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   BGH, 25.09.2019 - XII ZB 251/19   

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https://dejure.org/2019,37082
BGH, 25.09.2019 - XII ZB 251/19 (https://dejure.org/2019,37082)
BGH, Entscheidung vom 25.09.2019 - XII ZB 251/19 (https://dejure.org/2019,37082)
BGH, Entscheidung vom 25. September 2019 - XII ZB 251/19 (https://dejure.org/2019,37082)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW

    § 1093 BGB, § 1899 Abs. 4... BGB, § 181 BGB, §§ 1908 i Abs. 1 Satz 1, 1795 BGB, 1796 BGB, § 1896 Abs. 2 BGB, § 1897 Abs. 1 BGB, § 2270 BGB, § 2271 BGB, 1796 Abs. 2 BGB, § 1901 Abs. 2 BGB, 1821, 1822 BGB, § 138 BGB, § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB, §§ 2270, 2271 BGB, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1899 Abs. 4

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Bestellung eines Ergänzungsbetreuers aufgrund Sittenwidrigkeit der geplanten vertraglichen Regelung; Vorliegen der Voraussetzungen für die Bestellung eines Ergänzungsbetreuers nach § 1899 Abs. 4 BGB

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ergänzungsbetreuer, Voraussetzungen, Verhinderung des Betreuers

  • rewis.io

    Betreuungssache: Voraussetzungen der Bestellung eines Ergänzungsbetreuers

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1899 Abs. 4
    Ablehnung der Bestellung eines Ergänzungsbetreuers aufgrund Sittenwidrigkeit der geplanten vertraglichen Regelung; Vorliegen der Voraussetzungen für die Bestellung eines Ergänzungsbetreuers nach § 1899 Abs. 4 BGB

  • rechtsportal.de

    BGB § 1899 Abs. 4

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bestellung eines Ergänzungsbetreuers

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Voraussetzungen der Ergänzungspflegerbestellung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bestellung eines Ergänzungsbetreuers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 39
  • FGPrax 2020, 74
  • FamRZ 2020, 47
  • Rpfleger 2020, 144
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.01.2017 - XII ZB 305/16

    Betreuungssache: Aufhebung des Richtervorbehalts für die Bestellung eines

    Auszug aus BGH, 25.09.2019 - XII ZB 251/19
    Eine Verhinderung aus Rechtsgründen ist unter anderem gegeben, wenn der Hauptbetreuer von der Vertretung des Betreuten kraft Gesetzes ausgeschlossen ist, etwa aus Gründen des § 181 BGB oder der §§ 1908 i Abs. 1 Satz 1, 1795 BGB, oder wenn das Gericht ihm die Vertretungsmacht gemäß §§ 1908 i Abs. 1 Satz 1, 1796 BGB entzieht (Senatsbeschluss vom 11. Januar 2017 - XII ZB 305/16 - FamRZ 2017, 549 Rn. 11 mwN).

    Vielmehr ergibt es sich daraus, dass die Durchbrechung des in § 1897 Abs. 1 BGB verankerten Grundsatzes der Einzelbetreuung (Senatsbeschluss vom 11. Januar 2017 - XII ZB 305/16 - FamRZ 2017, 549 Rn. 11 mwN) nur bei einem entsprechend konkret absehbaren Bedarf für das Tätigwerden eines Ergänzungsbetreuers als weiterer Betreuungsperson auf der Grundlage des § 1899 Abs. 4 BGB gerechtfertigt ist.

  • BGH, 19.12.2012 - XII ZB 241/12

    Betreuung: Folgen der Bestellung eines Ergänzungsbetreuers

    Auszug aus BGH, 25.09.2019 - XII ZB 251/19
    Die zulässige, insbesondere aufgrund der Zulassung statthafte (vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. Mai 2011 - XII ZB 283/10 - FamRZ 2011, 1219 Rn. 13 f. und vom 19. Dezember 2012 - XII ZB 241/12 - juris Rn. 3) Rechtsbeschwerde hat Erfolg.

    Denn die Bestellung eines Ergänzungsbetreuers lässt die Betreuung und den Umfang des Aufgabenkreises unberührt (Senatsbeschlüsse vom 25. Mai 2011 - XII ZB 283/10 - FamRZ 2011, 1219 Rn. 13 und vom 19. Dezember 2012 - XII ZB 241/12 - juris Rn. 3).

  • BayObLG, 12.07.2004 - 3Z BR 95/04

    Voraussetzungen für die Bestellung eines Ersatzbetreuers

    Auszug aus BGH, 25.09.2019 - XII ZB 251/19
    Dabei ist die Bestellung eines Ergänzungsbetreuers nur dann veranlasst, wenn eine derartige Verhinderung des Betreuers konkret zu besorgen und daher zu erwarten ist, dass der Ergänzungsbetreuer von seiner Entscheidungsverantwortung Gebrauch machen muss (vgl. BayObLG FamRZ 2004, 1993, 1994).

    Dies folgt allerdings nicht aus § 1896 Abs. 2 BGB (so aber z.B. BayObLG FamRZ 2004, 1993, 1994), der normiert, dass die Betreuung dem Grunde nach und für den jeweiligen Aufgabenkreis erforderlich sein muss.

  • BGH, 25.05.2011 - XII ZB 283/10

    Betreuung: Statthaftigkeit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde in Verfahren

    Auszug aus BGH, 25.09.2019 - XII ZB 251/19
    Die zulässige, insbesondere aufgrund der Zulassung statthafte (vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. Mai 2011 - XII ZB 283/10 - FamRZ 2011, 1219 Rn. 13 f. und vom 19. Dezember 2012 - XII ZB 241/12 - juris Rn. 3) Rechtsbeschwerde hat Erfolg.

