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   BGH, 25.10.2012 - V ZB 5/12   

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https://dejure.org/2012,36727
BGH, 25.10.2012 - V ZB 5/12 (https://dejure.org/2012,36727)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2012 - V ZB 5/12 (https://dejure.org/2012,36727)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2012 - V ZB 5/12 (https://dejure.org/2012,36727)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 174 S 1 BGB, § 180 S 2 BGB
    Beanstandung der mangelnden Vertretungsmacht und Zurückweisung des einseitigen Rechtsgeschäfts wegen fehlender Vorlage einer Vollmachtsurkunde; nachträgliche Heilung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gleichzeitige Beanstandung gemäß § 180 S. 2 BGB und Zurückweisung gemäß § 174 S. 1 BGB in einer Erklärung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Beanstandung nach § 180 Satz 1 und 2 BGB hat die Wirkung einer Zurückweisung nach § 174 Satz 1 BGB.

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zweifelhafte Vertretungsmacht; fehlende Vollmachtsurkunde; nachträgliche Heilung; Erklärung zur Ausübung des Vorkaufsrechts; Abwicklung eines Grundstückskaufvertrags; Notarbeschwerdeverfahren

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Unwirksame Ausübung des Vorkaufsrechts nach Beanstandung der fehlenden Vertretungsmacht des Vorkaufsverpflichteten

  • rewis.io

    Beanstandung der mangelnden Vertretungsmacht und Zurückweisung des einseitigen Rechtsgeschäfts wegen fehlender Vorlage einer Vollmachtsurkunde; nachträgliche Heilung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 174 S. 1; BGB § 180 S. 2
    Gleichzeitige Beanstandung gemäß § 180 S. 2 BGB und Zurückweisung gemäß § 174 S. 1 BGB in einer Erklärung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auslegung einer Erklärung als Beanstandung/Zurückweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einseitige Rechtsgeschäfte und die fehlende Vollmachtsurkunde

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Vorkaufsrechtserklärung durch Vertreter

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Notarbeschwerdeverfahren: Erklärungen können neben Beanstandungen auch Zurückweisungen enthalten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorkaufsrecht: Ausübungserklärung kann neben Beanstandungen auch Zurückweisungen enthalten! (IMR 2013, 1076)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 297
  • MDR 2013, 17
  • NJ 2013, 207
  • WM 2013, 2331
  • JR 2014, 125
  • BauR 2013, 646
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 18.12.1980 - 2 AZR 980/78

    Geschäftsführer - GmbH - Gemeinsame Vertretung - Gesamtvertretung -

    Auszug aus BGH, 25.10.2012 - V ZB 5/12
    aa) Eine Erklärung kann neben einer Beanstandung gemäß § 180 Satz 2 BGB auch eine Zurückweisung gemäß § 174 BGB enthalten, sofern aus ihr eindeutig hervorgeht, dass das Bestehen der Vertretungsmacht bemängelt und zugleich das Rechtsgeschäft wegen der fehlenden Vorlage einer Vollmachtsurkunde zurückgewiesen wird (BeckOK BGB/Valenthin, Edition 24, § 174 Rn. 8; vgl. auch BAG, NJW 1981, 2374 f.).
  • BGH, 21.12.1970 - II ZR 258/67

    Begriff des Fehlens der gesetzlichen Vertretung; Eintragung der beschränkten

    Auszug aus BGH, 25.10.2012 - V ZB 5/12
    Richtig ist, dass sich der Dritte bei einer fehlenden Eintragung im Genossenschaftsregister jederzeit auf die wahre Rechtslage berufen kann, wenn sie ihm günstiger erscheint (vgl. BGH, Urteile vom 21. Dezember 1970 - II ZR 258/67, BGHZ 55, 267, 273; vom 1. Dezember 1975 - II ZR 62/75, BGHZ 65, 309, 310; vom 5. Februar 1990 - II ZR 309/88, WM 1990, 638, 639, jeweils zu § 15 HGB; Bauer, Genossenschaftshandbuch, Stand Januar 2012, § 29 Rn. 18; Keßler in Hillebrand/Keßler, GenG, 2. Aufl. § 29 Rn. 6).
  • BGH, 01.12.1975 - II ZR 62/75

