Rechtsprechung
BGH, 25.09.2018 - 2 StR 275/18 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 174 Abs. 1 StGB; § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB aF
Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (Voraussetzungen der Täterschaft); sexuelle Nötigung; Vergewaltigung (eigenhändiges Delikt); Anrechnung (Bestimmung des Anrechnungsmaßstabs für eine im Ausland erlittene Freiheitsentziehung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 154a Abs. 2 StPO, § ... 349 Abs. 2 StPO, § 344 Abs. 2 S. 2 StPO, § 177 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, §§ 22, 23 StGB, § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 177 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 2 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 2 StGB, § 176a Abs. 2 Nr. 2 StGB, § 265 Abs. 1 StPO, § 174 Abs. 1 StGB, § 176 Abs. 1, 2 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 176a Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 StGB, § 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB, § 177 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 StGB, § 177 Abs. 2 Nr. 2 StGB, § 177 Abs. 3 Nr. 2 StGB, § 176a Abs. 3 StGB, § 174 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB
- Wolters Kluwer
Mittäterschaft des sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlener und des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes bei Eigenhändigkeit der Delikte durch den Täter; Versuchte Vergewaltigung als eigenhändiges Delikt (hier: Zusammenwirken eines Ehepaares gegenüber ihren Kindern)
- rewis.io
Sexueller Missbrauch Schutzbefohlener und sexueller Missbrauch von Kindern: Voraussetzung einer mittäterschaftlichen Begehung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mittäterschaft des sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlener und des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes bei Eigenhändigkeit der Delikte durch den Täter; Versuchte Vergewaltigung als eigenhändiges Delikt (hier: Zusammenwirken eines Ehepaares gegenüber ihren Kindern)
- datenbank.nwb.de
Sexueller Missbrauch Schutzbefohlener und sexueller Missbrauch von Kindern: Voraussetzung einer mittäterschaftlichen Begehung
Verfahrensgang
- LG Meiningen, 13.02.2018 - 419 Js 6087/17
- BGH, 25.09.2018 - 2 StR 275/18
Papierfundstellen
- StV 2020, 471 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 26.10.2000 - 3 StR 433/00
Verminderte Schuldfähigkeit; "Beisichführen" im Rahmen des § 177 Abs. 3 Nr. 2 …
Auszug aus BGH, 25.09.2018 - 2 StR 275/18
Stattdessen hat sich die Angeklagte nach den rechtsfehlerfreien Feststellungen einer (vollendeten) schweren sexuellen Nötigung gemäß § 177 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 2 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 2 StGB idF vom 13. November 1998 schuldig gemacht, indem sie das Kind gemeinsam mit dem Angeklagten D. E. mit Schnüren und Strümpfen an den Hand- und Fußgelenken an einen Tisch fesselte (vgl. zum "beisichführen' BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2000 - 3 StR 433/00, NStZ 2001, 246 f.) und festhielt, während D. E. versuchte, mit seinem erigierten Penis in den Po des Kindes einzudringen. - BGH, 15.03.2000 - 2 StR 635/99
Vergewaltigung
Auszug aus BGH, 25.09.2018 - 2 StR 275/18
Das Regelbeispiel verwirklicht nur, wer in eigener Person eine der dort beschriebenen sexuellen Handlungen vornimmt (BGH, Beschluss vom 6. Mai 2013 - 1 StR 178/13, NStZ 2013, 658, 659; Senat, Beschluss vom 15. März 2000 - 2 StR 635/99, NStZ-RR 2000, 326). - BGH, 12.10.2000 - 3 StR 185/00
Konkurrenzen: vollendete sexuelle Nötigung - versuchte Vergewaltigung
Auszug aus BGH, 25.09.2018 - 2 StR 275/18
b) Dass der Angeklagte D. E. im Fall II. 21 der Urteilsgründe nicht auch wegen vollendeten schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes nach § 176a Abs. 2 Nr. 2 StGB idF vom 27. Dezember 2003 in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen und mit schwerer sexueller Nötigung nach § 177 Abs. 3 Nr. 2 StGB aF - hinter der die ausgeurteilte versuchte Vergewaltigung zurücktreten würde (BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2000 - 3 StR 185/00, juris) - verurteilt worden ist, hat sich nicht zu dessen Lasten ausgewirkt.
