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   BGH, 25.10.2006 - AnwZ (B) 80/05   

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BGH, 25.10.2006 - AnwZ (B) 80/05 (https://dejure.org/2006,2522)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2006 - AnwZ (B) 80/05 (https://dejure.org/2006,2522)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2006 - AnwZ (B) 80/05 (https://dejure.org/2006,2522)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erlaubnis zur Führung der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt für Versicherungsrecht"; Nachweis der für einen Fachanwalt erforderlichen praktischen Erfahrung durch einen Syndikusanwalt; Vorliegen einer persönlichen Fallbearbeitung als Rechtsanwalt; "Persönlich und ...

  • Anwaltsblatt

    FAO § 5
    FAO: Nachweis praktischer Erfahrung bei Syndikusanwalt

  • Judicialis

    FAO § 5

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    FAO § 5
    Der Nachweis praktischer Erfahrung eines Syndikusanwalts erfordert persönliche und weisungsfreie Fallbearbeitung

  • BRAK-Mitteilungen

    Syndikusanwalt - Zur Anerkennung besonderer praktischer Erfahrungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FAO § 5
    Erwerb der Fachanwaltsqualifikation durch einen Syndikusanwalt; Nachweis der praktischen Erfahrung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Darf Syndikus Fachanwaltsbezeichnung führen?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erwerb einer Fachanwaltsbezeichnung ? Nachweis der praktischen Erfahrung durch persönliche und weisungsfreie Fallbearbeitung ? Rechtsanwalt in einem ständigen Dienstverhältnis (sog. Syndikusanwalt) kann praktische Erfahrung nur durch Bearbeitung einer erheblichen Anzahl ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 599
  • MDR 2007, 495
  • VersR 2007, 670
  • BB 2007, 126
  • DB 2007, 282
  • AnwBl 2007, 233
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.03.2006 - AnwZ (B) 37/05

    Anforderungen an den Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen im Steuerrecht

    Auszug aus BGH, 25.10.2006 - AnwZ (B) 80/05
    a) Auch nach der Änderung des § 5 FAO durch Beschluss der Satzungsversammlung vom 7. November 2002 genügt eine persönliche und weisungsfreie Fallbearbeitung als in einem ständigen Dienstverhältnis stehender Rechtsanwalt (sog. Syndikusanwalt) allein nicht zum Nachweis der erforderlichen praktischen Erfahrung; es bedarf zusätzlich der Bearbeitung einer erheblichen Anzahl nicht unbedeutender Mandate außerhalb des Anstellungsverhältnisses (Fortführung von Senat, Beschl. v. 13. Januar 2003, AnwZ (B) 25/02, NJW 2003, 883, und v. 6. März 2006, AnwZ (B) 37/05, NJW 2006, 1516).

    b) Eine im Sinn von § 5 FAO persönliche Fallbearbeitung als Rechtsanwalt liegt nicht vor, wenn sich ein Syndikusanwalt auf ein Wirken im Hintergrund beschränkt und weder eigene Schriftsätze anfertigt noch selbst an Gerichtsverhandlungen teilnimmt (Ergänzung v. Senatsbeschl. v. 6. März 2006, AnwZ (B) 37/05, NJW 2006, 1516).

    Es bedarf aber nach wie vor zusätzlich noch der Bearbeitung einer erheblichen Anzahl nicht unbedeutender Mandate außerhalb des Anstellungsverhältnisses (Senat, Beschl. v. 18. Juni 2001 und v. 13. Januar 2003 jeweils aaO; Beschl. v. 6. März 2006, AnwZ (B) 37/05, NJW 2006, 1516, 1517) und einer abschließenden Bewertung und Gewichtung der von den Antragstellern jeweils vorgelegten Fälle aus beiden beruflichen Bereichen.

    Sie kann aber bei einem Rechtsanwalt, der nur im Rahmen seines Anstellungsverhältnisses als Syndikusanwalt tätig wird, auch dann nicht vorausgesetzt werden, wenn er in der Fallbearbeitung weisungsfrei und unabhängig ist (Senatsbeschl. v. 6. März 2006, aaO; a. M. Posegga MDR 2003, 609, 611).