    Umfang des Vertrauensschutzes in die Richtigkeit des Handelsregisters; Haftung

    Auszug aus BGH, 25.10.2012 - V ZB 5/12
    Richtig ist, dass sich der Dritte bei einer fehlenden Eintragung im Genossenschaftsregister jederzeit auf die wahre Rechtslage berufen kann, wenn sie ihm günstiger erscheint (vgl. BGH, Urteile vom 21. Dezember 1970 - II ZR 258/67, BGHZ 55, 267, 273; vom 1. Dezember 1975 - II ZR 62/75, BGHZ 65, 309, 310; vom 5. Februar 1990 - II ZR 309/88, WM 1990, 638, 639, jeweils zu § 15 HGB; Bauer, Genossenschaftshandbuch, Stand Januar 2012, § 29 Rn. 18; Keßler in Hillebrand/Keßler, GenG, 2. Aufl. § 29 Rn. 6).
  • BGH, 05.02.1990 - II ZR 309/88

    Berufung auf Unrichtigkeit des Handelsregisters

    Auszug aus BGH, 25.10.2012 - V ZB 5/12
    Richtig ist, dass sich der Dritte bei einer fehlenden Eintragung im Genossenschaftsregister jederzeit auf die wahre Rechtslage berufen kann, wenn sie ihm günstiger erscheint (vgl. BGH, Urteile vom 21. Dezember 1970 - II ZR 258/67, BGHZ 55, 267, 273; vom 1. Dezember 1975 - II ZR 62/75, BGHZ 65, 309, 310; vom 5. Februar 1990 - II ZR 309/88, WM 1990, 638, 639, jeweils zu § 15 HGB; Bauer, Genossenschaftshandbuch, Stand Januar 2012, § 29 Rn. 18; Keßler in Hillebrand/Keßler, GenG, 2. Aufl. § 29 Rn. 6).
  • OLG Schleswig, 06.10.2016 - 5 U 72/16

    Verbraucherdarlehen: Verwirkung des Widerrufsrechts nach Vertragsbeendigung

    Es reicht aus, wenn sich der Grund der Zurückweisung aus den Umständen eindeutig ergibt und für den Vertragspartner oder die Vertragspartnerin erkennbar ist (BAG, Urteil vom 18. Dezember 1980 - 2 AZR 980/78, juris Rn. 25; vgl. auch BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2012 - V ZB 5/12, juris Rn. 9).
  • BGH, 20.07.2016 - VIII ZR 238/15

    Wohnraummiete: Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung bei unwirksamer

    Insoweit kann dahinstehen, ob die erst zehn Tage nach Kündigungszugang in eher "verschwommener" Form ausgesprochene Beanstandung der Kündigung den nach §§ 174, 180 BGB an eine Beanstandung oder Zurückweisung zu stellenden Anforderungen, und zwar auch an die in beiden Fällen gebotene Unverzüglichkeit, genügt (vgl. dazu BAG, NJW 1981, 2374, 2375; NZA 2012, 495 Rn. 31 f.; ferner BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2012 - V ZB 5/12, WM 2013, 2331 Rn. 9, 14 f.).
  • OLG Hamm, 21.02.2013 - 10 U 109/12