- BGH, 07.09.1995 - 1 StR 236/95
Urteil im "Flachslandenprozeß"
Auszug aus BGH, 25.09.2018 - 2 StR 275/18
Täter nach § 174 Abs. 1 StGB kann nur sein, wer das Kind selbst körperlich berührt (BGH, Urteil vom 7. September 1995 - 1 StR 236/95, BGHSt 41, 242, 243) und auch die gemeinschaftliche Begehung des sexuellen Missbrauchs eines Kindes setzt voraus, dass bei Verwirklichung der Grundtatbestände des § 176 Abs. 1 und 2 StGB mindestens zwei Personen vor Ort mit gleicher Zielrichtung derart bewusst zusammenwirken, dass sie in der Tatsituation zusammen auf das Tatopfer einwirken oder sich auf andere Weise psychisch oder physisch aktiv unterstützen (BGH…, Urteil vom 10. Oktober 2013 - 4 StR 258/13, juris Rn. 8, NJW 2013, 3528, 3529). - BGH, 08.11.2011 - 4 StR 468/11
Tenorierung der sexuellen Nötigung und der Vergewaltigung bei gemeinschaftlichem …
Auszug aus BGH, 25.09.2018 - 2 StR 275/18
Tatbeteiligte, bei denen diese eigenhändige Verwirklichung nicht vorliegt, können nicht als Mittäter einer Vergewaltigung verurteilt werden (BGH, Beschluss vom 8. November 2011 - 4 StR 468/11, NStZ-RR 2012, 45). - BGH, 06.05.2013 - 1 StR 178/13
Vergewaltigung (Täterschaft: eigenhändige Verwirklichung); Anordnung der …
Auszug aus BGH, 25.09.2018 - 2 StR 275/18
Das Regelbeispiel verwirklicht nur, wer in eigener Person eine der dort beschriebenen sexuellen Handlungen vornimmt (BGH, Beschluss vom 6. Mai 2013 - 1 StR 178/13, NStZ 2013, 658, 659; Senat, Beschluss vom 15. März 2000 - 2 StR 635/99, NStZ-RR 2000, 326). - BGH, 10.10.2013 - 4 StR 258/13
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (gemeinschaftliche täterschaftliche …
Auszug aus BGH, 25.09.2018 - 2 StR 275/18
Täter nach § 174 Abs. 1 StGB kann nur sein, wer das Kind selbst körperlich berührt (BGH, Urteil vom 7. September 1995 - 1 StR 236/95, BGHSt 41, 242, 243) und auch die gemeinschaftliche Begehung des sexuellen Missbrauchs eines Kindes setzt voraus, dass bei Verwirklichung der Grundtatbestände des § 176 Abs. 1 und 2 StGB mindestens zwei Personen vor Ort mit gleicher Zielrichtung derart bewusst zusammenwirken, dass sie in der Tatsituation zusammen auf das Tatopfer einwirken oder sich auf andere Weise psychisch oder physisch aktiv unterstützen (BGH, Urteil vom 10. Oktober 2013 - 4 StR 258/13, juris Rn. 8, NJW 2013, 3528, 3529). - BGH, 10.07.2014 - 1 StR 247/14
Anrechnung von ausländischen Freiheitsentziehungen auf die Strafe
Auszug aus BGH, 25.09.2018 - 2 StR 275/18
Dies muss auch in der Urteilsformel zum Ausdruck gebracht werden (vgl. Senat…, Beschluss vom 7. März 2018 - 2 StR 559/17, juris Rn. 18; BGH, Beschluss vom 10. Juli 2014 - 1 StR 247/14, BGHR StGB § 51 Abs. 4 Anrechnung 7) und wird von dem neuen Tatrichter nachzuholen sein. - BGH, 07.03.2018 - 2 StR 559/17
Täterschaft (Mittäterschaft: Maßstab); Anrechnung (Anrechnungsmaßstab für eine in …
Auszug aus BGH, 25.09.2018 - 2 StR 275/18
Dies muss auch in der Urteilsformel zum Ausdruck gebracht werden (vgl. Senat, Beschluss vom 7. März 2018 - 2 StR 559/17, juris Rn. 18; BGH…, Beschluss vom 10. Juli 2014 - 1 StR 247/14, BGHR StGB § 51 Abs. 4 Anrechnung 7) und wird von dem neuen Tatrichter nachzuholen sein.