  • BGH, 13.01.2003 - AnwZ (B) 25/02

    Berücksichtigung von Tätigkeiten als Syndikusanwalt bei der Verleihung der

    Auszug aus BGH, 25.10.2006 - AnwZ (B) 80/05
    a) Auch nach der Änderung des § 5 FAO durch Beschluss der Satzungsversammlung vom 7. November 2002 genügt eine persönliche und weisungsfreie Fallbearbeitung als in einem ständigen Dienstverhältnis stehender Rechtsanwalt (sog. Syndikusanwalt) allein nicht zum Nachweis der erforderlichen praktischen Erfahrung; es bedarf zusätzlich der Bearbeitung einer erheblichen Anzahl nicht unbedeutender Mandate außerhalb des Anstellungsverhältnisses (Fortführung von Senat, Beschl. v. 13. Januar 2003, AnwZ (B) 25/02, NJW 2003, 883, und v. 6. März 2006, AnwZ (B) 37/05, NJW 2006, 1516).

    Solche Fallbearbeitungen können dazu zwar berücksichtigt werden (Senat, Beschl. v. 18. Juni 2001, AnwZ (B) 41/00 aaO; Beschl. v. 13. Januar 2003, AnwZ (B) 25/02, NJW 2003, 883, 884).

  • BGH, 18.06.2001 - AnwZ (B) 41/00

    Berücksichtigung von Zeiten als Syndikusanwalt beim Erwerb einer

    Auszug aus BGH, 25.10.2006 - AnwZ (B) 80/05
    Eine solche Bearbeitung war nämlich nur anzunehmen, wenn sie weisungsfrei und unabhängig war (Senat, Beschl. v. 13. März 2000, AnwZ (B) 25/99, NJW 2000, 1645; Beschl. v. 18. Juni 2001, AnwZ (B) 41/00, NJW 2001, 3130).

    Solche Fallbearbeitungen können dazu zwar berücksichtigt werden (Senat, Beschl. v. 18. Juni 2001, AnwZ (B) 41/00 aaO; Beschl. v. 13. Januar 2003, AnwZ (B) 25/02, NJW 2003, 883, 884).

  • BGH, 13.03.2000 - AnwZ (B) 25/99

    Nachweis praktischer Erfahrungen zum Erwerb der Bezeichnung als Fachanwalt

    Auszug aus BGH, 25.10.2006 - AnwZ (B) 80/05
    Eine solche Bearbeitung war nämlich nur anzunehmen, wenn sie weisungsfrei und unabhängig war (Senat, Beschl. v. 13. März 2000, AnwZ (B) 25/99, NJW 2000, 1645; Beschl. v. 18. Juni 2001, AnwZ (B) 41/00, NJW 2001, 3130).
  • AGH Hessen, 25.10.1999 - 1 AGH 14/98

    Gestattung der Führung der Bezeichnung "Fachanwalt für Steuerrecht" ; Beurteilung

    Auszug aus BGH, 25.10.2006 - AnwZ (B) 80/05
    Entgegen der in Rechtsprechung (AGH Frankfurt/Main NJW 2000, 1659, 1660) und Schrifttum (Posegga MDR 2003, 609, 611) teilweise geteilten Ansicht des Antragstellers lässt sich die in § 5 Satz 1 FAO verlangte praktische Erfahrung im Rahmen einer persönlichen und weisungsfreien Fallbearbeitung als Rechtsanwalt mit einer weisungsfreien und unabhängigen Tätigkeit als Syndikusanwalt allein nicht darstellen.
  • BGH, 21.06.1999 - AnwZ (B) 81/98

    Voraussetzungen für die Führung der Bezeichnung Fachanwalt für Verwaltungsrecht

    Auszug aus BGH, 25.10.2006 - AnwZ (B) 80/05
    Es ist auch nicht zweifelhaft, dass nach wie vor nicht jede praktische Erfahrung auf dem Gebiet ausreichen soll, für das die Fachanwaltsbezeichnung erstrebt wird, sondern nur die spezifische praktische Erfahrung als Rechtsanwalt (vgl. dazu unter Geltung der früheren Fassung: Senat, Beschl. v. 21. Juni 1999, AnwZ (B) 81/98, BRAK-Mitt. 1999, 230, 231).
  • BGH, 04.11.2009 - AnwZ (B) 16/09

    Persönliche Fallbearbeitung i.S. der Fachanwaltsordnung

    Den Antrag auf gerichtliche Entscheidung hat der Anwaltsgerichtshof unter Berufung auf den Beschluss des erkennenden Senats vom 25. Oktober 2006 (AnwZ (B) 80/05, NJW 2007, 599) zurückgewiesen.

