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   BGH, 25.09.2020 - V ZR 288/19   

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https://dejure.org/2020,41068
BGH, 25.09.2020 - V ZR 288/19 (https://dejure.org/2020,41068)
BGH, Entscheidung vom 25.09.2020 - V ZR 288/19 (https://dejure.org/2020,41068)
BGH, Entscheidung vom 25. September 2020 - V ZR 288/19 (https://dejure.org/2020,41068)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    §§ 812, ... 684 BGB, § 21 Abs. 4 WEG, § 10 Abs. 8 WEG, § 10 Abs. 8 Satz 1 WEG, § 426 Abs. 1 BGB, § 320 ZPO, § 25 Abs. 2 WEG, § 21 Abs. 8 WEG, §§ 20 ff. WEG, § 23 Abs. 1, 3 WEG, § 28 Abs. 1 WEG, § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG, § 28 Abs. 5 WEG, § 16 Abs. 2 WEG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Verlangen der unmittelbar anteiligen Erstattung der Aufwendungen eines Eigentümers von dem anderen Eigentümer in einer (zerstrittenen) Zweiergemeinschaft aufgrund der Tilgung der Verbindlichkeiten des Verbandes

  • rewis.io

    Verwalterlose Zweiergemeinschaft von Wohnungseigentümern: Erstattungsanspruch eines Eigentümers gegen den anderen Eigentümer bei Tilgung der Verbindlichkeiten des Verbandes; Inanspruchnahme nach Ausscheiden aus dem Verband

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kein Ausgleichsanspruchs von Aufwendungen für die Gemeinschaft gegen andere Wohnungseigentümer; §§ 21 Abs. 4 WEG; 812 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 10 Abs. 8 S. 1; WEG § 21 Abs. 8
    Verlangen der unmittelbar anteiligen Erstattung der Aufwendungen eines Eigentümers von dem anderen Eigentümer in einer (zerstrittenen) Zweiergemeinschaft aufgrund der Tilgung der Verbindlichkeiten des Verbandes

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auch in Zweiergemeinschaft kein direkter Anspruch gegen den anderen Eigentümer

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein unmittelbarer Anspruch des einen Wohnungseigentümers einer verwalterlosen Zweiergemeinschaft gegen den anderen auf anteilige Erstattung von Aufwendungen für Verbindlichkeiten des Verbands

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zweiergemeinschaft: Gegen wen richtet sich ein Aufwendungsersatzanspruch? (IMR 2021, 75)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2021, 414
  • MDR 2021, 159
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 26.10.2018 - V ZR 279/17

    Rechtsstreit um die Haftung eines Wohnungseigentümers für Verbindlichkeiten des

    Auszug aus BGH, 25.09.2020 - V ZR 288/19
    Auch in einer (zerstrittenen) Zweiergemeinschaft, in der ein Verwalter nicht bestellt ist und in der wegen des Kopfstimmrechts keine Mehrheitsbeschlüsse möglich sind, kann der Eigentümer, der Verbindlichkeiten des Verbandes getilgt hat, von dem anderen Eigentümer nicht unmittelbar (anteilige) Erstattung seiner Aufwendungen verlangen (Fortführung von Senat, Urteil vom 26. Oktober 2018 - V ZR 279/17, NZM 2019, 415 Rn. 22).

    Die Vorschrift findet nämlich auf Ansprüche anderer Wohnungseigentümer, die aus dem Gemeinschaftsverhältnis herrühren (sog. Sozialverbindlichkeiten), keine Anwendung (vgl. zum Ganzen Senat, Urteil vom 26. Oktober 2018 - V ZR 279/17, NZM 2019, 415 Rn. 5 ff.).

    Wäre bei solchen Verbindlichkeiten gemäß § 10 Abs. 8 WEG ein direkter Zugriff des Wohnungseigentümers auf die anderen Eigentümer möglich, würden die im Wohnungseigentumsgesetz für das Innenverhältnis der Wohnungseigentümer getroffenen Regelungen und das im Gesetz vorgesehene Finanzsystem der Wohnungseigentümergemeinschaft unterlaufen (Senat, Urteil vom 26. Oktober 2018 - V ZR 279/17, aaO Rn. 19).

