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   BGH, 25.10.1983 - 1 StR 682/83   

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https://dejure.org/1983,891
BGH, 25.10.1983 - 1 StR 682/83 (https://dejure.org/1983,891)
BGH, Entscheidung vom 25.10.1983 - 1 StR 682/83 (https://dejure.org/1983,891)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 1983 - 1 StR 682/83 (https://dejure.org/1983,891)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StGB 1975 § 265 Abs. 1; FBUB § 1; FBUB § 2

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zu den subjektiven Voraussetzungen des Versicherungsbetruges

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 265 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Inbrandsetzung - Feuerversicherung - Gebäude - Leistungspflicht

Papierfundstellen

  • BGHSt 32, 137
  • NJW 1984, 443
  • MDR 1984, 246
  • NStZ 1984, 118 (Ls.)
  • StV 1984, 204
  • VersR 1984, 429
  • JR 1984, 433
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.07.1954 - 1 StR 677/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.10.1983 - 1 StR 682/83
    Nicht anders ist der Tatbestand bisher in der Rechtsprechung verstanden worden (vgl. BGHSt 1, 209, 210; 6, 251, 255, 256; 8, 343, 345, 346; 11, 399, 400; 25, 261, 262, 263).

    Eine Abweichung liegt nicht etwa darin, daß sie es genügen läßt, wenn der Täter die versicherte Sache in Brand setzt, um durch Täuschung des Versicherers einen an andern Gegenständen entstehenden Schaden geltend zu machen, für den jener auf Grund desselben Versicherungsvertrags und Versicherungsfalles Deckung zu gewähren hat (BGHSt 6, 251, 257).

  • BGH, 01.12.1955 - 3 StR 399/55
    Auszug aus BGH, 25.10.1983 - 1 StR 682/83
    Nicht anders ist der Tatbestand bisher in der Rechtsprechung verstanden worden (vgl. BGHSt 1, 209, 210; 6, 251, 255, 256; 8, 343, 345, 346; 11, 399, 400; 25, 261, 262, 263).
  • BGH, 15.01.1974 - 5 StR 602/73

    Versicherungsbetrug - Absicht - Angeblicher Diebstahlschaden - Feuer- oder

    Auszug aus BGH, 25.10.1983 - 1 StR 682/83
    Nicht anders ist der Tatbestand bisher in der Rechtsprechung verstanden worden (vgl. BGHSt 1, 209, 210; 6, 251, 255, 256; 8, 343, 345, 346; 11, 399, 400; 25, 261, 262, 263).
  • BGH, 10.04.1951 - 1 StR 10/51
    Auszug aus BGH, 25.10.1983 - 1 StR 682/83
    Nicht anders ist der Tatbestand bisher in der Rechtsprechung verstanden worden (vgl. BGHSt 1, 209, 210; 6, 251, 255, 256; 8, 343, 345, 346; 11, 399, 400; 25, 261, 262, 263).
  • BGH, 20.05.1999 - 4 StR 718/98

    Verfolgungsverjährung; Versicherungsbetrug; Versicherungsmißbrauch, Lex mitior;

    Hierbei ist es erforderlich, daß zwischen der erstrebten Versicherungsleistung und dem durch § 265 StGB a.F. erfaßten Versicherungsrisiko "Deckungsgleichheit" (vgl. Lenckner a.a.O. § 265 Rdn. 13) besteht, d.h. der Täter muß bei der Inbrandsetzung einer gegen Feuersgefahr versicherten Sache die Absicht haben, durch Täuschung über die Ursache des Brandes Leistung gerade aus der Brandversicherung zu erhalten (BGHSt 32, 137, 138; 35, 325, 326).
  • BGH, 24.08.1988 - 2 StR 324/88

    Begriff der betrügerischen Absicht

    Entsprechend der klaren Beschränkung des Schutzzwecks der Vorschrift ist (in ihrem hier interessierenden Teil) nur die Vorbereitungshandlung mit Strafe bedroht, die der ungerechtfertigten Inanspruchnahme eben dieser Versicherung dienen soll (vgl. RGSt 69, 2; BGHSt 11, 398, 400; BGHSt 32, 137, 138 = JR 1984, 433 m.Anm. Keller; Meurer JuS 1985, 443, 444 f.; Ranft Jura 1985, 393, 396); dabei macht es keinen Unterschied, ob Gegenstand des Vertrags allein die Feuerversicherung ist, oder ob er, wie z.B. bei der Fahrzeugversicherung üblich, als verbundene Versicherung auch andere Risiken abdeckt (vgl. BGHSt 25, 261 = NJW 1974, 568 = JR 1975, 71 m. Anm. F. Chr. Schroeder; BGH StV 1983, 504 m.w.N.; OLG Düsseldorf wistra 1982, 116).
  • BGH, 19.12.1995 - 1 StR 606/95

    Hauptverhandlung - Richterliche Vernehmungsniederschrift -

    Dies würde auf die Betriebsunterbrechungsversicherung nicht zutreffen (BGHSt 32, 137); ob sich der Tatrichter dessen bewußt war, wird aus dem Urteil nicht deutlich.
  • BGH, 19.04.1988 - 1 StR 118/88

    Erfassung des verkohlten Teppichbodenbelags durch die Inventarversicherung

    Zwar sind zahlreiche sonstige aus Kunststoff bestehende Einrichtungsgegenstände infolge der starken Hitzeeinwirkung geschmolzen (UA S. 9); es ist aber keine dieser von der Inventarversicherung erfaßten Sachen selbst in Brand gesetzt worden, wie es § 265 StGB für den vollendeten Versicherungsbetrug voraussetzt (vgl. BGHSt 32, 137, 138; BGH Beschluß vom 13. Januar 1970 - 1 StR 530/69; RG JW 1933, 779 Nr. 12).
  • BGH, 12.09.1984 - 3 StR 341/84

    Versicherungsmissbrauch bei in Brand setzen nicht vom Versicherungsvertrag

    Die Strafkammer hat nicht verkannt, daß § 265 StGB die Absicht voraussetzt, betrügerisch eine Versicherungsleistung zu erlangen, die dem durch die Feuerversicherung abgedeckten Risiko entspricht (BGHSt 32, 137; 25, 261).
  • BGH, 30.09.1987 - 2 StR 351/87

    Anstiftung zur schweren Brandstiftung - Möglichkeit der Begrenzung eines (Brand-)

    Da der Angeklagte nach der Überzeugung der Strafkammer auch den Schaden an der Betriebseinrichtung nicht vorsätzlich verursacht hat (UA Bl. 68) - und die Herbeiführung des Betriebsunterbrechungsschadens schon gar nicht von der Vorschrift erfaßt wird (BGHSt 32, 137, 139) - ist seine Verurteilung wegen Versicherungsbetrugs auf der Grundlage der bisherigen Urteilsfeststellungen nicht gerechtfertigt.
  • BGH, 15.06.1960 - 2 StR 244/60

    Vorliegen von Verfahrensfehlern - Verurteilung wegen Straftaten gegen die

    Er hat somit die übrigen Verbrechen und Vergehen nur unter Ausnutzung der durch die Verbringung der Mädchen nach W. geschaffenen Lage begangen, so daß die verschiedenen Taten sowohl gegenüber der Entführung wie auch untereinander rechtlich selbständige Handlungen bilden (vgl. insbesondere BGHSt 32, 137).
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