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   BGH, 25.10.2012 - IX ZR 117/11   

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https://dejure.org/2012,35761
BGH, 25.10.2012 - IX ZR 117/11 (https://dejure.org/2012,35761)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2012 - IX ZR 117/11 (https://dejure.org/2012,35761)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2012 - IX ZR 117/11 (https://dejure.org/2012,35761)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 2 S 1 InsO, § 17 Abs 2 S 2 InsO, § 133 Abs 1 InsO
    Insolvenzanfechtung: Vorsatzanfechtung nach Gläubigerbefriedigung und anschließender Rücknahme des Gläubigerantrags auf Insolvenzverfahrenseröffnung; Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit des Schuldners

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorsatzanfechtung unter dem Gesichtspunkt einer inkongruenten Deckung bei Befriedigung einer Forderung durch den Schuldner mehrere Monate nach den gegen den Schuldner gestellten Insolvenzantrag

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Anfechtung einer Zahlung, die den Gläubiger zur Rücknahme seines Insolvenzantrags veranlassen soll

  • zvi-online.de

    InsO § 133 Abs. 1, § 17 Abs. 2 Satz 1, 2
    Vorsatzanfechtung von mehrere Monate nach Insolvenzantragstellung des Gläubigers erfolgten Zahlungen des Schuldners und darauf folgender Antragsrücknahme

  • Betriebs-Berater

    Anforderungen an die Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit eines Schuldners

  • rewis.io

    Insolvenzanfechtung: Vorsatzanfechtung nach Gläubigerbefriedigung und anschließender Rücknahme des Gläubigerantrags auf Insolvenzverfahrenseröffnung; Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit des Schuldners

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 17 Abs. 2 S. 1, 2
    Vorsatzanfechtung unter dem Gesichtspunkt einer inkongruenten Deckung bei Befriedigung einer Forderung durch den Schuldner mehrere Monate nach den gegen den Schuldner gestellten Insolvenzantrag

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit eines Schuldners

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Insolvenzanfechtung einer Zahlung des Schuldners, die Rücknahme des Insolvenzantrags bezweckte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zahlungsunfähigkeit wegen Gläubigerbefriedigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gläubigerbefriedigung und Insolvenzanfechtung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anforderungen an die Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit eines Schuldners

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aufgrund eines Insolvenzantrags erzielte Leistungen können anfechtbar sein

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Forderungsbefriedigung nach Insolvenzantragstellung unterliegt der Insolvenzanfechtung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Forderungsbefriedigung nach Insolvenzantragstellung unterliegt der Insolvenzanfechtung

Besprechungen u.ä. (2)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Inkongruenz einer Forderungstilgung, mit der die Rücknahme eines Insolvenzantrages bezweckt wird; Voraussetzungen für die Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Insolvenzantrag - untaugliches Mittel zum Forderungseinzug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 161
  • ZIP 2012, 2355
  • MDR 2012, 1495
  • NZI 2012, 963
  • WM 2012, 2251
  • BB 2012, 3157
  • DB 2012, 2687
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 30.06.2011 - IX ZR 134/10

    Insolvenzanfechtung: Zahlungseinstellung des Schuldners

    Auszug aus BGH, 25.10.2012 - IX ZR 117/11
    Schon mit Rücksicht auf den seit Antragstellung vom 7. November 2005 bis zur Zahlung am 7. Juni 2006 verstrichenen Zeitraum von sieben Monaten musste die Beklagte zu der Erkenntnis gelangen, dass der Schuldner weiterhin außerstande war, seine fälligen Verbindlichkeiten binnen drei Wochen zu begleichen, und deshalb eine Zahlungseinstellung nahelag (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juni 2011 - IX ZR 134/10, WM 2011, 1429 Rn. 12).

    Angesichts des von dem Schuldner über einen längeren Zeitraum vor sich hergeschobenen Forderungsrückstands (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juni 2011, aaO, Rn. 16) war eine Befriedigung sämtlicher Gläubiger zu einem bestimmten Stichtag, ohne dass sich die liquiditätsbestimmenden Rahmenbedingungen geändert hätten, nicht geeignet, die bestehenden Zweifel an der Liquidität des Schuldners auszuräumen.

