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   BGH, 25.10.2011 - VI ZR 332/09   

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https://dejure.org/2011,18
BGH, 25.10.2011 - VI ZR 332/09 (https://dejure.org/2011,18)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2011 - VI ZR 332/09 (https://dejure.org/2011,18)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 2011 - VI ZR 332/09 (https://dejure.org/2011,18)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • lexetius.com

    GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 Satz 2

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Berichterstattung oder: Wer Pornos dreht, muss auch dazu stehen

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 GG, § 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB
    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Berichterstattung über die Mitwirkung als Darsteller in Pornofilmen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch eine Berichterstattung über die Mitwirkung als Darsteller in kommerziell zu verwertenden Pornofilmen

  • rechtambild.de

    Zur Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch eine Berichterstat- tung über die Mitwirkung als Darsteller in kommerziell zu verwertenden Pornofilmen

  • debier datenbank

    Art. 10 EMRK

  • rewis.io

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Berichterstattung über die Mitwirkung als Darsteller in Pornofilmen

  • rabüro.de

    Zur Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch eine Berichterstattung über die Mitwirkung als Darsteller in kommerziell zu verwertenden Pornofilmen (Rn.11)

  • ra.de
  • rewis.io

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Berichterstattung über die Mitwirkung als Darsteller in Pornofilmen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 5 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 1; BGB § 1004 Abs. 1 S. 2
    Zulässigkeit einer Berichterstattung über die Mitwirkung als Darsteller in kommerziell zu verwertenden Pornofilmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch eine Berichterstattung über die Mitwirkung als Darsteller in kommerziell zu verwertenden Pornofilmen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Persönlichkeitsrecht: Kommerzieller Pornodarsteller muss Namensnennung hinnehmen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Persönlichkeitsrecht: Kommerzieller Pornodarsteller muss Namensnennung hinnehmen

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Berichterstattung über die Mitwirkung als Darsteller in Pornofilmen betrifft Sozialsphäre - Wahre Tatsachenbehauptungen grundsätzlich hinzunehmen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Pornodarsteller und sein Persönlichkeitsrecht

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    Pornodarsteller muss namentliche Nennung in Boulevard-Artikel hinnehmen - keine Persönlichkeitsrechtsverletzung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Früherer Pornodarsteller will Bericht verhindern

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Keine Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Berichterstattung über Pornodarsteller

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zeitschrift darf über Praktiken eines Pornodarstellers berichten

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    BGH unter der Gürtellinie

  • medienrecht-kanzlei.com (Kurzinformation)

    Presserecht: Presse darf über die Tätigkeit eines Pornodarstellers zutreffend berichten

  • vsw.info PDF, S. 1 (Leitsatz)

    "Wenn Frauen zu sehr lieben"

  • medienrecht-blog.com (Kurzinformation)

    BGH und "safer sex”

  • rechtambild.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Pornodarsteller ohne Kondom - es darf berichtet werden!

  • new-media-law.net (Kurzinformation)

    Persönlichkeitsrecht eines Pornodarstellers

  • urheberrecht-leipzig.de (Kurzinformation)

    Persönlichkeitsrecht: Lebensgefährte von prominenter Schauspielerin muss namentliche Nennung in Zeitschrift hinnehme

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Keine Persönlichkeitsverletzung bei Berichterstattung über Pornoauftritt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Porno-Darsteller muss Berichterstattung dulden

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Porno-Darsteller muss Berichterstattung dulden

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    §§ 823, 1004 BGB; Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 GG
    Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gegen Wortberichterstattung in der Presse

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Pornos vorm BGH: Auch Jugendsünden gehören zur Persönlichkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 767
  • MDR 2012, 25
  • GRUR 2012, 422
  • VersR 2012, 66
  • afp 2012, 218
  • afp 2012, 47
 
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Wird zitiert von ... (70)

  • BGH, 13.10.2015 - VI ZR 271/14

    Anspruch auf Löschung intimer Bilder nach Beziehungsende

    Wie bereits dargelegt gewährt das Grundgesetz dem Einzelnen im Kernbereich höchstpersönlicher, privater Lebensgestaltung einen unantastbaren Bereich zur Entfaltung der Persönlichkeit, der wegen seiner besonderen Nähe zur Menschenwürde absolut geschützt und einer Einschränkung durch Abwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nicht zugänglich ist (Senatsurteil vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 332/09, VersR 2012, 66 Rn. 11; vgl. auch BVerfGE 80, 367, 373; 120, 224, 239; 130, 1, 22; BVerfG, AfP 2009, 365 Rn. 25).

    Die Beurteilung, ob ein Sachverhalt diesem Kernbereich zuzuordnen ist, hängt davon ab, ob der Betroffene ihn geheim halten will, ob er nach seinem Inhalt höchstpersönlichen Charakters ist und in welcher Art und Intensität er aus sich heraus die Sphäre anderer oder die Belange der Gemeinschaft berührt (Senatsurteil vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 332/09, aaO; vgl. auch BVerfGE 80, 367, 374; 120, 224, 239; 130, 1, 22; BVerfG, AfP 2009, 365 Rn. 25).

    (4) Der Schutz des Persönlichkeitsrechts kann allerdings entfallen oder zumindest im Rahmen der Abwägung zurücktreten, wenn der Grundrechtsträger den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung von sich aus öffnet, bestimmte, an sich dem unantastbaren Kernbereich zuzurechnende Angelegenheiten der Öffentlichkeit zugänglich macht und damit zugleich die Sphäre anderer oder die Belange der Gemeinschaft berührt (vgl. Senatsurteile vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 332/09, aaO Rn. 12 mwN; vgl. auch BVerfGE 80, 367, 374; 101, 361, 385; BVerfG, AfP 2009, 365 Rn. 25).

    Denn niemand kann sich auf den Schutz seiner Intim- oder Privatsphäre hinsichtlich solcher Tatsachen berufen, die er selbst der Öffentlichkeit preisgegeben hat (vgl. Senatsurteile vom 26. Mai 2009 - VI ZR 191/08, VersR 2009, 1085 Rn. 26; vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 332/09, aaO; vom 20. Dezember 2011 - VI ZR 261/10, VersR 2012, 368 Rn. 16; jeweils mwN; vgl. auch BVerfGE 101, 361, 385; BVerfG, NJW-RR 2007, 1191, 1193).

  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei

    Anders als das Berufungsgericht beiläufig meint, ist die absolut geschützte Intimsphäre des Klägers dagegen nicht betroffen (vgl. zur Intimsphäre: Senatsurteil vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 332/09, AfP 2012, 47 Rn. 11; BVerfG, AfP 2009, 365 Rn. 25 f.).
  • BGH, 22.12.2011 - 2 StR 509/10

    Zur Unverwertbarkeit von polizeilich abgehörten Selbstgesprächen

    c) Der somit gebotene Kernbereichsschutz entfällt nur, wenn der Grundrechtsträger den Bereich der privaten Lebensgestaltung von sich aus öffnet, bestimmte Angelegenheiten der Öffentlichkeit zugänglich macht und damit die Sphäre anderer oder die Belange der Gemeinschaft berührt (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 332/09).
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