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   BGH, 25.09.2018 - X ZR 76/18   

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https://dejure.org/2018,33255
BGH, 25.09.2018 - X ZR 76/18 (https://dejure.org/2018,33255)
BGH, Entscheidung vom 25.09.2018 - X ZR 76/18 (https://dejure.org/2018,33255)
BGH, Entscheidung vom 25. September 2018 - X ZR 76/18 (https://dejure.org/2018,33255)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 719 Abs. 2 ZPO, § 712 Abs. 1 ZPO, § 297 ZPO, § 714 Abs. 2 ZPO, § 314 ZPO, § 712 ZPO, § 140b PatG, § 140b Abs. 7 PatG, § 140b Abs. 4 PatG

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung des Schuldners zur Auskunft über den Vertriebsweg bestimmter Erzeugnisse und deren gewerbliche Abnehmer; Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen eines dem Schuldner durch die Abnehmerauskunft drohenden nicht zu ersetzenden Nachteils; Überwiegendes ...

  • rewis.io

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei Patentverletzung: Überwiegendes Interesse der Gläubiger an der Durchsetzung des Auskunftsanspruchs - Werkzeuggriff

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    PatG § 140b Abs. 1
    Verurteilung des Schuldners zur Auskunft über den Vertriebsweg bestimmter Erzeugnisse und deren gewerbliche Abnehmer; Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen eines dem Schuldner durch die Abnehmerauskunft drohenden nicht zu ersetzenden Nachteils; Überwiegendes ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Keine Einstellung der Zwangsvollstreckung des Auskunftsanspruchs des Gläubigers wegen Patentverletzung bei bereits abgelaufenem Patent

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Einstellung der Zwangsvollstreckung des Auskunftsanspruchs des Gläubigers wegen Patentverletzung bei bereits abgelaufenem Patent

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abnehmerauskunft nicht wegen Ablauf des Klagepatents unverhältnismäßig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2019, 58
  • GRUR 2018, 1295
  • WM 2018, 2048
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.10.2002 - XII ZR 173/02

    Vollstreckungsschutz im Revisionsverfahren

    Auszug aus BGH, 25.09.2018 - X ZR 76/18
    Es handelt sich bei diesem Antrag um einen Sachantrag, der gemäß § 297 ZPO ebenso wie die Berufungsanträge - von einem postulationsfähigen Rechtsanwalt - in der mündlichen Verhandlung gestellt werden muss (BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2002 - XII ZR 173/02, FamRZ 2003, 598; BGH, NJW 2012, 1292 Rn. 7); nach § 714 Abs. 2 ZPO sind ferner die tatsächlichen Voraussetzungen glaubhaft zu machen.

    Da der Tatbestand des Berufungsurteils nach § 314 ZPO Beweis für das mündliche Vorbringen der Parteien liefert, welcher nur durch das Sitzungsprotokoll entkräftet werden kann, steht, wenn beide Urkunden hierzu schweigen, fest, dass der Beklagte einen Antrag nach § 712 ZPO nicht gestellt hat (BGH, FamRZ 2003, 598).

    Wäre im Streitfall ein solcher Antrag gestellt worden, hätte die Beklagte im Übrigen fristgebunden eine Ergänzung des Urteils beantragen müssen, da das Berufungsgericht über einen solchen Antrag nicht entschieden hat (vgl. BGH, FamRZ 2003, 598).

  • BGH, 20.03.2012 - V ZR 275/11

    Voraussetzungen einer einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das

    Auszug aus BGH, 25.09.2018 - X ZR 76/18
    Die Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Revisionsgericht kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allerdings grundsätzlich nicht in Betracht, wenn der Schuldner es versäumt hat, im Berufungsrechtszug einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 Abs. 1 ZPO zu stellen (BGH, Beschluss vom 4. Juni 2008 - XII ZR 55/08, NJW-RR 2008, 1038 Rn. 5; Beschluss vom 20. März 2012 - V ZR 275/11, NJW 2012, 1292 Rn. 5; Beschluss vom 8. Juli 2014 - X ZR 61/13, GRUR 2014, 1028 Rn. 3).

    Es handelt sich bei diesem Antrag um einen Sachantrag, der gemäß § 297 ZPO ebenso wie die Berufungsanträge - von einem postulationsfähigen Rechtsanwalt - in der mündlichen Verhandlung gestellt werden muss (BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2002 - XII ZR 173/02, FamRZ 2003, 598; BGH, NJW 2012, 1292 Rn. 7); nach § 714 Abs. 2 ZPO sind ferner die tatsächlichen Voraussetzungen glaubhaft zu machen.

