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   BGH, 25.10.1960 - 1 StR 372/60   

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https://dejure.org/1960,5346
BGH, 25.10.1960 - 1 StR 372/60 (https://dejure.org/1960,5346)
BGH, Entscheidung vom 25.10.1960 - 1 StR 372/60 (https://dejure.org/1960,5346)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 1960 - 1 StR 372/60 (https://dejure.org/1960,5346)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bedenken gegen die Wirksamkeit eines Eröffnungsbeschlusses - Unzulässigkeit der Bezugnahme auf Schriftsätze im Rahmen des § 344 Abs. 2 S. 2 Strafprozessordnung (StPO) - Zulässigkeit der Geltendmachung ungenügender Ausschöpfung von Beweismitteln in der Revision - Verwertung ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.10.1956 - 4 StR 278/56

    Strafbarkeit wegen vollendeten Meineids eines irrtümlich als Zeugen vereidigten

    Auszug aus BGH, 25.10.1960 - 1 StR 372/60
    Damit war das Verfahren nicht gegen Dr. H. gerade als Beschuldigten betrieben worden, wie es BGHSt 10 S. 8 ff voraussetzt.
  • BGH, 13.04.1960 - 2 StR 593/59

    Walter Hallstein

    Auszug aus BGH, 25.10.1960 - 1 StR 372/60
    In einer nach dem landgerichtlichen Urteil ergangenen und jetzt in NJW 1960, 1678 Nr. 16 und BGHSt 14, 240, 255 ff veröffentlichten Entscheidung hat jedoch der Bundesgerichtshof den Begriff des vorsätzlichen Handelns im Sinne des § 164 Abs. 5 StGB einschränkend ausgelegt (BGHSt 14, 255/258).
  • BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.10.1960 - 1 StR 372/60
    Mit der Revision kann nicht geltend gemacht werden, daß Beweismittel nicht genügend ausgeschöpft worden seien (BGHSt 4, 125, 126).
  • BGH, 14.05.1957 - 5 StR 145/57
    Auszug aus BGH, 25.10.1960 - 1 StR 372/60
    Infolgedessen bestehen gegen die Wirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses keinerlei Bedenken (BGHSt 10, 278, 279).
  • BGH, 05.10.1964 - AnwSt (R) 8/64

    Begründung einer Verfahrensrüge mit der Verletzung des Gesetzes durch Richter und

    Auf seine Revision änderte der Bundesgerichtshof am 25. Oktober 1960 (1 StR 372/60) das angefochtene Urteil dahin ab, daß der Beschuldigte - statt wegen vorsätzlicher - wegen leichtfertiger falscher Anschuldigung verurteilt wurde, und hob insoweit den Strafausspruch und den Gesamtstrafausspruch auf.
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