    Schiebt der Schuldner ständig einen Forderungsrückstand vor sich her, den er nur schleppend abträgt, verwirklicht sich ein typisches Merkmal einer Zahlungseinstellung (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juni 2011, aaO, Rn. 16).

    Eine bloß vorübergehende Zahlungsstockung liegt nicht vor, wenn es dem Schuldner über mehrere Monate nicht gelingt, seine fälligen Verbindlichkeiten spätestens innerhalb von drei Wochen auszugleichen und die rückständigen Beträge insgesamt so erheblich sind, dass von lediglich geringfügigen Liquiditätslücken keine Rede sein kann (BGH, Urteil vom 30. Juni 2011, aaO, Rn. 12).

    Die von der Beklagten zwecks Einziehung jeder einzelnen Forderung betriebenen Vollstreckungsverfahren begründeten bereits die Schlussfolgerung einer Zahlungseinstellung des Schuldners (BGH, Urteil vom 30. Juni 2011 - IX ZR 134/10, WM 2011, 1429 Rn. 17).

  • BGH, 13.08.2009 - IX ZR 159/06

    Zur Anfechtung wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung

    Auszug aus BGH, 25.10.2012 - IX ZR 117/11
    Dabei nahm der Schuldner in Kauf, infolge der zugunsten der Beklagten bewirkten Zahlung künftige Gläubiger nicht befriedigen zu können (BGH, Urteil vom 13. August 2009 - IX ZR 159/06, WM 2009, 1943 Rn. 5).

    Im Rahmen der Insolvenzanfechtung und der hier gegeben Vorsatzanfechtung des § 133 Abs. 1 InsO genügt im Unterschied zu den Tatbeständen der §§ 132, 133 Abs. 2 InsO eine mittelbare, gegen künftige Gläubiger gerichtete Benachteiligung (BGH, Urteil vom 13. August 2009 - IX ZR 159/06, WM 2009, 1943 Rn. 5).

    Da die Beklagte außerdem mit weiteren Gläubigern des gewerblich tätigen Schuldners rechnen musste (BGH, Urteil vom 13. August 2009 - IX ZR 159/06, WM 2009, 1943 Rn. 14), war sie über die Zahlungseinstellung des Schuldners orientiert.

  • BGH, 19.05.2011 - IX ZR 9/10

    Insolvenzanfechtung: Rechtsfolgen einer an den Gläubiger der Tochtergesellschaft

    Auszug aus BGH, 25.10.2012 - IX ZR 117/11
    Sie kann nur dadurch wieder beseitigt werden, dass die Zahlungen im Allgemeinen wieder aufgenommen werden (BGH, Urteil vom 25. Oktober 2001, aaO; vom 20. November 2001, aaO; Urteil vom 19. Mai 2011 - IX ZR 9/10, WM 2011, 1085 Rn. 26).

    Vielmehr ist auf der Grundlage aller von den Parteien vorgetragenen Umstände des Einzelfalls zu würdigen, ob eine Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit bei Vornahme der Rechtshandlung nicht mehr bestanden hat (BGH, Urteil vom 19. Mai 2011 - IX ZR 9/10, WM 2011, 1085 Rn. 15).

  • BGH, 20.11.2001 - IX ZR 48/01

    Insolvenzanfechtung nach erledigtem Eröffnungsantrag; Beseitigung einer einmal

    Auszug aus BGH, 25.10.2012 - IX ZR 117/11
    Wenn der anfechtende Insolvenzverwalter für einen bestimmten Zeitpunkt den ihm obliegenden Beweis der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners geführt hat, ist es Sache des Anfechtungsgegners, seine Behauptung zu beweisen, dass diese Voraussetzung zwischenzeitlich wieder entfallen ist (BGH, Urteil vom 25. Oktober 2001 - IX ZR 17/01, BGHZ 149, 100, 109; vom 20. November 2001 - IX ZR 48/01, BGHZ 149, 178, 188).