  • BGH, 04.06.2008 - XII ZR 55/08

    Vollstreckungsschutz im Revisionsverfahren

    Auszug aus BGH, 25.09.2018 - X ZR 76/18
    Die Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Revisionsgericht kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allerdings grundsätzlich nicht in Betracht, wenn der Schuldner es versäumt hat, im Berufungsrechtszug einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 Abs. 1 ZPO zu stellen (BGH, Beschluss vom 4. Juni 2008 - XII ZR 55/08, NJW-RR 2008, 1038 Rn. 5; Beschluss vom 20. März 2012 - V ZR 275/11, NJW 2012, 1292 Rn. 5; Beschluss vom 8. Juli 2014 - X ZR 61/13, GRUR 2014, 1028 Rn. 3).
  • BGH, 20.12.1994 - X ZR 56/93

    "Kleiderbügel"; Geltendmachung von Patentverletzungsansprüchen durch den Inhaber

    Auszug aus BGH, 25.09.2018 - X ZR 76/18
    Im Anwendungsbereich des § 140b PatG, der den Verletzer zur Auskunft über Herkunft und Vertriebsweg patentverletzender Erzeugnisse verpflichtet, kommt ein Wirtschaftsprüfervorbehalt grundsätzlich nicht in Betracht, da das Gesetz dem Interesse des Verletzten an der Aufdeckung der Lieferwege, das gegebenenfalls sogar im Wege der einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden kann (§ 140b Abs. 7 PatG) und der Verfolgung seiner Ansprüche gegen an den Verletzungshandlungen Beteiligte Vorrang einräumt (BGH, Urteil vom 20. Dezember 1994 - X ZR 56/93, BGHZ 128, 220, 227 f. [zu III 2 b] - Kleiderbügel).
  • BGH, 08.07.2014 - X ZR 61/13

    Vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung im Revisionsverfahren: Drohender

    Auszug aus BGH, 25.09.2018 - X ZR 76/18
    Die Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Revisionsgericht kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allerdings grundsätzlich nicht in Betracht, wenn der Schuldner es versäumt hat, im Berufungsrechtszug einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 Abs. 1 ZPO zu stellen (BGH, Beschluss vom 4. Juni 2008 - XII ZR 55/08, NJW-RR 2008, 1038 Rn. 5; Beschluss vom 20. März 2012 - V ZR 275/11, NJW 2012, 1292 Rn. 5; Beschluss vom 8. Juli 2014 - X ZR 61/13, GRUR 2014, 1028 Rn. 3).
  • BGH, 05.05.2020 - KZR 36/17

    FRAND-Einwand - FRAND-Bedinungen, besondere Verhaltenspflichten eines

    Solche besonderen Umstände ergeben sich im Streitfall auch nicht bereits aus dem Umstand, dass das Klagepatent bei Erlass des Berufungsurteils seit etwa einem halben Jahr abgelaufen war (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2018 - X ZR 76/18, GRUR 2018, 1295 Rn. 6 - Werkzeuggriff).
  • LG München I, 13.02.2023 - 4 HKO 14545/21

    Ärzte-Siegel

    Im Übrigen überwiegen die Interessen der Gläubigerin vor Irreführung der Allgemeinheit (vgl. BGH WM 18, 2048).
  • BGH, 26.03.2019 - X ZR 171/18

    Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei Verletzung eines

    Die Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Revisionsgericht kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allerdings grundsätzlich nicht in Betracht, wenn der Schuldner es versäumt hat, im Berufungsrechtszug einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 Abs. 1 ZPO zu stellen (BGH, Beschluss vom 4. Juni 2008 - XII ZR 55/08, NJW-RR 2008, 1038 Rn. 5; Beschluss vom 20. März 2012 - V ZR 275/11, NJW 2012, 1292 Rn. 5; Beschluss vom 25. September 2018 - X ZR 76/18, GRUR 2018, 1295 Rn. 3 - Werkzeuggriff).

    Ein Antrag nach § 712 Abs. 1 ZPO hätte zudem gemäß § 297 ZPO in der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht gestellt werden müssen (vgl. BGH, GRUR 2018, 1295 Rn. 4 - Werkzeuggriff).

    a) Im Anwendungsbereich von § 140b PatG sind die mit der Auskunft und der Offenbarung seiner Abnehmer gegenüber dem Gläubiger verbundenen Nachteile für den Schuldner regelmäßig wegen des vom Gesetz höher gewichteten Gläubigerinteresses ungeachtet des Umstands hinzunehmen, dass sie regelmäßig nicht zu ersetzen sind, sollte das Berufungsurteil aufgehoben werden (BGH GRUR 2018, 1295 Rn. 5 - Werkzeuggriff).

  • OLG Köln, 02.10.2019 - 22 U 102/18

    Vorzeitige Beendigung eines Gewerberaummietvertrages

    Es handelt sich um einen Sachantrag (BGH Beschl. v. 25.9.2018 - X ZR 76/18, BeckRS 2018, 25200), der nach Schluss der mündlichen Verhandlung unzulässig ist, selbst wenn er in einem nachgelassenen Schriftsatz gestellt wird (BGH, Beschl. v.07.11.2017 XI ZR 529/17, BeckRS 2017, 133092; BGH Beschl. v. 26.3.2019 - X ZR 171/18, BeckRS 2019, 6784).
  • BGH, 04.09.2020 - IX ZR 14/20

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem Urteil

    Deswegen kann der Schuldner sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich nur dann darauf berufen, die Zwangsvollstreckung bringe ihm einen nicht zu ersetzenden Nachteil, wenn er in der Berufungsinstanz einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 ZPO gestellt hat (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 25. September 2018 - X ZR 76/18, WM 2018, 2048 Rn. 3; vom 11. Februar 2020 - V ZR 201/19, WuM 2020, 232 Rn. 5).
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