    Verpachtetes Grundstück wird geteilt, einheitlicher Pachtvertrag bleibt bestehen

    Ebenso, wie im Rahmen von § 174 Satz 1 BGB anerkannt ist, dass die Beanstandung eindeutig erkennen lassen muss, dass die Gestaltungserklärung gerade wegen der fehlenden Vorlage der Vollmachtsurkunde zurückgewiesen werde (BAG, a.a.O. m.w.N.; BGH, NJW 2013, 297 f. - Juris - Rz. 9 m.w.N.; OLG Stuttgart, Urteil vom 29.09.2010 - 9 U 37/10 - Juris - Rz. 45), muss bei einer Beanstandung der nicht schriftlich nachgewiesenen Ermächtigung des Kündigenden gemäß §§ 182 Abs. 3, 111 Satz 2 BGB aus Sicht des verständigen Empfängers dieser Beanstandung nach den Umständen eindeutig zu erkennen sein, dass die Zurückweisung gerade deshalb erfolgt, will die Einwilligung des Rechtsinhabers nicht urkundlich nachgewiesen ist (BAG, a.a.O., Juris - Rz. 32/33).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.02.2018 - 7 Sa 421/17

    Vertretung ohne Vertretungsmacht - Zurückweisung einer außerordentlichen

    Die Beanstandung der Vertretungsmacht führt ebenso wie die Zurückweisung zur Unwirksamkeit des einseitigen Rechtsgeschäfts, wenn eine wirksame Vertretungsmacht nicht besteht; eine nachträgliche Heilung ist dann ausgeschlossen (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2012 - V ZB 5/12 - NJW 2013, 297, 298 Rz. 11) .

    Eine Erklärung kann gleichzeitig eine Beanstandung nach § 180 S. 2 BGB und eine Zurückweisung nach § 174 S. 1 BGB enthalten, sofern aus ihr - wie hier - eindeutig hervorgeht, dass das Bestehen der Vertretungsmacht bemängelt und zugleich das Rechtsgeschäft wegen der fehlenden Vorlage einer Vollmachtsurkunde zurückgewiesen wird (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2012 - V ZB 5/12 - NJW 2013, 297, 298 Rz. 9; Lingemann/Steinhauser , NJW 2018, 840, 842).

  • AG Lemgo, 30.05.2014 - 19 C 357/13

    Vorsorgevollmacht, Kontovollmacht, Kontoauflösung, Guthabenauszahlung, Vorlage

    Die Entscheidung BGH, V ZB 5/12 sei nicht anzuwenden, da es sich nicht um eine einseitige Willenserklärung handele, sondern um eine gegenseitige.
  • KG, 14.02.2017 - 1 W 29/17

    Grundbuchsache: Fortdauer einer Untervollmacht bei zeitlicher Begrenzung der

    Allerdings kann die Untervollmacht nicht weiter gehen als die Hauptvollmacht (BGH, NJW 2013, 297, 298).
  • OLG München, 29.05.2015 - 34 Wx 152/15

    Aufhebung einer Zwischenverfügung des Grundbuchamts

    Der Grundsatz, dass die Vertretungsmacht des Unterbevollmächtigten nicht weiter gehe als die Hauptvollmacht (so BGH NJW 2013, 297/298 Rn. 12), ist dadurch nicht in Frage gestellt.
  • AG Berlin-Schöneberg, 24.06.2019 - 4 C 316/18

    Anforderungen an eine Modernisierungsankündigung bei einem Maßnahmebündel

    Die Beanstandung der Vollmacht mit Schreiben des Berliner Mietervereins vom 05.12.2018 ist nicht unverzüglich und damit nicht rechtzeitig erfolgt (vgl. BGH NJW 2013, 297 Rn. 15, zitiert nah juris).
  • LG München I, 28.07.2020 - 2 O 16039/18

    Leistungen, Schadensersatz, Behinderung, Schlussrechnung, Untersagung, Werklohn,

    Die Zurückweisung kann sich insbesondere auch daraus ergeben, dass die Vertretungsmacht als solche in Frage gestellt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2012 - V ZB 5/12).
  • KG, 14.02.2017 - 1 W 20/17

    Zeitlich unbegrenzte Untervollmacht trotz zeitlich begrenzter Vollmacht

    Allerdings kann die Untervollmacht nicht weiter gehen als die Hauptvollmacht (BGH, NJW 2013, 297, 298).
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