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   BGH, 25.10.1972 - I ZR 22/71   

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https://dejure.org/1972,623
BGH, 25.10.1972 - I ZR 22/71 (https://dejure.org/1972,623)
BGH, Entscheidung vom 25.10.1972 - I ZR 22/71 (https://dejure.org/1972,623)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 1972 - I ZR 22/71 (https://dejure.org/1972,623)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zur Wettbewerbswidrigkeit der Führung des Firmenbestandteils "Mehrwert" für eine Verkaufsstätte des Einzelhandels - Irreführung des Verbrauchers durch Verwendung des Firmenschlagworts "Mehrwert" - Als Alleinstellungsbehauptung verstandenes Firmenschlagwort - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 93
  • MDR 1973, 203
  • GRUR 1973, 534
  • DB 1973, 64
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 29.04.1970 - I ZR 123/68

    Melitta-Kaffee

    Auszug aus BGH, 25.10.1972 - I ZR 22/71
    Dabei orientiert er sich an der Gesamtwirkung der ihm entgegentretenden Bezeichnung, so daß eine zergliedernde Betrachtungsweise auszuscheiden hat (vgl. BGH GRUR 57, 128, 130 - Steinhäger; 70, 425, 426 - Melitta-Kaffee).

    Ankündigungen mit einem sachlichen Gehalt in der Werbung seriöser Unternehmen werden im allgemeinen auch vom Publikum ernst genommen (BGH GRUR 65, 365, 367 - Lavamat II; 70, 425, 426 - Melitta-Kaffee).

  • BGH, 05.02.1965 - Ib ZR 30/63

    Lavamat II

    Auszug aus BGH, 25.10.1972 - I ZR 22/71
    Ankündigungen mit einem sachlichen Gehalt in der Werbung seriöser Unternehmen werden im allgemeinen auch vom Publikum ernst genommen (BGH GRUR 65, 365, 367 - Lavamat II; 70, 425, 426 - Melitta-Kaffee).
  • BGH, 28.02.1958 - I ZR 185/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.10.1972 - I ZR 22/71
    Das setzt jedoch voraus, daß sich der Vergleich nach Art und Maß im Rahmen des Erforderlichen hält; daran fehlt es, wenn - wie hier - statt einer sachlichen Auseinandersetzung lediglich ein Schlagwort gesetzt wird, das vermöge seiner Einprägsamkeit geeignet ist, den Leser von einer Befassung mit den in Frage stehenden Eigenschaften des Unternehmens und seiner Ware abzuhalten, und das schon seinem objektiven Aussagewert nach auf eine - jeder Einzelprüfung durch den Leser entzogene - Gesamtabwertung der Konkurrenz hinausläuft (BGH GRUR 58, 485, 486 - Odol; 63, 371, 374 - Wäschestärkemittel).
  • BGH, 23.10.1956 - I ZR 76/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.10.1972 - I ZR 22/71
    Dabei orientiert er sich an der Gesamtwirkung der ihm entgegentretenden Bezeichnung, so daß eine zergliedernde Betrachtungsweise auszuscheiden hat (vgl. BGH GRUR 57, 128, 130 - Steinhäger; 70, 425, 426 - Melitta-Kaffee).
  • BGH, 30.01.1963 - Ib ZR 183/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.10.1972 - I ZR 22/71
    Entscheidend für die Frage, ob einer Angabe ein sachlicher Aussagegehalt zukommt, ist die Auffassung der damit angesprochenen Verkehrskreise (BGH GRUR 63, 482, 483 - Hollywood Duftschaumbad).
  • BGH, 06.07.1954 - I ZR 38/53

    Periodische Druckschrift. Verlegerhaftung

    Auszug aus BGH, 25.10.1972 - I ZR 22/71
    Die für den Unterlassungsanspruch erforderliche Wiederholungsgefahr bestand jedenfalls bis zur Übertragung des Vermögens der früheren Beklagten zu 2 auf deren Alleingesellschafterin im Weg der Umwandlung und bis zur Auflösung der früheren Beklagten zu 1. Ob auch noch danach und nach der behaupteten Veräußerung der bisherigen Betriebsstätte der früheren Beklagten in Dörnigheim das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr zu bejahen gewesen wäre (vgl. BGHZ 14, 163, 168 [BGH 06.07.1954 - I ZR 38/53] - Constanze II; BGH WRP 72, 252, 253 - Spezialsalz II), bedarf nach der übereinstimmenden Hauptsacheerledigungserklärung keiner Entscheidung mehr.
  • BGH, 10.12.1971 - I ZR 65/70