    Denn die Bestellung eines Ergänzungsbetreuers lässt die Betreuung und den Umfang des Aufgabenkreises unberührt (Senatsbeschlüsse vom 25. Mai 2011 - XII ZB 283/10 - FamRZ 2011, 1219 Rn. 13 und vom 19. Dezember 2012 - XII ZB 241/12 - juris Rn. 3).

  • BGH, 24.07.2019 - XII ZB 560/18

    Zur Frage der Ausgestaltung eines Behindertentestaments und eines daraus

    Auszug aus BGH, 25.09.2019 - XII ZB 251/19
    Insoweit sind eventuelle Erträge jedoch ausdrücklich unter die mit konkreten Verwaltungsanweisungen versehene Testamentsverwaltung gestellt und damit im Wege des - auch nach Ansicht des Landgerichts - wirksamen Behindertentestaments (vgl. dazu etwa Senatsbeschlüsse vom 10. Mai 2017 - XII ZB 614/16 - FamRZ 2017, 1259 Rn. 12 und vom 24. Juli 2019 - XII ZB 560/18 - zur Veröffentlichung bestimmt) dem Zugriff des Sozialleistungsträgers grundsätzlich entzogen.
  • BGH, 24.01.1958 - IV ZR 234/57

    Veräußerung des vermachten Gegenstandes

    Auszug aus BGH, 25.09.2019 - XII ZB 251/19
    Vielmehr kann der überlebende Ehegatte durch Rechtsgeschäfte unter Lebenden weiterhin grundsätzlich uneingeschränkt über sein Vermögen verfügen (vgl. BGHZ 26, 274 = NJW 1958, 547, 548).
  • BGH, 25.01.2012 - XII ZB 479/11

    Betreuung: Verzicht des Betreuers auf ein zu Gunsten des Betreuten bestelltes

    Auszug aus BGH, 25.09.2019 - XII ZB 251/19
    Im Übrigen ist ein Verzicht auf das Wohnungsrecht ohnehin nicht generell ausgeschlossen, sondern kommt etwa dann in Betracht, wenn ein Betroffener das Wohnungsrecht auf Dauer nicht mehr ausüben wird (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 25. Januar 2012 - XII ZB 479/11 - FamRZ 2012, 967 Rn. 7 ff. mwN).
  • BGH, 09.01.2009 - V ZR 168/07

    Ergänzende Vertragsauslegung einer schuldrechtlichen Vereinbarung über die

    Auszug aus BGH, 25.09.2019 - XII ZB 251/19
    Bei einem auf schuldrechtlicher Grundlage eingeräumten Wohnungsrecht dürfte eine ergänzende Vertragsauslegung dahingehend, dass der Eigentümer verpflichtet ist, bei Nichtausübung des Wohnungsrechts die Räume entweder zu vermieten oder der Betroffenen die Vermietung zu gestatten, und daraus folgend bei Nichtvermietung ein Nutzungsentgelt in Höhe der fiktiven Miete zu zahlen, im Zweifel zwar nicht in Betracht kommen (vgl. BGH Versäumnisurteil vom 9. Januar 2009 - V ZR 168/07 - FamRZ 2009, 598 Rn. 18 ff.).
  • BGH, 19.01.2007 - V ZR 163/06

    Rechtsfolgen der Verhinderung des Wohnungsberechtigten an der Ausübung des

    Auszug aus BGH, 25.09.2019 - XII ZB 251/19
    Hingegen könnte eine ergänzende Vertragsauslegung durchaus einen Anspruch der Betroffenen auf Auskehr von für die Räume erzielten Mieteinnahmen ergeben (vgl. BGH Urteil vom 19. Januar 2007 - V ZR 163/06 - FamRZ 2007, 632, 634 f. mwN), der dann nicht unter die Testamentsvollstreckung fiele und auf den der Sozialleistungsträger daher zugreifen könnte.
  • BGH, 10.05.2017 - XII ZB 614/16

    Betreuervergütung aus der Staatskasse: Mittellosigkeit des Betroffenen bei

    Auszug aus BGH, 25.09.2019 - XII ZB 251/19
    Insoweit sind eventuelle Erträge jedoch ausdrücklich unter die mit konkreten Verwaltungsanweisungen versehene Testamentsverwaltung gestellt und damit im Wege des - auch nach Ansicht des Landgerichts - wirksamen Behindertentestaments (vgl. dazu etwa Senatsbeschlüsse vom 10. Mai 2017 - XII ZB 614/16 - FamRZ 2017, 1259 Rn. 12 und vom 24. Juli 2019 - XII ZB 560/18 - zur Veröffentlichung bestimmt) dem Zugriff des Sozialleistungsträgers grundsätzlich entzogen.
  • LG Berlin, 11.05.2020 - 83 T 35/20

    Betreuung: Anwaltliche Beauftragung des Sohnes eines Betreuers mit der Vertretung

    Die Verhinderung ist konkret zu besorgen, es muss mithin ein entsprechend konkret absehbarer Bedarf für das Tätigwerden einer weiteren Betreuungsperson gerechtfertigt sein, d.h. ein Sachverhalt vorliegen, dem andernfalls nicht mit einer zulässigen Regelung begegnet werden könnte (vgl. BGH Beschluss vom 25.09.2019 - XII ZB 251/19 - FamRZ 2020, 47 ff, Rn. 11-13, zitiert nach juris).
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