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   BGH, 25.10.1963 - V ZR 158/61   

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https://dejure.org/1963,4966
BGH, 25.10.1963 - V ZR 158/61 (https://dejure.org/1963,4966)
BGH, Entscheidung vom 25.10.1963 - V ZR 158/61 (https://dejure.org/1963,4966)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 1963 - V ZR 158/61 (https://dejure.org/1963,4966)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.06.1959 - V ZR 47/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.10.1963 - V ZR 158/61
    Die Revision beruft sich demgegenüber auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats zur Wesentlichkeit von Immissionen (Urteile vom 18. Juni 1958, V ZR 49/57, NJW 1958, 1393 = LM BGB § 906 Nr. 6, und vom 16. Juni 1959, V ZR 47/58, NJW 1959, 1632 = LM a.a.O. Nr. 11) und wirft dem Berufungsrichter vor, er habe bei seiner Beurteilung nicht die richtigen Maßstäbe angelegt; außerdem seien Sachvortrag und Beweisergebnis unzulänglich gewürdigt worden.

    Hinsichtlich der Geräusche beanstandet die Revision, der Berufungsrichter habe zum Nachteil der Kläger gewürdigt, daß sie "nicht in einer besonders geräuscharmen Gegend wohnen", obgleich ihn gerade dieser Umstand hätte veranlassen müssen, die Geräuscheinwirkungen auf der lärmgeschützten Seite der Häuser um so schwerer zu werten; das ergibt sich nach ihrer Ansicht aus der Entscheidung des Senats vom 16. Juni 1959 (NJW 1959, 1632, 1633 f) [BGH 16.06.1959 - V ZR 47/58].

  • BGH, 18.09.1963 - V ZR 175/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.10.1963 - V ZR 158/61
    Den beantragten Sachverständigenbeweis über die Erheblichkeit der Geruchsimmissionen brauchte das Berufungsgericht nicht zu erheben, da es sich selbst für hinreichend sachkundig zur Beantwortung dieser Frage hielt; Sachverständige sind lediglich Gehilfen des Richters, die er nach seinem Ermessen zur Erlangung eigener Sachkunde zuzieht, falls er das für notwendig erachtet (RGZ 99, 70, 72; Urteil des Senats vom 18. September 1963, V ZR 175/61, S. 9); ein Ermessensfehler ist hier nicht dargetan.
  • BGH, 18.06.1958 - V ZR 49/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.10.1963 - V ZR 158/61
    Die Revision beruft sich demgegenüber auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats zur Wesentlichkeit von Immissionen (Urteile vom 18. Juni 1958, V ZR 49/57, NJW 1958, 1393 = LM BGB § 906 Nr. 6, und vom 16. Juni 1959, V ZR 47/58, NJW 1959, 1632 = LM a.a.O. Nr. 11) und wirft dem Berufungsrichter vor, er habe bei seiner Beurteilung nicht die richtigen Maßstäbe angelegt; außerdem seien Sachvortrag und Beweisergebnis unzulänglich gewürdigt worden.
  • RG, 07.05.1920 - VII 12/20

    Ist der Nachtpförtner eines Hotels im Sinne des § 701 Abs. 2 BGB. als "den

    Auszug aus BGH, 25.10.1963 - V ZR 158/61
    Den beantragten Sachverständigenbeweis über die Erheblichkeit der Geruchsimmissionen brauchte das Berufungsgericht nicht zu erheben, da es sich selbst für hinreichend sachkundig zur Beantwortung dieser Frage hielt; Sachverständige sind lediglich Gehilfen des Richters, die er nach seinem Ermessen zur Erlangung eigener Sachkunde zuzieht, falls er das für notwendig erachtet (RGZ 99, 70, 72; Urteil des Senats vom 18. September 1963, V ZR 175/61, S. 9); ein Ermessensfehler ist hier nicht dargetan.
  • BGH, 08.07.1964 - V ZR 173/63
    Diesen hat es dann in rechtlich unbedenklicher Weise seiner Entscheidung zugrunde gelegt, wobei es zutreffend von dem Empfinden eines "normalen Durchschnittsmenschen in Wohnräumen" ausgegangen ist ("differenziert-objektiver Maßstab", vgl. Rechtsprechung des erkennenden Senats LM BGB § 906 Nr. 6 und 11; Urteil vom 25. Oktober 1963, V ZR 158/61, S. 9).
  • BGH, 13.07.1965 - V ZR 47/63

    Unterlassen unzulässiger, störender Grundstücksimmissionen - Unzumutbare

    Wie sie selbst einräumt, kommt es für die Frage, welches Maß von Beeinträchtigungen wesentlich sei, nicht auf das subjektive Empfinden des Einzelnen an, sondern auszugehen ist von dem Empfinden eines Durchschnittsmenschen mit Bezug auf Räume der hier vorliegenden Art ("differenziert-objektiver Maßstab", vgl. die Urteile des Senats in LM BGB § 906 Nr. 6 und 11, sowie vom 25. Oktober 1963, V ZR 158/61, S. 9).
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