    Beschränkt sich seine Befassung auf ein Wirken im Hintergrund, liegt eine persönliche Bearbeitung im Sinne von § 5 Satz 1 Halbsatz 1 FAO dagegen nicht vor (Senat, Beschl. v. 25. Oktober 2006, AnwZ (B) 80/05, NJW 2007, 599 Rdn. 8).

    Dennoch lässt der Senat in ständiger Rechtsprechung die Berücksichtigung von Fallbearbeitungen als Syndikus zu, wenn die Tätigkeit als Syndikus weisungsfrei und unabhängig erfolgt und die nach § 6 Abs. 3 FAO vorzulegende Fallliste eine erhebliche Anzahl nicht unbedeutender Mandate außerhalb des Anstellungsverhältnisses aufweist (Senat, Beschl. v. 18. Juni 2001, AnwZ (B) 41/00, NJW 2001, 3130, 3131; Beschl. v. 13. Januar 2003, AnwZ (B) 25/02, NJW 2003, 883, 884; Beschl. v. 6. März 2006, AnwZ (B) 37/05, NJW 2006, 1516, 1517, insoweit in BGHZ 166, 299 nicht abgedruckt; Beschl. v. 25. Oktober 2006, AnwZ (B) 80/05, NJW 2007, 599, 600).

    Auch in ihrer geänderten Fassung erlaubt die Vorschrift aber, bei einem Syndikusanwalt Fallbearbeitungen zu berücksichtigen, die er nicht in seiner selbständigen anwaltlichen Tätigkeit, sondern als Syndikus erbracht hat, wenn sie im Übrigen den Vorgaben der Norm entsprechen, in erheblichem Umfang der selbständigen anwaltlichen Tätigkeit entstammen und insgesamt bei wertender Betrachtung die praktische Erfahrung vermitteln, die die Führung der Fachanwaltsbezeichnung bei dem anwaltliche Beratung und Vertretung suchenden Publikum erwarten lässt (Senat, Beschl. v. 6. März 2006, AnwZ (B) 37/05, NJW 2006, 1516, 1517, insoweit in BGHZ 166, 299 nicht abgedruckt; Beschl. v. 25. Oktober 2006, AnwZ (B) 80/05, NJW 2007, 599, 600).

  • BGH, 10.10.2011 - AnwZ (Brfg) 7/10

    Fachanwaltsbezeichnung eines angestellten Rechtsanwalts bzw. freien Mitarbeiters:

    a) Eine "persönliche" Bearbeitung von Fällen ist nach der Rechtsprechung des Senats gegeben, wenn sich der Rechtsanwalt - namentlich durch Anfertigung von Vermerken und Schriftsätzen oder die Teilnahme an Gerichts- und anderen Verhandlungen - selbst mit der Sache inhaltlich befasst hat; beschränkt sich seine Befassung dagegen auf ein Wirken im Hintergrund, liegt eine persönliche Bearbeitung nicht vor (vgl. Senat, Beschlüsse vom 4. November 2009 - AnwZ (B) 16/09, NJW 2010, 377, 379; vom 25. Oktober 2006 - AnwZ (B) 80/05, NJW 2007, 599; und vom 16. Mai 2011 in dieser Sache).

    Mit den anwaltlichen Versicherungen ist den - weitgehend formalisierten (vgl. Senat, Beschluss vom 23. September 2002 - AnwZ (B) 40/01, NJW 2003, 741, 742 m.w.N.) - Anforderungen des § 6 Abs. 3 FAO nach der Rechtsprechung des Senats Genüge getan (vgl. Senat, Beschlüsse vom 4. November 2009 und vom 25. Oktober 2006, aaO).

