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   BGH, 25.09.2014 - IX ZB 11/14   

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https://dejure.org/2014,34760
BGH, 25.09.2014 - IX ZB 11/14 (https://dejure.org/2014,34760)
BGH, Entscheidung vom 25.09.2014 - IX ZB 11/14 (https://dejure.org/2014,34760)
BGH, Entscheidung vom 25. September 2014 - IX ZB 11/14 (https://dejure.org/2014,34760)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 59 Abs 1 S 1 InsO
    Entlassung des Insolvenzverwalters wegen einer Vielzahl minderschwerer Pflichtverletzungen

  • IWW

    § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 575 ZPO, § 59 Abs. 1 InsO, §§ 151 ff InsO, § 59 InsO, § 59 Abs. 1 Satz 1 InsO, Art. 12 GG, §§ 60, 61 InsO, § 59 Abs. 1 Satz 1 InsO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entlassung eines Insolvenzverwalters aufgrund einer Vielzahl kleinerer Einzelverfehlungen

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Entlassung des Insolvenzverwalters wegen einer Vielzahl geringfügiger Pflichtverstöße

  • Betriebs-Berater

    Zur Entlassung eines Insolvenzverwalters wegen Pflichtverletzungen

  • rewis.io

    Entlassung des Insolvenzverwalters wegen einer Vielzahl minderschwerer Pflichtverletzungen

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Entlassung des Insolvenzverwalters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 59 Abs. 1 S. 1
    Entlassung eines Insolvenzverwalters aufgrund einer Vielzahl kleinerer Einzelverfehlungen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bestimmende Schriftsätze - und die eigenhändige Unterschrift des Rechtsanwalts

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Dokumentationspflichten des Insolvenzverwalters

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berichtspflichten des Insolvenzverwalters

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Pflichtverletzungen des Insolvenzverwalters

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Entlassung eines Insolvenzverwalters wegen einer Gesamtschau seiner Pflichtverletzungen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur Entlassung eines Insolvenzverwalters wegen Pflichtverletzungen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Entlassung eines Insolvenzverwalters wegen einer Gesamtschau seiner Pflichtverletzungen

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Entlassung eines Insolvenzverwalters wegen einer Gesamtschau seiner Pflichtverletzungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2014, 2399
  • MDR 2015, 122
  • NZI 2015, 20
  • WM 2014, 2230
  • BB 2014, 2881
  • Rpfleger 2015, 166
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 19.01.2012 - IX ZB 21/11

    Entlassung des Insolvenzverwalters/Treuhänders: Störung des

    Auszug aus BGH, 25.09.2014 - IX ZB 11/14
    Hat die Störung ihren Grund in dem Verwalter vorgeworfenen Pflichtverletzungen, müssen diese grundsätzlich feststehen (BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2005, aaO Rn. 9; vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2012, aaO Rn. 9).

    Der Senat hat die Annahme eines solchen schwerwiegenden Verstoßes gegen die Pflichten des Insolvenzverwalters durch das Beschwerdegericht nicht beanstandet, wenn dieser trotz mehrmaliger Festsetzungen und Bezahlung eines Zwangsgelds die ihm abverlangte Handlung nicht vornimmt (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2012, aaO) oder wenn masseschädigende Verhaltensweisen erheblichen Umfangs in anderen Insolvenzverfahren die generelle Unzuverlässigkeit des Verwalters erweisen (BGH, Beschluss vom 17. März 2011 - IX ZB 192/10, NZI 2011, 282 Rn. 20; vom 19. Januar 2012, aaO Rn. 9).

    Entsprechendes kann gelten, wenn der Insolvenzverwalter mit der Durchführung der ihm übertragenen Zustellungen zu Lasten der Masse einen Drittunternehmer zu einem vielfach überhöhten Entgelt beauftragt (BGH, Beschluss vom 19. Januar 2012, aaO Rn. 12).

