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   BGH, 25.10.1976 - AnwSt (R) 5/76   

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https://dejure.org/1976,749
BGH, 25.10.1976 - AnwSt (R) 5/76 (https://dejure.org/1976,749)
BGH, Entscheidung vom 25.10.1976 - AnwSt (R) 5/76 (https://dejure.org/1976,749)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 1976 - AnwSt (R) 5/76 (https://dejure.org/1976,749)
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Robenpflicht für Anwälte

Standesgerichtsverfahren, vorkonstitutionelles GewohnheitsR, § 3 Abs. 2 BRAO

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung des Rechtsanwalts zur Ausübung seines Berufes vor Gericht in Amtstracht auf Grund vorkonstitutionellen Gewohnheitsrechts - Weigerung zum Tragen einer Robe als Standesverfehlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 68, 339
  • BGHSt 27, 34
  • NJW 1977, 398 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 18.02.1970 - 1 BvR 226/69

    Robenstreit

    Auszug aus BGH, 25.10.1976 - AnwSt (R) 5/76
    Im Land Baden-Württemberg war ein Rechtsanwalt bis zu der durch § 21 AGGVG vom 16. Dezember 1975 (GBl S. 868 ff) getroffenen ausdrücklichen Regelung auf Grund vorkonstitutionellen Gewohnheitsrechts verpflichtet, in Ausübung seines Berufes vor Gericht in Amtstracht (Robe) aufzutreten (Anschluß an BVerfGE 28, 21), Seine Weigerung kann als Standesvergehen geahndet werden.

    Seine Verfassungsbeschwerde wurde am 18. Februar 1970 als unbegründet zurückgewiesen (BVerfGE 28, 21).

    Auf die Entscheidung BVerfGE 28, 21, 28 ff wird verwiesen.

    Auf einen Verbotsirrtum kann sich der Beschwerdeführer, der sich möglicherweise in seiner abweichenden Rechtsauffassung durch die Stellungnahmen des Bundesministers der Justiz und des Justizministers des Landes Baden-Württemberg im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 28, 21, 23) bestärkt gesehen hat, nicht erfolgreich berufen.

  • BGH, 06.02.1961 - AnwZ (B) 9/60

    Bindung an frühere Entscheidungen in Zulassungs- und Ehrengerichtsverfahren

    Auszug aus BGH, 25.10.1976 - AnwSt (R) 5/76
    Auf diese Frage, die Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 26, 186, 195) und Bundesgerichtshof (BGHZ 34, 235, 239) in ihren Entscheidungen bisher offen gelassen haben, kommt es auch im vorliegenden Fall nicht an.

    Das Verfassungsgebot des Art. 19 Abs. 4 GG ist dadurch erfüllt, daß über den Ehrengerichten als weitere Tatsacheninstanz der Ehrengerichtshof als staatliches Gericht steht (vgl. u.a. BVerfGE 26, 186, 195; BGHZ 34, 235, 238; BGH EGE X 75, 78; 108, 110; XI 87, 92), der auch im vorliegenden Fall innerhalb des durch den Eröffnungsbeschluß gestalteten Rahmens entschieden hat.

  • BVerfG, 11.06.1969 - 2 BvR 518/66

    Ehrengerichte

    Auszug aus BGH, 25.10.1976 - AnwSt (R) 5/76
    Auf diese Frage, die Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 26, 186, 195) und Bundesgerichtshof (BGHZ 34, 235, 239) in ihren Entscheidungen bisher offen gelassen haben, kommt es auch im vorliegenden Fall nicht an.

    Das Verfassungsgebot des Art. 19 Abs. 4 GG ist dadurch erfüllt, daß über den Ehrengerichten als weitere Tatsacheninstanz der Ehrengerichtshof als staatliches Gericht steht (vgl. u.a. BVerfGE 26, 186, 195; BGHZ 34, 235, 238; BGH EGE X 75, 78; 108, 110; XI 87, 92), der auch im vorliegenden Fall innerhalb des durch den Eröffnungsbeschluß gestalteten Rahmens entschieden hat.