  • BGH, 19.04.2022 - AnwZ (Brfg) 1/22

    Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung: Anforderungen an eine persönliche

    Ein solches Wirken im Hintergrund ist bei einer bloß untergeordneten, unterstützenden Zuarbeit anzunehmen, etwa wenn der Antragsteller nur eng umgrenzte Teilaspekte eines Falles bearbeitet, keinen eigenen Schriftsatz angefertigt und auch nicht an einer Gerichtsverhandlung teilgenommen hat (Senat, Urteil vom 10. Oktober 2011 - AnwZ (Brfg) 7/10, NJW-RR 2012, 296 Rn. 14; Beschlüsse vom 4. November 2009 - AnwZ (B) 16/09, NJW 2010, 377 Rn. 13 und vom 25. Oktober 2006 - AnwZ (B) 80/05, NJW 2007, 599 Rn. 8; vgl. auch BVerfG, NJW 2007, 1945 für den Fall eines Syndikusanwalts; Scharmer in Hartung/Scharmer, Berufs- und Fachanwaltsordnung, 7. Aufl., § 5 FAO Rn. 327 f.; Günther in BeckOK FAO, § 5 Rn. 3 (Stand: 01.02.2022); Offermann-Burckart in Henssler/Prütting, BRAO, 5. Aufl., § 5 FAO Rn. 29, 36; Weyland/Vossebürger, BRAO, 10. Aufl., § 5 FAO Rn. 9; Quaas in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 3. Aufl., § 5 FAO Rn. 19).

    Schließlich ist auch dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. März 2007 (aaO: erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Senats vom 25. Oktober 2006, aaO) entgegen der Darstellung der Beklagten nicht zu entnehmen, dass eine verantwortliche Außenwirkung der Fallbearbeitung des Fachanwaltsanwärters vorliegen muss.

  • BVerfG, 20.03.2007 - 1 BvR 142/07

    Fachgerichtliche Versagung der Fachanwaltsbezeichnung - keine Verletzung von Art

    gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 25. Oktober 2006 - AnwZ (B) 80/05 -, b) den Beschluss des Niedersächsischen Anwaltsgerichtshofs vom 15. Juli 2005 - AGH 6/05 -.
  • BGH, 16.05.2011 - AnwZ (Brfg) 7/10

    Gestattung des Führens der Fachanwaltsbezeichnung: Anerkennung der Tätigkeit

    Ob sich die Tätigkeit des Antragstellers, worauf der Anwaltsgerichtshof maßgeblich abgestellt hat, auf diejenige eines Sachbearbeiters "im Hintergrund" beschränkt hat, ist nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senat, Beschlüsse vom 4. November 2009 - AnwZ (B) 16/09, NJW 2010, 377, 379; und vom 25. Oktober 2006 - AnwZ (B) 80/05, NJW 2007, 599; s. zum "Sachbearbeiter neben dem Insolvenzverwalter" auch Senat, Beschluss vom 16. April 2007 - AnwZ (B) 31/06, NJW 2007, 2125, 2126) nicht bei der Frage der anwaltlichen Berufsausübung, sondern bei der Frage zu prüfen, ob der Rechtsanwalt die Fälle persönlich und weisungsfrei i.S. von § 5 Satz 1 Halbsatz 1 FAO bearbeitet hat.
  • AGH Hessen, 08.06.2009 - 1 AGH 32/08

    Fachanwalt - Tätigkeit als "Schattenverwalter"

    v. 25.10.2006, AnwZ (B) 80/05, hinweist, so liegt dem dort beurteilten Fall ein anderer Sachverhalt zugrunde.
  • AGH Niedersachsen, 05.01.2009 - AGH 7/08

    50%; Anstellungsverhältnis; Antragsablehnung; Antragszurückweisung; Arbeitsprobe;

    Es bedarf aber nach wie vor zusätzlich noch der Bearbeitung einer erheblichen Anzahl nicht unbedeutender Mandate außerhalb des Anstellungsverhältnisses und einer abschließenden Bewertung und Gewichtung der von dem Antragsteller jeweils vorgelegten Fälle aus beiden beruflichen Bereichen (BGH, Beschluss vom 25.10.2006 - AnwZ [B] 80/05, BRAK-Mitteilungen 2007, 27 [28] Rz 12).
  • AGH Mecklenburg-Vorpommern, 24.01.2022 - 2 AGH 4/20

    Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung: Erfordernis der persönlichen Bearbeitung

    Beschränkt sich seine Befassung auf ein Wirken im Hintergrund, liegt eine persönliche Bearbeitung i.S.v. § 5 S. 1 Hs. 1 FAO dagegen nicht vor (BGH, Beschl. v. 25.10.2006 - AnwZ (B) 80/05, NJW 2007, 599 Rn. 8).
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