    Kommt ein solcher Beschluss nicht zustande, hat der Wohnungseigentümer gemäß § 21 Abs. 8 WEG die Möglichkeit einer Beschlussersetzungsklage (vgl. Senat, Urteil vom 26. Oktober 2018 - V ZR 279/17, NZM 2019, 415 Rn. 21).

    bb) Ausdrücklich offengelassen hat der Senat, ob dies auch dann gilt, wenn - wie hier - wegen des Kopfstimmrechts keine Mehrheitsbeschlüsse möglich sind (Senat, Urteil vom 26. Oktober 2018 - V ZR 279/17, aaO, Rn. 22).

    Wenn jedoch der vorleistende Wohnungseigentümer Minderheitseigentümer ist und der Miteigentümer eine Kostenbeteiligung ablehnt, muss der Weg der Beschlussersetzungsklage (§ 21 Abs. 8 WEG) beschritten werden (vgl. den Sachverhalt in Senat, Urteil vom 26. Oktober 2018 - V ZR 279/17, NZM 2019, 415 Rn. 21).

  • BGH, 14.06.2019 - V ZR 254/17

    Kein Kostenersatz für irrtümliche Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums durch

    Auszug aus BGH, 25.09.2020 - V ZR 288/19
    Dies gilt selbst dann, wenn die von dem Wohnungseigentümer durchgeführte Maßnahme ohnehin hätte vorgenommen werden müssen (vgl. Senat, Urteil vom 14. Juni 2019 - V ZR 254/17, BGHZ 222, 187 Rn. 10 ff.).

    Es ist insbesondere ihre (gemeinsame) Sache zu entscheiden, welche Handwerker sie beauftragen und ob sie die Maßnahme isoliert oder zusammen mit anderen Arbeiten durchführen (Senat, Urteil vom 14. Juni 2019 - V ZR 254/17, BGHZ 222, 187 Rn. 10, 15).

  • BayObLG, 20.03.2002 - 2Z BR 84/01

    Begründung von Wohnungseigentum durch einseitige Erklärung - Bindung an

    Auszug aus BGH, 25.09.2020 - V ZR 288/19
    Zur Begründung wird im Wesentlichen darauf hingewiesen, dass es eine bloße Förmelei wäre, müsste der Wohnungseigentümer zunächst den Verband in Anspruch nehmen und insoweit einen zusätzlichen Prozess führen (vgl. OLG Karlsruhe, ZMR 2007, 138; LG München, NJW-RR 2009, 1166; LG Dortmund, ZWE 2017, 182; BayObLG, ZWE 2002, 357 f. zum früheren Recht; jurisPK-BGB/Lafontaine, 8. Aufl., § 10 WEG Rn. 281 und § 16 WEG Rn. 100; Bärmann/Becker, WEG, 14. Aufl., § 28 Rn. 58; Riecke/Schmid/Abramenko, WEG, 5. Aufl., § 16 Rn. 182; BeckOGK/Falkner, WEG [1.3.2020], § 16 Rn. 68, 105.2, Niedenführ in Niedenführ/Schmidt-Räntsch/Vandenhouten, WEG, 13. Aufl., § 28 Rn. 343).

    Zwar wird in dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze der Bundesregierung vom 9. März 2006 unter Verweis auf eine Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (ZWE 2002, 357) und eine Literaturstelle die Auffassung vertreten, dass in den Fällen, in denen eine Zweiergemeinschaft keinen Verwalter bestellt habe und wegen des gesetzlichen Kopfprinzips keine Mehrheitsbeschlüsse möglich seien, ein in Vorlage gegangener Wohnungseigentümer bei dem anderen Wohnungseigentümer anteilig Regress nehmen könne (vgl. BT-Drucks. 16/887 S. 44).