    Sie kann nur dadurch wieder beseitigt werden, dass die Zahlungen im Allgemeinen wieder aufgenommen werden (BGH, Urteil vom 25. Oktober 2001, aaO; vom 20. November 2001, aaO; Urteil vom 19. Mai 2011 - IX ZR 9/10, WM 2011, 1085 Rn. 26).

  • BGH, 18.12.2003 - IX ZR 199/02

    Anfechtung von Leistungen zur Abwendung eines angekündigten Insolvenzantrags;

    Auszug aus BGH, 25.10.2012 - IX ZR 117/11
    Die dadurch bewirkten Leistungen sind inkongruent, weil sie weder dem Inhalt des Schuldverhältnisses entsprechen noch mit Zwangsmitteln erlangt worden sind, die dem einzelnen Gläubiger zur Durchsetzung seiner Ansprüche vom Gesetz zur Verfügung gestellt werden (BGH, Urteil vom 18. Dezember 2003 - IX ZR 199/02, BGHZ 157, 242, 247).

    aa) Eine inkongruente Deckung bildet ein Beweisanzeichen für die Kenntnis des Benachteiligungsvorsatzes, wenn die Wirkungen der Rechtshandlung zu einem Zeitpunkt eintraten, als zumindest aus der Sicht des Empfängers der Leistung Anlass bestand, an der Liquidität des Schuldners zu zweifeln (BGH, Urteil vom 18. Dezember 2003, aaO, S. 251; vom 5. Juni 2008 - IX ZR 163/07, WM 2008, 1459 Rn. 19).

  • BGH, 25.10.2001 - IX ZR 17/01

    Benachteiligung der Gläubiger durch Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen

    Auszug aus BGH, 25.10.2012 - IX ZR 117/11
    Wenn der anfechtende Insolvenzverwalter für einen bestimmten Zeitpunkt den ihm obliegenden Beweis der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners geführt hat, ist es Sache des Anfechtungsgegners, seine Behauptung zu beweisen, dass diese Voraussetzung zwischenzeitlich wieder entfallen ist (BGH, Urteil vom 25. Oktober 2001 - IX ZR 17/01, BGHZ 149, 100, 109; vom 20. November 2001 - IX ZR 48/01, BGHZ 149, 178, 188).

    Sie kann nur dadurch wieder beseitigt werden, dass die Zahlungen im Allgemeinen wieder aufgenommen werden (BGH, Urteil vom 25. Oktober 2001, aaO; vom 20. November 2001, aaO; Urteil vom 19. Mai 2011 - IX ZR 9/10, WM 2011, 1085 Rn. 26).

  • BGH, 29.09.2011 - IX ZR 202/10

    Insolvenzanfechtung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter: Vorsätzliche

    Auszug aus BGH, 25.10.2012 - IX ZR 117/11
    In diesem Fall weiß der Schuldner, dass sein Vermögen nicht ausreicht, um sämtliche Gläubiger zu befriedigen (BGH, Urteil vom 29. September 2011 - IX ZR 202/10, WM 2012, 85 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 10.12.2009 - IX ZR 128/08

    Anfechtbarkeit der Teilzahlungen des Schuldners wegen Gläubigerbenachteiligung

    Auszug aus BGH, 25.10.2012 - IX ZR 117/11
    Anders verhält es sich aber, wenn dessen Zugriff tatsächliche Hindernisse - etwa die Verwahrung in einer schwarzen Kasse oder einem Versteck - entgegengestanden hätten (BGH, Urteil vom 10. Dezember 2009 - IX ZR 128/08, WM 2010, 360 Rn. 28).
  • BGH, 03.02.2011 - IX ZR 213/09

    Insolvenzanfechtung: Gezielte Auffüllung des Kassenbestandes zur Ermöglichung der

    Auszug aus BGH, 25.10.2012 - IX ZR 117/11
    Dann fehlt es an einer willensgeleiteten Rechtshandlung des Schuldners (BGH, Urteil vom 3. Februar 2011 - IX ZR 213/09, WM 2011, 501 Rn. 5; ständig).
  • BGH, 13.06.2006 - IX ZB 238/05

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Zahlungsunfähigkeit; Rechtsfolgen von