    "Spezialsalz II" - Veröffentlichungsbefugnis

    Auszug aus BGH, 25.10.1972 - I ZR 22/71
    Die für den Unterlassungsanspruch erforderliche Wiederholungsgefahr bestand jedenfalls bis zur Übertragung des Vermögens der früheren Beklagten zu 2 auf deren Alleingesellschafterin im Weg der Umwandlung und bis zur Auflösung der früheren Beklagten zu 1. Ob auch noch danach und nach der behaupteten Veräußerung der bisherigen Betriebsstätte der früheren Beklagten in Dörnigheim das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr zu bejahen gewesen wäre (vgl. BGHZ 14, 163, 168 [BGH 06.07.1954 - I ZR 38/53] - Constanze II; BGH WRP 72, 252, 253 - Spezialsalz II), bedarf nach der übereinstimmenden Hauptsacheerledigungserklärung keiner Entscheidung mehr.
  • BGH, 26.02.1969 - I ZR 108/67

    Streit zwischen Kaffeeröstereien über die Unterlassung irreführender Werbung

    Auszug aus BGH, 25.10.1972 - I ZR 22/71
    Das breite Publikum prüft eine ihm entgegentretende Firmenbezeichnung aber meist nur flüchtig und oberflächlich (BGH GRUR 69, 415, 416 - Kaffeerösterei).
  • BGH, 18.01.1963 - Ib ZR 149/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.10.1972 - I ZR 22/71
    Das setzt jedoch voraus, daß sich der Vergleich nach Art und Maß im Rahmen des Erforderlichen hält; daran fehlt es, wenn - wie hier - statt einer sachlichen Auseinandersetzung lediglich ein Schlagwort gesetzt wird, das vermöge seiner Einprägsamkeit geeignet ist, den Leser von einer Befassung mit den in Frage stehenden Eigenschaften des Unternehmens und seiner Ware abzuhalten, und das schon seinem objektiven Aussagewert nach auf eine - jeder Einzelprüfung durch den Leser entzogene - Gesamtabwertung der Konkurrenz hinausläuft (BGH GRUR 58, 485, 486 - Odol; 63, 371, 374 - Wäschestärkemittel).
  • BGH, 12.03.1954 - I ZR 201/52

    Radschutz

    Auszug aus BGH, 25.10.1972 - I ZR 22/71
    Deren Anzahl kann aber - bei Anlegung des gebotenen weiten Maßstabs - nicht als unübersehbar groß angesehen werden (vgl. BGH GRUR 54, 337, 341 - Radschutz; BGH WRP 72, 195, 196 - Statt Blumen X-Kaffee).
  • BGH, 12.01.1972 - I ZR 60/70

    Statt Blumen Onko-Kaffee

  • BGH, 18.02.1954 - III ZR 208/52

    Rechtsmittel

  • LG München I, 18.03.2015 - 37 O 19570/14

    Erfolgreiche Unterlassungsklage gegen die Platzierung von Eintragungen im Rahmen

    Maßgeblich für die Beurteilung der Frage, ob eine Angabe irreführend ist, ist grundsätzlich die Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise (vgl. BGH, Urteil vom 11.05.1954 - I ZR 178/52, GRUR 1955, 37, 40 - Cupresa; BGH, Beschluss vom 25.10.1972 - I ZR 22/71, GRUR 1973, 534, 535 - Mehrwert 2; Sosnitza in: Ohly/Sosnitza, UWG, 6. Auflage 2014, § 5 Rn. 115).
  • BGH, 19.06.1981 - I ZR 100/79