    Auch handelt er pflichtwidrig, wenn er nicht von sich aus dem Insolvenzgericht einen Sachverhalt anzeigt, der bei unvoreingenommener, lebensnaher Betrachtungsweise die ernstliche Besorgnis rechtfertigen kann, dass er als befangen an seiner Amtsführung verhindert ist (BGH, Beschluss vom 19. Januar 2012, aaO Rn. 13), oder wenn er die Erledigung einer ihm übertragenen Aufgabe von der Gewährung einer erhöhten Vergütung abhängig macht (BGH, Beschluss vom 19. Januar 2012 - IX ZB 21/11, ZInsO 2012, 551 Rn. 14 ff).

  • BGH, 08.12.2005 - IX ZB 308/04

    Voraussetzungen der Entlassung des Insolvenzverwalters wegen Pflichtverletzungen

    Auszug aus BGH, 25.09.2014 - IX ZB 11/14
    Eingriffe sind nur zulässig, soweit sie durch höherwertige Interessen des gemeinen Wohls gerechtfertigt sind, nicht weitergehen als es erforderlich ist und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren (BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2005 - IX ZB 308/04, NZI 2006, 158 Rn. 8; vgl. auch BGH, Beschluss vom 12. Januar 2012 - IX ZB 157/11, WM 2012, 280 Rn. 4; vom 19. Januar 2012 - IX ZB 25/11, NZI 2012, 247 Rn. 8).

    Hat die Störung ihren Grund in dem Verwalter vorgeworfenen Pflichtverletzungen, müssen diese grundsätzlich feststehen (BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2005, aaO Rn. 9; vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2012, aaO Rn. 9).

    Diese Beurteilung, die auf einer Abwägung aller jeweils bedeutsamen Umstände beruht, obliegt dem Tatrichter (BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2005, aaO Rn. 10).

  • BGH, 12.01.2012 - IX ZB 157/11

    Entlassung des Insolvenzverwalters bzw. Treuhänders: Schwer wiegende

    Auszug aus BGH, 25.09.2014 - IX ZB 11/14
    Eingriffe sind nur zulässig, soweit sie durch höherwertige Interessen des gemeinen Wohls gerechtfertigt sind, nicht weitergehen als es erforderlich ist und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren (BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2005 - IX ZB 308/04, NZI 2006, 158 Rn. 8; vgl. auch BGH, Beschluss vom 12. Januar 2012 - IX ZB 157/11, WM 2012, 280 Rn. 4; vom 19. Januar 2012 - IX ZB 25/11, NZI 2012, 247 Rn. 8).

    Der Senat hat die Annahme eines solchen schwerwiegenden Verstoßes gegen die Pflichten des Insolvenzverwalters durch das Beschwerdegericht nicht beanstandet, wenn dieser trotz mehrmaliger Festsetzungen und Bezahlung eines Zwangsgelds die ihm abverlangte Handlung nicht vornimmt (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2012, aaO) oder wenn masseschädigende Verhaltensweisen erheblichen Umfangs in anderen Insolvenzverfahren die generelle Unzuverlässigkeit des Verwalters erweisen (BGH, Beschluss vom 17. März 2011 - IX ZB 192/10, NZI 2011, 282 Rn. 20; vom 19. Januar 2012, aaO Rn. 9).

  • BGH, 16.10.2008 - IX ZR 183/06

    Übertragung eines anhängigen Verfahrens auf einen anderen Senat des

    Auszug aus BGH, 25.09.2014 - IX ZB 11/14
    Dies hat der Senat in anderem Zusammenhang bereits entschieden (BGH, Urteil vom 16. Oktober 2008 - IX ZR 183/06, NZI 2009, 171 Rn. 22).
  • BGH, 14.10.2010 - IX ZB 44/09

    Verbraucherinsolvenzverfahren: Entlassung des Treuhänders wegen schuldhafter

    Auszug aus BGH, 25.09.2014 - IX ZB 11/14
    Ebenso kann die Feststellung, der Insolvenzverwalter habe die Verwertung der Forderungen gegen die Ehefrau des Schuldners wegen Vermögensverschiebungen und gegen die Schwester des Schuldners wegen eines Pflichtteils über Jahre hin vorwerfbar verzögert, seine Entlassung begründen (BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - IX ZB 44/09, NZI 2010, 998 Rn. 9).
  • BGH, 17.03.2011 - IX ZB 192/10