  • BGH, 05.07.2019 - V ZR 149/18

    Rechte einzelner Wohnungseigentümer bei baulichen Veränderungen des

    Auszug aus BGH, 25.09.2020 - V ZR 288/19
    Durch das Urteil vom 5. Juli 2019 (V ZR 149/18, NJW 2020, 42 Rn. 15) ist eine Klärung ebenfalls nicht erfolgt, weil es einen anderen Sachverhalt betrifft.

    Wird ein aus Sicht eines Wohnungseigentümers erforderlicher Beschluss nicht gefasst, ist daher die Beschlussersetzungsklage (§ 21 Abs. 8 WEG) die richtige Klageart; dass die Beschlussfassung angesichts der Mehrheitsverhältnisse ausgeschlossen ist, ändert daran grundsätzlich nichts, sondern kann nur dazu führen, dass die Vorbefassung der Eigentümerversammlung entbehrlich ist (Senat, Urteil vom 5. Juli 2019 - V ZR 149/18, NJW 2020, 42 Rn. 16).

  • BGH, 19.07.2019 - V ZR 75/18

    Wohnungseigentum: Sorgfalts-, Hinweis- und Aufklärungspflichten des

    Auszug aus BGH, 25.09.2020 - V ZR 288/19
    Ihm kommen auch wichtige Aufgaben bei der ordnungsmäßigen Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums zu (vgl. § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG und hierzu Senat, Urteil vom 19. Juli 2019 - V ZR 75/18, NJW-RR 2020, 68 Rn. 9 f.).
  • BGH, 15.12.2017 - V ZR 257/16

    Wohnungseigentum: Haftung des Erwerbers für eine nach dem Eigentumswechsel fällig

    Auszug aus BGH, 25.09.2020 - V ZR 288/19
    Für die danach fällig gewordenen Verbindlichkeiten der Wohnungseigentümer untereinander, die in der anteilmäßigen Verpflichtung zum Tragen der Lasten und Kosten (§ 16 Abs. 2 WEG) wurzeln, haftet der Erwerber, und zwar auch dann, wenn es sich um Nachforderungen aus Abrechnungen für frühere Jahre handelt, sofern nur der Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, durch den die Nachforderungen begründet wurden (§ 28 Abs. 5 WEG), erst nach dem Eigentumserwerb gefasst worden ist (vgl. Senat, Urteil vom 15. Dezember 2017 - V ZR 257/16, NJW 2018, 2044 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 27.10.2017 - V ZR 189/16

    Wohnungseigentumssache: Erforderlichkeit einer Übersicht über die

    Auszug aus BGH, 25.09.2020 - V ZR 288/19
    (1) Die Jahresabrechnung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats eine reine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (vgl. nur Senat, Urteil vom 27. Oktober 2017 - V ZR 189/16, NJW 2018, 942 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 10.06.2011 - V ZR 146/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Anspruch auf Abberufung eines untauglichen Verwalters

    Auszug aus BGH, 25.09.2020 - V ZR 288/19
    Hierauf haben die Wohnungseigentümer gemäß § 21 Abs. 4 WEG einen Anspruch, da die Bestellung eines Verwalters ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht (vgl. Senat, Urteil vom 10. Juni 2011 - V ZR 146/10, NJW 2011, 3025 Rn. 11).
  • LG Frankfurt/Main, 07.03.2017 - 13 S 4/17

    Ein Anspruch auf gerichtliche Bestellung eines Verwalters besteht grundsätzlich

    Auszug aus BGH, 25.09.2020 - V ZR 288/19
    Dies gilt auch bei Zweiergemeinschaften (vgl. LG Frankfurt a.M., ZWE 2017, 231; Bärmann/Becker, WEG, 14. Aufl., § 26 Rn. 282).
  • BGH, 14.02.2014 - V ZR 100/13

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Abgabenschuld aus der Herstellung der

    Auszug aus BGH, 25.09.2020 - V ZR 288/19
    In diesem Sinne sind die Ausführungen des Senats in dem Urteil vom 14. Februar 2014 (V ZR 100/13, NJW 2014, 1093 Rn. 12) zu verstehen.
  • AG Bremen, 04.12.2009 - 29 C 2/09

    Aufwendungsersatzanspruch in Zweiergemeinschaft

  • OLG Karlsruhe, 20.07.2006 - 11 Wx 154/05

    Bestreitung von gemeinschaftlichen Kosten und Lasten in einer zerstrittenen

  • LG Dortmund, 03.02.2017 - 17 S 125/16

    Erstattungsanspruch für vorgelegte Betriebskosten in Zweier-WEG?