    Ecclesia-Versicherungsdienst

    Wer - wie hier die Beklagte - in einer solchen Weise die Leistungen seiner Mitbewerber in den Augen der von ihm angesprochenen Verkehrskreise insgesamt abwertet, handelt nach der Rechtsprechung des Senats wettbewerbswidrig im Sinne des § 1 UWG, ohne daß es dafür auf das Vorliegen der beanspruchten Spitzenstellung noch ankäme (BGH LM § 1 UWG Nr. 60 = GRÜR 1958, 485, 486 - Odol; LM § 3 UWG Nr. 59 = GRUR 1963, 371, 374 - Wäschestärkemittel; LM § 1 UWG Nr. 169 = GRUR 1967, 30, 33 - Rum-Verschnitt; GRUR 1973, 270, 273 - Der sanfte Bitter; LM § 3 UWG Nr. 119 - GRUR 1973, 534, 536 - Mehrwert II; LM SondVeranstAO Nr. 10 = GRUR 1973, 658, 660 - Probierpreis).
  • LG München I, 12.11.2014 - 37 O 6608/14

    50 % Rabatt, Sky-Fernsehen

    Maßgeblich für die Beurteilung der Frage, ob eine Angabe irreführend ist, ist grundsätzlich die Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise (BGH Urteil vom 11.05.1954 - I ZR 178/52, GRUR 1955, 37, 40 - Cupresa; BGH, Beschluss vom 25.10.1972 - I ZR 22/71, GRUR 1973, 534, 535 - Mehrwert 2).
  • BGH, 09.06.1983 - I ZR 106/81

    Kofferschaden

    Ob eine Werbeaussage gem. § 3 UWG als irreführend zu beanstanden ist, hängt maßgeblich von der Verkehrsauffassung ab, wie sie sich anhand des Gesamteindrucks der Werbeaussage bildet (BGH GRUR 1969, 415, 416 = WRP 1969, 239, 240 - Kaffee-Rösterei; GRUR 1973, 534, 535 = WRP 1973, 88, 89 - Mehrwert II; GRUR 1979, 716, 718 - WRP 1979, 639, 640, 641 - Kontinent Möbel; st. Rspr.).
  • BGH, 23.03.1973 - I ZR 9/72

    Darstellung des mündlichen Parteivorbringens im Tatbestand des Urteils -

    Wenn das Berufungsgericht in diesem Zusammenhang auf den allgemeinen Sprachgebrauch verwiesen hat, dann liegt darin kein Rechtsfehler; denn Sprachgebrauch und Verkehrsauffassung entspringen der gleichen Vorstellung und stehen insoweit jedenfalls nicht im Widerspruch zueinander (vgl. RGZ 156, 16, 18); vielmehr pflegt der Verkehr seine Auffassung nach dem allgemeinen Sprachgebrauch zu bilden (BGH NJW 73, 93 - Mehrwert II).
  • OLG Hamburg, 20.04.1995 - 3 U 290/94
    Zutreffend hat das Landgericht ausgeführt, daß an die Angabe im Sinne des § 3 UWG hinsichtlich des sachlichen Aussagegehalts keine übertriebenen Anforderungen zu stellen sind (BGH GRUR 1973, 534 - Mehrwert II).
  • BGH, 28.06.1974 - I ZR 51/75

    Irreführung des Verbrauchers durch die Bezeichnung "K. Möbel" in der

    Das Berufungsgericht hat nicht verkannt, daß sich der Verkehr an der Gesamtwirkung einer ihm entgegentretenden Bezeichnung orientiert (BGH GRUR 1973, 534, 535 - Mehrwert II).
  • OLG Rostock, 19.04.1995 - 2 U 13/95

    Anforderungen an die Geeignetheit eines einem Firmennamen vorangestellten Slogans

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  • LG Berlin, 01.02.2002 - 103 O 12/02

    Darf sich ein neuer ostdeutscher Bauverband "Zentralverband des ostdeutschen

    Die gewählte Bezeichnung enthält eine Aussage zu Bedeutung, Größe und Betätigung des Antragsgegners und fällt somit als Angabe mit nachprüfbarem Tatsachenkern in den Regelungsbereich des § 3 UWG (vgl. BGH GRUR 73, 534, 535 - Mehrwert II; GRUR 1973, 371, 372 - Gesamtverband; GRUR 1984, 457, 460 - Deutsche Heilpraktikerschaft).
  • BGH, 28.06.1974 - I ZR 51/73
    Das Berufungsgericht hat nicht verkannt, daß sich der Verkehr an der Gesamtwirkung einer ihm entgegentretenden Bezeichnung orientiert (BGH GRUR 1973, 534, 535 - Mehrwert II).
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