    Insolvenz- bzw. Gesamtvollstreckungsverfahren: Entlassung des Verwalters wegen

    Auszug aus BGH, 25.09.2014 - IX ZB 11/14
    Der Senat hat die Annahme eines solchen schwerwiegenden Verstoßes gegen die Pflichten des Insolvenzverwalters durch das Beschwerdegericht nicht beanstandet, wenn dieser trotz mehrmaliger Festsetzungen und Bezahlung eines Zwangsgelds die ihm abverlangte Handlung nicht vornimmt (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2012, aaO) oder wenn masseschädigende Verhaltensweisen erheblichen Umfangs in anderen Insolvenzverfahren die generelle Unzuverlässigkeit des Verwalters erweisen (BGH, Beschluss vom 17. März 2011 - IX ZB 192/10, NZI 2011, 282 Rn. 20; vom 19. Januar 2012, aaO Rn. 9).
  • BGH, 21.07.2011 - IX ZR 120/10

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Geltendmachung von Hausgeldansprüchen bei

    Auszug aus BGH, 25.09.2014 - IX ZB 11/14
    Wegen dieser Masseschulden kann die Wohnungseigentümergemeinschaft den Insolvenzverwalter auf Zahlung verklagen und aus einem Zahlungstitel in die Masse vollstrecken (BGH, Urteil vom 21. Juli 2011 - IX ZR 120/10, NJW 2011, 3098 Rn. 7).
  • BGH, 19.01.2012 - IX ZB 25/11

    Entlassung des Insolvenzverwalters: Störung des Vertrauensverhältnisses zum

    Auszug aus BGH, 25.09.2014 - IX ZB 11/14
    Eingriffe sind nur zulässig, soweit sie durch höherwertige Interessen des gemeinen Wohls gerechtfertigt sind, nicht weitergehen als es erforderlich ist und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren (BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2005 - IX ZB 308/04, NZI 2006, 158 Rn. 8; vgl. auch BGH, Beschluss vom 12. Januar 2012 - IX ZB 157/11, WM 2012, 280 Rn. 4; vom 19. Januar 2012 - IX ZB 25/11, NZI 2012, 247 Rn. 8).
  • BGH, 26.03.2012 - II ZB 23/11

    Beglaubigte Abschrift einer Berufungs- oder Berufungsbegründungsschrift als

    Auszug aus BGH, 25.09.2014 - IX ZB 11/14
    Denn die beglaubigte Abschrift einer Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungsschrift ersetzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Unterschrift, wenn der Beglaubigungsvermerk vom Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigten der rechtsmittelführenden Partei handschriftlich vollzogen ist (BGH, Beschluss vom 26. März 2012 - II ZB 23/11, NJW 2012, 1738 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 30.03.2012 - V ZR 178/11

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Stellvertretung bei der Ausübung des Stimmrechts

    Auszug aus BGH, 25.09.2014 - IX ZB 11/14
    Ein Wohnungseigentümer kann sich in der Wohnungseigentümerversammlung bei der Ausübung seines Stimmrechts vertreten lassen; auf diese Vertretung sind die §§ 164 ff BGB anzuwenden (vgl. BGH, Urteil vom 30. März 2012 - V ZR 178/11, NJW 2012, 2512 Rn. 10).
  • BGH, 16.07.2013 - VIII ZB 62/12

    Berufungsschriftsatz: Anforderungen an die Unterschrift des Rechtsanwalts als

  • BGH, 19.09.2013 - IX AR (VZ) 1/12

    Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung des Amts des Insolvenzverwalters auf