  • LG Koblenz, 07.10.2019 - 2 S 51/18
  • LG München I, 02.02.2009 - 1 S 10225/08

    Wohnungseigentum: Anteilige Erstattung vorgestreckter gemeinschaftlicher Kosten

  • LG Frankfurt/Main, 14.12.2017 - 13 S 71/16

    Zum unmittelbaren Ausgleichsanspruch der Wohnungseigentümer in einer 2er WEG.

  • BGH, 08.01.2007 - II ZR 334/04

    Beweiskraft des Tatbestands eines Berufungsurteils

  • LG Frankfurt/Main, 28.01.2021 - 13 S 155/19

    Nach neuem WEG-Recht keine Klagebefugnis der einzelnen Eigentümer mehr

    Daher besteht ein Bedürfnis, einem einzelnen Eigentümer die Möglichkeit einzuräumen, für den Verband zu klagen, nicht, hier ist vielmehr das im WEG-Recht für diese Problemsituation entwickelte Prozedere einzuhalten (Lehmann-Richter/Wobst aaO Rn. 63, 363; Dötsch/Schultzky/Zschieschack aaO Kap. 14 Rn. 197 ff.; vgl. auch BGH, Urteil vom 25. September 2020 - V ZR 288/19 -, juris).
  • BGH, 16.09.2022 - V ZR 180/21

    Vertretung von Wohnungseigentümergemeinschaften ohne Verwalter

    Soweit der Senatsrechtsprechung zufolge die üblichen Verwaltungsregeln auch in einer zerstrittenen Zweiergemeinschaft eingehalten werden müssen, bezieht sich dies auf Sachverhalte, in denen die Beschlussfassung - anders als hier - gerade keine unnötige Förmelei ist, so dass ggf. eine Beschlussersetzung durch Gestaltungsurteil herbeigeführt werden muss (vgl. zur Herbeiführung einer geordneten Abrechnung Senat, Urteil vom 25. September 2020 - V ZR 288/19, NZM 2021, 146 Rn. 15 ff.; zur Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts Senat, Urteil vom 5. Juli 2019 - V ZR 149/18, NJW 2020, 42 Rn. 17).
  • BGH, 21.07.2023 - V ZR 215/21

    Zurechnung von Verzögerungen im Zustellungsverfahren (hier: fehlerhafte Angabe

    Wie auch das Berufungsgericht zutreffend erkennt, besteht - auch in einer zerstrittenen Zweiergemeinschaft - kein Direktanspruch gegen einen Wohnungseigentümer auf Erstattung der Aufwendungen eines anderen Wohnungseigentümers (vgl. Senat, Urteil vom 25. September 2020 - V ZR 288/19, WuM 2021, 55 Rn. 5, 15 ff.).
  • BGH, 25.03.2022 - V ZR 92/21

    Entstehen eines Erstattungsanspruchs eines Wohnungseigentümers gegen die

    Ein Wohnungseigentümer, der Verbindlichkeiten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer getilgt hat, kann von den anderen Eigentümern auch dann keine unmittelbare (anteilige) Erstattung seiner Aufwendungen verlangen, wenn er später aus der Gemeinschaft ausgeschieden ist; das gilt auch bei einer zerstrittenen Zweiergemeinschaft (Fortführung von Senat, Urteil vom 25. September 2020 - V ZR 288/19, NZM 2021, 146).

    Dem stehe das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25. September 2020 (V ZR 288/19) nicht entgegen, weil in dem dort entschiedenen Fall nicht der Ausgleichsberechtigte, sondern der Ausgleichsverpflichtete ausgeschieden sei, so dass der Anspruchsteller weiterhin Einfluss auf die Beschlussfassungen der Gemeinschaft habe ausüben können.

