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   BGH, 25.10.1977 - 5 StR 616/77   

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https://dejure.org/1977,5536
BGH, 25.10.1977 - 5 StR 616/77 (https://dejure.org/1977,5536)
BGH, Entscheidung vom 25.10.1977 - 5 StR 616/77 (https://dejure.org/1977,5536)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 1977 - 5 StR 616/77 (https://dejure.org/1977,5536)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verzögerung des Verfahrens ohne entscheidendes Zutun als Einstellungsgrund

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.11.1971 - 2 StR 492/71

    Lange Verfahrensdauer als Verstoß gegen Art. 6 der Europäischen

    Auszug aus BGH, 25.10.1977 - 5 StR 616/77
    Grund für eine Verfahrenseinstellung, wie sie der Beschwerdeführer beantragt, ist dieser Umstand nicht (BGHSt 24, 239).
  • BGH, 01.12.1982 - 2 StR 210/82

    Verfahrenshindernis - Gerichtliche Entscheidung - Angemessene Frist - Richter -

    Der Ansicht des erkennenden Senats haben sich die anderen Senate des Bundesgerichtshofs angeschlossen (u.a. BGH, Urteil vom 24. Februar 1977 - 1 StR 554/76 - BGH, Beschluß vom 25. Oktober 1977 - 5 StR 616/77 - BGH, Urteil vom 24. November 1977 - 4 StR 459/77).
  • BGH, 03.02.1982 - 2 StR 374/81

    Strafbarkeit wegen des vollendeten und versuchten Herbeiführens einer

    Ihr haben sich die anderen Senate des Bundesgerichtshofs angeschlossen (vgl. BGH, Urteil vom 24. Februar 1977 - 1 StR 554/76 - Beschluß vom 25. Oktober 1977 - 5 StR 616/77 - Urteil vom 24. November 1977 - 4 StR 459/77 -).
  • BGH, 06.05.1986 - 5 StR 92/86

    Aufhebung einer Verurteilung wegen Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord in 161

    Der Senat hält an dieser Auffassung, die er schon früher vertreten hat (Urteil vom 5. Juli 1977 - 5 StR 771/76 - und Beschluß vom 25. Oktober 1977 - 5 StR 616/77 -), jedenfalls für die Fälle fest, in denen der Tatrichter dem Zeitablauf bei der Strafzumessung, in den gesetzlich vorgesehenen Fällen auch durch Absehen von Strafe, oder sonst durch Anwendung und Auslegung des Straf- und Strafverfahrensrechts in angemessener Weise Rechnung tragen kann (vgl. auch den Beschluß eines Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1983 - NJW 1984, 967 [BVerfG 24.11.1983 - 2 BvR 121/83]).
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