  • BGH, 13.10.2016 - IX AR (VZ) 7/15

    Justizverwaltung: Aufnahme eines Bewerbers in die Vorauswahlliste des

    Auch die zentralen Aufgaben des Insolvenzverwalters wie die Berichtspflicht gegenüber dem Insolvenzgericht, der Gläubigerversammlung und dem Gläubigerausschuss (§ 58 Abs. 1 Satz 2, §§ 69, 79, 152, 156 InsO), seine Pflicht zur Erstellung eines Insolvenzplans nach § 218 InsO auf entsprechenden Beschluss der Gläubigerversammlung (§ 157 InsO) wie auch die Schlussrechnungsregelung (§ 66 InsO) muss er unbeschadet etwaiger Zulieferungs- und Hilfsarbeiten seiner Mitarbeiter im Wesentlichen selbst vornehmen (BGH, Beschluss vom 19. September 2013 - IX AR (VZ) 1/12, BGHZ 198, 225 Rn. 9; vom 25. September 2014 - IX ZB 11/14, WM 2014, 2230 Rn. 27 f).
  • BGH, 04.05.2017 - IX ZB 102/15

    Entlassung des Insolvenzverwalters: Verschweigen von Vorbefassung bei seiner

    Die Beurteilung, ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls vom Tatrichter zu treffen; ihm steht dabei ein Beurteilungsspielraum zu (BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2005, aaO; vom 9. Juli 2009 - IX ZB 35/09, NZI 2009, 604 Rn. 9; vom 17. März 2011 - IX ZB 192/10, NZI 2011, 282 Rn. 18; vom 19. Januar 2012 - IX ZB 25/11, NZI 2012, 247 Rn. 8; vom 25. September 2014 - IX ZB 11/14, NZI 2015, 20 Rn. 8).
  • BGH, 21.03.2019 - IX ZB 47/17

    Anforderungen an die Abberufung eines Gesamtvollstreckungsverwalters wegen seines

    Soweit dem Verwalter hinsichtlich der fehlenden Angaben zum liquiden Massebestand im Zeitraum vom 17. Juni 2009 bis zum 14. Dezember 2015 eine Verletzung seiner Berichtspflicht anzulasten wäre, ist diese jedenfalls nicht so schwerwiegend, dass sie seine Abberufung rechtfertigen könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2014 - IX ZB 11/14, ZIP 2014, 2399 Rn. 13 ff).
  • LG Freiburg, 02.12.2015 - 3 T 157/15

    Insolvenzverwalter: Entlassung wegen Verschweigens einer Vorbefassung

    Eingriffe sind nur zulässig, soweit sie durch höherwertige Interessen des gemeinen Wohls gerechtfertigt sind, nicht weitergehen als es erforderlich ist und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren (BGH, Beschluss vom 25.09.2014, IX ZB 11/14 = NZI 2015, 20 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 09.07.2009, IX ZB 35/09 = NZI 2009, 604 f = ZInsO 2009, 1491 f; Beschluss vom 19.01.2012 - IX ZB 25/11 = NZI 2012, 247 ff.; Beschluss vom 26.04.2012 - IX ZB 31/11 = ZInsO 2012, 1125; Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht - Frind, 5. Auflage, § 59 Rn 3; MünchKommInsO - Graeber [2013] § 59 Rn 11 ff.).

    In seiner Entscheidung vom 25.09.2014 (IX ZB 11/14) hat der Bundesgerichtshof zur Frage, ob eine festgestellte Pflichtverletzung eine Entlassung des Insolvenzverwalters rechtfertigt, weiter ausgeführt, dass bei Vorliegen einer Pflichtverletzung, die einen wichtigen Grund zur Entlassung des Insolvenzverwalters darstellt, das Insolvenzgericht von dieser zwar nicht lediglich deshalb absehen darf, weil die Gläubiger wegen der Pflichtverletzung den Verwalter nach §§ 60, 61 InsO auf Schadensersatz in Anspruch nehmen können.

  • LG Hamburg, 13.07.2017 - 326 T 97/16

    Insolvenzverfahren: Entlassung des Insolvenzverwalters wegen Führung "evident

    Maßgeblich ist, ob die Belange der Gesamtgläubigerschaft und die Rechtmäßigkeit der Verfahrensabwicklung objektiv nachhaltig beeinträchtigt würden (BGH ZIP 2006, 247, 249; BGH NZI 2015, 20).
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