    Nichts Anderes gilt in einer (zerstrittenen) Zweiergemeinschaft, in der ein Verwalter nicht bestellt ist und in der wegen des Kopfstimmrechts keine Mehrheitsbeschlüsse möglich sind, oder wenn der zwischenzeitlich aus der GdWE ausgeschiedene Wohnungseigentümer für die während seiner Zugehörigkeit zu der Gemeinschaft entstandenen oder während dieses Zeitraums fällig gewordenen Verbindlichkeiten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer in Anspruch genommen werden soll (Senat, Urteil vom 25. September 2020 - V ZR 288/19, NZM 2021, 146 Rn. 7 ff., 22 ff.).

  • LG Hamburg, 16.06.2021 - 318 S 68/19

    Anspruch auf Rückbau bei einer vom Aufteilungsplan abweichenden Bauausführung

    Dass die Beschlussfassung in einer Eigentümerversammlung vorliegend angesichts der Mehrheitsverhältnisse ausgeschlossen ist, ändert daran grundsätzlich nichts, sondern kann nur dazu führen, dass die Vorbefassung der Eigentümerversammlung entbehrlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 25.09.2020 - V ZR 288/19, Rn. 10 ff., zitiert nach juris).
  • BGH, 07.05.2021 - V ZR 254/19

    Erstattungsansprüche in einer verwalterlosen und zerstrittenen

    Diese Frage hat der Senat zwischenzeitlich ebenfalls entschieden, und zwar im Sinne der Auffassung des Berufungsgerichts (vgl. Senat, Urteil vom 25. September 2020 - V ZR 288/19, NZM 2021, 146 Rn. 15 ff.).
  • LG Frankfurt/Main, 15.06.2023 - 13 S 92/22

    Wer muss Veräußerung des Wohneigentums zustimmen?

    Denn nach der Rechtsprechung des BGH unterliegt auch die Zweiergemeinschaft den normalen Verwaltungsregeln des WEG (BGH ZWE 2021, 128).
  • LG Karlsruhe, 06.12.2022 - 11 S 135/21

    Verwalterlose Zweier-WEG: Prozessführungsbefugnis beim Anspruch auf Unterlassung

    Beispielsweise kommt in einer verwalterlosen Zweiergemeinschaft, in der ein Eigentümer die Verbindlichkeiten des Verbandes getilgt hat und von dem anderen Eigentümer Erstattung seiner Aufwendungen verlangt, eine ausnahmsweise direkte Inanspruchnahme des anderen Eigentümers nicht in Betracht - auch nicht aus prozessökonomischen Erwägungen (vgl. BGH, Urteil vom 25.09.2020 - V ZR 288/19 -, Rn. 15 ff., juris; BGH, Urteil vom 25.03.2022 - V ZR 92/21 -, Rn. 7, juris).
  • LG Frankfurt/Main, 21.07.2022 - 13 S 21/22

    Kein Ausgleichsanspruch bei erfülltem Kostenerstattungsanspruch!

    Dies kann hier allerdings dahinstehen, denn selbst wenn dieser Anspruch bestanden hätte, würde dies einem Direktanspruch der Eigentümer entgegenstehen, da die Ansprüche der Gemeinschaft auch in einer verwalterlosen Gemeinschaft immer über diese laufen müssen und Direktansprüche nicht bestehen (vgl. nur BGH V ZR 288/19; V ZR 279/19).
  • LG Frankfurt/Main, 21.07.2021 - 13 S 21/22

    Kein Ausgleichsanspruch von Wohnungseigentümern gegenüber anderen Eigentümern

    Dies kann hier allerdings dahinstehen, denn selbst wenn dieser Anspruch bestanden hätte, würde dies einem Direktanspruch der Eigentümer entgegenstehen, da die Ansprüche der Gemeinschaft auch in einer verwalterlosen Gemeinschaft immer über diese laufen müssen und Direktansprüche nicht bestehen (vgl. nur BGH V ZR 288/19; V ZR 279/19).
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