- BGH, 04.03.2020 - 2 StR 501/19
Sexueller Missbrauch von Kindern; schwerer sexueller Missbrauch von Kindern …
Erforderlich ist danach, dass der Täter das Kind selbst körperlich berührt, da es sich bei dem Grundtatbestand des § 176 Abs. 1 StGB um ein eigenhändiges Delikt handelt (BGH, Urteil vom 7. September 1995 - 1 StR 236/95, BGHSt 41, 242, 243; Senat, Beschluss vom 25. September 2018 - 2 StR 275/18, juris Rn. 21; BGH, Beschluss vom 1. August 2019 - 4 StR 237/19). - BGH, 01.08.2019 - 4 StR 237/19
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (eigenhändiges Delikt; Bestimmen des …
§ 176a Abs. 2 Nr. 2 StGB setzt voraus, dass bei der Verwirklichung der Grundtatbestände des § 176 Abs. 1 und 2 StGB mindestens zwei Personen vor Ort mit gleicher Zielrichtung derart bewusst zusammenwirken, dass sie in der Tatsituation zusammen auf das Tatopfer einwirken oder sich auf andere Weise psychisch oder physisch aktiv unterstützen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2013 - 4 StR 258/13, BGHSt 59, 28, 31 f. mwN; Beschluss vom 22. November 2017 - 4 StR 401/17, NStZ 2018, 460 mwN; Beschluss vom 25. September 2018 - 2 StR 275/18 Nr. 18, 21 mwN). - BGH, 29.03.2022 - 2 StR 490/21
Sexueller Missbrauch von Kindern (Voraussetzungen; eigenhändiges Delikt; …
Eine Verurteilung nach dem Grundtatbestand des § 176 Abs. 1 StGB aF setzt voraus, dass der Täter das Kind körperlich berührt; es handelt sich um ein eigenhändiges Delikt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 25. September 2018 - 2 StR 275/18, juris Rn. 25 ff.;… vom 4. März 2020 - 2 StR 501/19, BGHR § 176a Abs. 2 Nr. 2 Tatbegehung, gemeinschaftliche 2; BGH, Urteil vom 7. September 1995 - 1 StR 236/95, BGHSt 41, 242, 243; Beschluss vom 1. August 2019 - 4 StR 237/19;… Schönke/Schröder/Eisele, StGB, 30. Aufl., § 176 Rn. 25;… SK-StGB/Wolters, 9. Aufl., § 176 Rn. 14). - LG Stendal, 30.10.2019 - 502 KLs 4/19
Strafverfahren wegen eines Sexualdelikts: Abgrenzung von versuchter …
Das Regelbeispiel verwirklicht nur, wer in eigener Person eine der dort beschriebenen sexuellen Handlungen vornimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2018 - 2 StR 275/18 -, juris unter Hinweis auf: BGH, Beschluss vom 6. Mai 2013 - 1 StR 178/13, NStZ 2013, 658, 659).Tatbeteiligte, bei denen diese eigenhändige Verwirklichung nicht vorliegt, können nicht als Täter - auch nicht als mittelbare Täter (…vgl. zur Strafbarkeit aufgrund mittelbaren Täterschaft bei einem eigenhändigen Delikt: Joecks in Münchener Kommentar, StGB, 3. Aufl., § 25, Rn. 50 m.w.N.) - einer Vergewaltigung verurteilt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2018 - 2 StR 275/18; BGH, Beschluss vom 8. November 2011 - 4 StR 468/11, NStZ-RR 2012, 45).