  • BGH, 07.04.1970 - 5 StR 308/69

    Beihilfe zum Mord - Vernichtung der Juden - Straftaten im Dritten Reich -

    Auszug aus BGH, 25.10.1976 - AnwSt (R) 5/76
    Die Bezugnahme auf Anlagen zum Protokoll reicht nicht (BGH Urteil vom 7. April 1970 - 5 StR 308/69 - bei Dallinger MDR 1970, 899, 900).
  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus BGH, 25.10.1976 - AnwSt (R) 5/76
    Das hat so vollständig und genau zu geschehen, daß das Revisionsgericht allein auf Grund der Rechtfertigungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen erwiesen werden (BGHSt 3, 213, 214).
  • BGH, 26.02.1957 - 5 StR 411/56
    Auszug aus BGH, 25.10.1976 - AnwSt (R) 5/76
    Daraus konnten alle Beteiligten, insbesondere auch der Beschwerdeführer, zweifelsfrei entnehmen, welche Handlungen ihm zur Last gelegt wurden und innerhalb welcher tatsächlicher Grenzen sich damit Hauptverhandlung und Urteilsfindung zu bewegen hatten (vgl. u.a. BGHSt 5, 226, 227; BGH NJW 1954, 360 Nr. 18; BGHSt 10, 137, 139; BGH GA 1967, 184).
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 25.10.1976 - AnwSt (R) 5/76
    Die Revision nennt die Beweismittel nicht, die der Ehrengerichtshof noch hätte benutzen können (BGHSt 2, 168).
  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus BGH, 25.10.1976 - AnwSt (R) 5/76
    Weder die im Rechtsstaatsprinzip begründete "Unschuldsvermutung" (vgl. BVerfGE 19, 342, 347) noch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. Eb.Schmidt Lehrkommentar Vorbemerkung 4 vor § 198 StPO) erfordern ein solches Zwischenverfahren.
  • OLG Bremen, 23.01.2019 - 1 U 25/18

    Amtshaftungsansprüche wegen Ablehnung der Übernahme eines angestellten Lehrers in

    Denn die Annahme, eine Weisung beseitige den Tatbestand der Amtspflichtverletzung des angewiesenen Beamten, beruht auf der Prämisse, dass die Amtshaftung nur an das persönliche Fehlverhalten des Beamten anknüpft, mit der Folge, dass ein nach außen rechtswidriges Handeln dann keine Amtspflichtverletzung darstellt, wenn der Beamte auch nur dienstrechtlich hierzu gehalten war (zweifelnd insoweit noch BGH, Urteil vom 16.12.1976 - III ZR 3/74, juris Rn. 27, NJW 1977, 398).
  • BGH, 13.11.1978 - AnwSt (R) 13/78

    Auflage nach § 153a StPO und ehrengerichtliche Ahndung

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 25. Oktober 1976 - AnwSt (R) 5/76 - (insoweit in BGHSt 27, 34 nicht veröffentlicht) entschieden, daß sitzungspolizeiliche Ordnungsmaßnahmen nach § 176 GVG eine Ahndung des zu der Maßnahme führenden Verhaltens nicht hindern.
  • BGH, 08.02.1988 - AnwSt (R) 18/87

    Gebot der Sachlichkeit

    Als standeswidrig hat er darüber hinaus Äußerungen bezeichnet, deren einziger Zweck die Diffamierung anderer ist, wie die Stellung haltloser Strafanzeigen gegen einen Richter (BGHSt 27, 34, 40) [BGH 25.10.1976 - AnwSt R 5/76], die ohne objektive Anhaltspunkte aufgestellte Behauptung, ein Staatsanwalt habe bewußt gegen seine Dienstpflichten verstoßen (BGH, Urteil vom 12. November 1979 - AnwSt (R) 8/79), massive Angriffe auf die Ehre von Richtern, Anwälten und Parteien (BGH, Urteil vom 29. September 1986 - AnwSt (R) 17/86) oder pauschale Herabsetzungen von staatlichen und gesellschaftlichen Organisationen (BGH, Beschluß vom 26. Mai 1986 - AnwZ (B) 11/86).
  • BGH, 26.05.1986 - AnwZ (B) 11/86

    Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Aufgabe einer Kanzlei -

    Seine Äußerungen, die staatliche und gesellschaftliche Organe pauschal diffamieren - die Bezeichnung von Richtern als Figuren und als Vollstrecker der Vernichtungsstrategie der politischen Polizei, die Qualifizierung der Justiz als braune Justiz, als kriminelle Vereinigung und als Marionette des Staatsschutzapparates, die Terrorurteile verhängt, die Verunglimpfung des Bundesgerichtshofs als braunen Gangsterhaufen und die Abwertung der Anwälte als käuflich, die Geldschneiderei begehen - sind derart grob unsachlich, daß sie einem zur Sachlichkeit verpflichteten Rechtsanwalt als standeswidrig angelastet werden müssen (vgl. BGHSt 27, 34, 30), selbst wenn er die Äußerungen - wie hier - in einem gegen ihn geführten Strafverfahren macht.
  • OLG Köln, 23.08.1985 - Ss 465/85

    Zurückweisung eines Verteidigers wegen nicht angemessener Kleidung

    In der Rechtsprechung ist zwar anerkannt, daß ein Rechtsanwalt bei grundsätzlicher Weigerung, in Robe aufzutreten, vom Gericht für die betreffende Sitzung zurückgewiesen werden kann (vgl. BVerfGE 28, 21; ... BGHSt 27, 34, 38; BayVerfGH AnwBl 1972, 228; KG NJW 1970, 482 und JR 1977, 172; OLG Karlsruhe NJW 1977, 309).
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