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BGH, 25.10.1956 - 4 StR 306/56 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 24.06.1952 - 1 StR 130/52
Antrag auf Zuziehung eines Sachverständigen zur Überprüfung der Glaubwürdigkeit …
Auszug aus BGH, 25.10.1956 - 4 StR 306/56
Jedenfalls wird dies in der Regel eher möglich sein als unter den wesentlich ungünstigeren Bedingungen in der Hauptverhandlung (vgl BGHSt 3, 27 [30]; 7, 82). - BGH, 14.12.1954 - 5 StR 416/54
Auszug aus BGH, 25.10.1956 - 4 StR 306/56
Jedenfalls wird dies in der Regel eher möglich sein als unter den wesentlich ungünstigeren Bedingungen in der Hauptverhandlung (vgl BGHSt 3, 27 [30]; 7, 82). - BGH, 13.06.1952 - 2 StR 259/52
Auszug aus BGH, 25.10.1956 - 4 StR 306/56
Wenn aber ein solchen Zeuge besondere, aus dem normalen Erscheinungsbild des Jugendalters hervorstechende Züge und Eigentümlichkeiten aufweist, kann für das Gericht Anlaß bestehen, einen Sachverständigen zu hören (BGHSt 3, 52). - BGH, 27.02.1951 - 1 StR 73/50
Revision wegen einer Verletzung einer Aufklärungspflicht zur Ermittlung eines …
Auszug aus BGH, 25.10.1956 - 4 StR 306/56
Der Tatrichter verletzt die Aufklärungspflicht, wenn er die Pflicht zur Wahrheitserforschung verkennt oder ihr zuwiderhandelt, obwohl der ihm bekannte Sachverhalt zur Benutzung weiterer Beweismittel drängt oder diese mindestens nahelegt (BGH 1 StR 73/50 vom 27.2.1951 = LM Nr. 1 zu § 244 Abs. 2 StPO).