    Auszug aus BGH, 25.10.2012 - IX ZR 117/11
    Ferner deutete die Nichtzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen infolge ihrer Strafbewehrtheit (§ 266a StGB) typischerweise auf eine Zahlungseinstellung hin (BGH, Beschluss vom 13. Juni 2006 - IX ZB 238/05, WM 2006, 1631 Rn. 6).
  • BGH, 12.12.2006 - VI ZR 4/06

    Übertragung auf den Einzelrichter in der Berufungsinstanz als Revisionsrüge

  • BGH, 20.11.2008 - IX ZR 188/07

    Kenntnis vom Benachteiligungsvorsatz des Schuldners

  • BGH, 27.03.2008 - IX ZR 98/07

    Zum Wegfall der Kenntnis des Anfechtungsgegners von der Zahlungsunfähigkeit des

  • BGH, 05.06.2008 - IX ZR 163/07

    Insolvenzanfechtung: Unentgeltlichkeit einer Leistung im Drei-Personen-Verhältnis

  • BGH, 08.12.2005 - IX ZR 182/01

    Anfechtung der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen

  • BGH, 20.12.2007 - IX ZR 93/06

    Prüfung der Zahlungsunfähigkeit - Keine Berücksichtigung der von einem

  • RG, 28.09.1920 - VII 93/20

    Anwendbarkeit und Reichweite der Konkursanfechtung; Anfechtbarkeit von, vom

  • BGH, 22.06.2017 - IX ZR 111/14

    Insolvenzanfechtung: Rückschluss von der erfolgreichen zwangsweisen Durchsetzung

    Für die Frage, ob die Beklagte die (drohende) Zahlungsunfähigkeit der Schuldnerin kannte, kann sich der Kläger schließlich nicht auf die Rechtsprechung des Senats stützen, wonach ein Gläubiger bei gewerblich tätigen Schuldnern damit rechnen muss, dass es weitere Gläubiger des Schuldners mit ungedeckten Ansprüchen gibt (BGH, Urteil vom 13. August 2009 - IX ZR 159/06, WM 2009, 1943 Rn. 10; vom 8. Oktober 2009 - IX ZR 173/07, WM 2009, 2229 Rn. 17; vom 25. Oktober 2012 - IX ZR 117/11, WM 2012, 2251 Rn. 30; vom 6. Dezember 2012 - IX ZR 3/12, WM 2013, 174 Rn. 15; vom 8. Januar 2015 - IX ZR 203/12, WM 2015, 381 Rn. 30; vom 25. Februar 2016 - IX ZR 109/15, WM 2016, 560 Rn. 11; vom 17. November 2016 - IX ZR 65/15, ZIP 2016, 2423 Rn. 13; vom 4. Mai 2017 - IX ZR 285/16, Rn. 8 zVb).
  • BGH, 06.12.2012 - IX ZR 3/12

    Insolvenzanfechtung: Beweislast des Gläubigers/Anfechtungsgegners für den

    Dies gilt insbesondere, wenn der Schuldner gewerblich tätig ist, weil der Gläubiger in diesem Fall mit weiteren Gläubigern des Schuldners mit ungedeckten Ansprüchen rechnen muss (BGH, Urteil vom 25. Oktober 2012 - IX ZR 117/11, WM 2012, 2251 Rn. 30 mwN).

    (2) Das objektive, ihr gegenüber erkennbare schleppende Zahlungsverhalten der Schuldnerin konnte die Beklagte nicht dahin deuten, dass jene ihre Zahlungen allgemein wieder aufgenommen hatte (BGH, Urteil vom 25. Oktober 2012 - IX ZR 117/11, WM 2012, 2251 Rn. 22).

  • BGH, 25.02.2016 - IX ZR 109/15

    Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Gläubigers von dem Benachteiligungsvorsatz des

    Da die Beklagte mit weiteren Gläubigern der gewerblich tätigen Schuldnerin rechnen musste, war sie über deren Zahlungseinstellung unterrichtet (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 2012 - IX ZR 117/11, WM 2012, 2251 Rn. 30).
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