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BGH, 25.10.1972 - I ZR 84/71 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schutz der vollständigen Firmenbezeichnung - Hinreichende Unterscheidungskraft einer Marke - Übereinstimmung mit dem gewöhnlichen Sprachgebrauch
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 09.03.1966 - Ib ZB 2/65
Schutzfähigkeit des Wortes "VITA-MALZ" als Warenzeichen für ein Biererzeugnis - …
Auszug aus BGH, 25.10.1972 - I ZR 84/71
Läßt die Wortbildung für den in Frage stehenden Tätigkeitsbereich des Unternehmens allenfalls verschwommene und uneinheitliche Vorstellungen zu, so genügt das noch nicht, um die Unterscheidungskraft einer solchen Wortbildung als Herkunftshinweis zu versagen (BGH GRUR 1966, 436, 438 - Vita-Malz; 1966, 495, 497 - Uniplast). - BGH, 31.05.1957 - I ZR 93/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 25.10.1972 - I ZR 84/71
Wenn es gleichwohl unter Hinweis auf die "Rhein-Chemie"-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (in GRUR 1957, 561, 562) von einer sprachlichen Neuschöpfung gesprochen hat, so wollte es damit lediglich zum Ausdruck bringen, daß der Bezeichnung "C.", obwohl sie an sich naheliegt, jedenfalls durch die sprachliche Neubildung eine hinreichende Unterscheidungskraft zukommt (vgl. auch BGH GRUR 1960, 296, 297 - Reiherstieg). - BGH, 30.01.1970 - I ZR 48/68
Vorbeugende Unterlassungsklage gegen die warenzeichenmäßige Verwendung eines …
Auszug aus BGH, 25.10.1972 - I ZR 84/71
Wie der Bundesgerichtshof wiederholt ausgeführt hat, handelt widersprüchlich, wer sich gegenüber Verbietungsansprüchen aus einer prioritätsälteren schutzfähigen Kennzeichnung auf ein Freihaltebedürfnis der Allgemeinheit beruft, wenn er seinerseits den seiner Meinung nach freizuhaltenden Ausdruck kennzeichnungsmäßig benutzt und der Allgemeinheit zu entziehen versucht (vgl. BGH GRUR 1970, 305, 307 - Löscafé).
- BGH, 15.04.1966 - Ib ZR 85/64
Schutzfähigkeit eines Warenzeichens - Bezeichnung Uniplast für elektrotechnische …
Auszug aus BGH, 25.10.1972 - I ZR 84/71
Läßt die Wortbildung für den in Frage stehenden Tätigkeitsbereich des Unternehmens allenfalls verschwommene und uneinheitliche Vorstellungen zu, so genügt das noch nicht, um die Unterscheidungskraft einer solchen Wortbildung als Herkunftshinweis zu versagen (BGH GRUR 1966, 436, 438 - Vita-Malz; 1966, 495, 497 - Uniplast). - BGH, 26.01.1960 - I ZR 5/59
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 25.10.1972 - I ZR 84/71
Wenn es gleichwohl unter Hinweis auf die "Rhein-Chemie"-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (in GRUR 1957, 561, 562) von einer sprachlichen Neuschöpfung gesprochen hat, so wollte es damit lediglich zum Ausdruck bringen, daß der Bezeichnung "C.", obwohl sie an sich naheliegt, jedenfalls durch die sprachliche Neubildung eine hinreichende Unterscheidungskraft zukommt (vgl. auch BGH GRUR 1960, 296, 297 - Reiherstieg). - BGH, 14.05.1957 - I ZR 94/55
Firma eines Gaststättenunternehmens
Auszug aus BGH, 25.10.1972 - I ZR 84/71
Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 11, 214, 216 [BGH 08.12.1953 - I ZR 199/52] - KfA; 24, 238, 240 - Tabu I) und wird auch von der Revision nicht angegriffen. - BGH, 08.12.1953 - I ZR 199/52
Abkürzungen. Kennzeichnungsschutz
Auszug aus BGH, 25.10.1972 - I ZR 84/71
Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 11, 214, 216 [BGH 08.12.1953 - I ZR 199/52] - KfA; 24, 238, 240 - Tabu I) und wird auch von der Revision nicht angegriffen.