, 1060
- AnwBl Online 2014, 391
- JR 2015, 394
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 03.07.2019 - 5 StR 132/18
Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt
Verbindendes Element sämtlicher Entstehungsgründe ist dabei stets die Überantwortung einer besonderen Schutzfunktion für das betroffene Rechtsgut an den Obhuts- oder Überwachungspflichtigen (vgl. BGH, Urteile vom 25. September 2014 - 4 StR 586/13, BGHSt 59, 318, 323 und vom 29. Oktober 1992 - 4 StR 358/92, BGHSt 38, 388, 391; Beschluss vom 8. März 2017 - 1 StR 466/16, BGHSt 62, 72, 76). - BGH, 08.03.2017 - 1 StR 466/16
Betrug (Täuschung durch Unterlassen: Aufklärungspflicht, Garantenstellung, …
Alle Erfolgsabwendungspflichten beruhen auf dem Grundgedanken, dass eine bestimmte Person in besonderer Weise zum Schutz des gefährdeten Rechtsguts aufgerufen ist und dass sich alle übrigen Beteiligten auf das helfende Eingreifen dieser Person verlassen und verlassen dürfen (BGH, Urteil vom 25. September 2014 - 4 StR 586/13, BGHSt 59, 318, 323 Rn. 19 mwN; siehe auch BGH, Urteil vom 25. Juli 2000 - 1 StR 162/00, NJW 2000, 3013, 3014).(2) Auf der Grundlage dieser für sämtliche unechten Unterlassungsdelikte geltenden Anforderungen ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass eine Strafbarkeit wegen Betrugs durch Unterlassen entweder als Täter oder als Teilnehmer für alle Personen in Frage kommt, die eine von § 13 Abs. 1 StGB erfasste Pflicht zur Aufklärung anderer über vermögensrelevante Tatsachen haben (…etwa BGH, Urteile vom 17. Juli 2009 - 5 StR 394/08, BGHSt 54, 44, 46 ff. Rn. 19 ff.; vom 25. September 2014 - 4 StR 586/13, BGHSt 59, 318, 323 ff. Rn. 19 ff. und vom 4. August 2016 - 4 StR 523/15, wistra 2016, 488 ff.;… siehe auch Fischer, StGB, 64. Aufl., § 263 Rn. 38;… Satzger in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 3. Aufl., § 263 Rn. 81 jeweils mwN;… ausführlich etwa Frisch, Festschrift für Herzberg, 2008, S. 729, 744 ff.).
- BGH, 08.03.2017 - 1 StR 540/16
Betrug durch Unterlassen (erforderliche vermögensbezogene Aufklärungspflicht: …
Alle Erfolgsabwendungspflichten beruhen auf dem Grundgedanken, dass eine bestimmte Person in besonderer Weise zum Schutz des gefährdeten Rechtsguts aufgerufen ist und dass sich alle übrigen Beteiligten auf das helfende Eingreifen dieser Person verlassen und verlassen dürfen (BGH, Urteil vom 25. September 2014 - 4 StR 586/13, BGHSt 59, 318, 323 Rn. 19 mwN; siehe auch BGH, Urteil vom 25. Juli 2000 - 1 StR 162/00, NJW 2000, 3013, 3014).bb) Auf der Grundlage dieser für sämtliche unechten Unterlassungsdelikte geltenden Anforderungen ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass eine Strafbarkeit wegen Betrugs durch Unterlassen entweder als Täter oder als Teilnehmer für alle Personen in Frage kommt, die eine von § 13 Abs. 1 StGB erfasste Pflicht zur Aufklärung anderer über vermögensrelevante Tatsachen haben (…etwa BGH, Urteile vom 17. Juli 2009 - 5 StR 394/08, BGHSt 54, 44, 46 ff. Rn. 19 ff.; vom 25. September 2014 - 4 StR 586/13, BGHSt 59, 318, 323 ff. Rn. 19 ff.; vom 4. August 2016 - 4 StR 523/15, wistra 2016, 488 ff.;… siehe auch Fischer, StGB, 64. Aufl., § 263 Rn. 38;… Satzger in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 3. Aufl., § 263 Rn. 81 jeweils mwN;… ausführlich etwa Frisch, Festschrift für Herzberg, 2008, S. 729, 744 ff.).
- OLG Oldenburg, 23.07.2021 - 1 Ws 190/21
Zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit einer Klinikleitung für spätere …
Alle Erfolgsabwendungspflichten beruhen auf dem Grundgedanken, dass eine bestimmte Person in besonderer Weise zum Schutz des gefährdeten Rechtsguts aufgerufen ist und dass sich alle übrigen Beteiligten auf das helfende Eingreifen dieser Person verlassen und verlassen dürfen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 25.09.2014 - 4 StR 586/13, BGHSt 59, 318 = NJW 2014, 3669 ; Beschluss vom 08.03.2017 - 1 StR 466/16, BGHSt 62, 72 = NJW 2017, 2052 jew. m.w.N.). - BayObLG, 25.02.2022 - 201 StRR 95/21
Freispruch bei Gewährung von Kirchenasyl bestätigt
Die Erfolgsabwendungspflicht beruht auf dem Grundgedanken, dass eine bestimmte Person in besonderer Weise zum Schutz des gefährdeten Rechtsguts aufgerufen ist und dass sich alle übrigen Beteiligten auf das Eingreifen dieser Person verlassen und verlassen dürfen (BGH, Urt. v. 25.09.2014 - 4 StR 586/13 bei juris, BGHSt 59, 318, 323 m.w.N.; vgl. auch BGH NJW 2000, 3013, 3014). - LG Arnsberg, 14.04.2015 - 2 KLs 42/14
Pflicht zur Auskehrung in Empfang genommener Gelder als Treuepflicht eines …
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hat der Bundesgerichtshof dieses Urteil am 25. September 2014 (Az. 4 StR 586/13), soweit der Angeklagte von dem Vorwurf des Betruges aufgrund des Abschlusses der Honorarvereinbarung freigesprochen worden ist, aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.