Rechtsprechung
BGH, 25.10.2012 - VII ZB 12/10 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
ZPO § 850f Abs. 2 Halbsatz 2; SGB XII (2003) § 19 Abs. 1; SGB XII § 19 Abs. 1, § 27 Abs. 1, Abs. 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 850f Abs 2 Halbs 2 ZPO, § 19 Abs 1 SGB 12, § 19 Abs 1 SGB 12 vom 27.12.2003, § 27 Abs 1 SGB 12, § 27 Abs 2 SGB 12
Zwangsvollstreckung wegen titulierter Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung: Ermittlung des pfandfrei zu belassenen Betrages; Prüfung der tatsächlichen Bedarfsdeckung; Einbeziehung der Einkünfte des Ehegatten - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung der für die Anrechnung von Einkommen und geldwerten Vorteilen maßgebenden Grundsätze auch bei der Ermittlung des einem Schuldner pfandfrei zu belassenden Betrages; Einbeziehen von Einkünften eines Ehegatten in die Prüfung der Bedarfsdeckung
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zur Berücksichtigung der Einkünfte des Ehegatten bei der Bemessung des Freibetrags eines Schuldners, gegen den wegen einer Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung vollstreckt wird
- rewis.io
Zwangsvollstreckung wegen titulierter Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung: Ermittlung des pfandfrei zu belassenen Betrages; Prüfung der tatsächlichen Bedarfsdeckung; Einbeziehung der Einkünfte des Ehegatten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berücksichtigung der für die Anrechnung von Einkommen und geldwerten Vorteilen maßgebenden Grundsätze auch bei der Ermittlung des einem Schuldner pfandfrei zu belassenden Betrages; Einbeziehen von Einkünften eines Ehegatten in die Prüfung der Bedarfsdeckung
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Anrechnung von Einkommen und geldwerten Vorteilen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Gehaltspfändung bei deliktischen Forderungen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Bei Bedarfsdeckungsprüfung in der Zwangsvollstreckung sind Einkünfte des nicht getrennt lebenden Ehegatten zu berücksichtigen
- haufe.de (Kurzinformation)
Sind Einkünfte des Ehegatten bei Ermittlung des Pfändungsfreibetrags zu berücksichtigen?
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Änderung des unpfändbaren Betrages; Existenzminimum des Schuldners; Forderungspfändung wegen Anspruchs aus unerlaubter Handlung; Pfändungsgrenzen
Verfahrensgang
- AG Siegburg - 35a M 1335/09
- AG Siegburg, 14.01.2010 - 35a M 937/09
- LG Bonn, 23.02.2010 - 4 T 43/10
- AG Siegburg, 14.10.2010 - 35a M 937/09
- BGH, 25.10.2012 - VII ZB 12/10
- LG Bonn, 20.03.2013 - 4 T 43/10
Papierfundstellen
- BGHZ 195, 224
- NJW 2013, 1370
- MDR 2013, 426
- NJ 2013, 431
- FamRZ 2013, 442
- WM 2013, 268
- Rpfleger 2013, 221
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 15.01.2020 - VII ZB 5/19
Berücksichtigung von Arbeitslosengeld II-Leistungen bei einer erweiterten …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 25. Oktober 2012 - VII ZB 12/10 Rn. 15, BGHZ 195, 224) sei aber für eine Anrechnung anderer Einnahmen entscheidend, ob ein besonderer Zweck des Bezugs eine Anrechnung ganz oder teilweise verbiete.a) Zutreffend geht das Beschwerdegericht allerdings davon aus, dass bei der nach § 850d ZPO erfolgten Pfändung von Arbeitseinkommen der unpfändbare notwendige Unterhalt des Schuldners im Sinne von § 850d Abs. 1 Satz 2 ZPO grundsätzlich dem notwendigen Lebensunterhalt im Sinne des 3. und 11. Kapitels des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch entspricht (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2012 - VII ZB 12/10 Rn. 11 m.w.N., BGHZ 195, 224;… Beschluss vom 5. Juli 2018 - VII ZB 40/17 Rn. 9, NJW-RR 2018, 1272).
Anderes gilt, wenn ein besonderer Zweck der Einnahme dies ganz oder teilweise verbietet (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2012 - VII ZB 12/10 Rn. 15, BGHZ 195, 224).
- LG Potsdam, 03.03.2015 - 3 T 9/15
Zwangsvollstreckung wegen einer Forderung aus einer vorsätzlich begangenen …
Hinsichtlich des Ausgangspunktes, nämlich der Anwendung von § 850 f Abs. 2 ZPO und der dabei zu beachtenden Grundsätze kann auf die überzeugenden Ausführungen in der Entscheidung des BGH v. 25.10.2012 (Az. VII ZB 12/10) verwiesen werden, denen sich die Kammer vollumfänglich anschließt.Dem Schuldner darf danach nicht weniger, aber auch nicht mehr belassen werden, als er zur Deckung seines notwendigen Unterhalts benötigt (BGH v. 25.10.2012 aaO Rn. 14;… BGH v. 25.11.2010, VII ZB 111/09, Rn. 10).
Denn grundsätzlich ist das Einkommen des Lebenspartners jedenfalls im Rahmen der Ermessensentscheidung nach § 850f Abs. 2 ZPO mit zu berücksichtigen (BGH v. 25.10.2012, VII ZB 12/10).
- LG Köln, 06.01.2020 - 34 T 159/19 Ist hinreichendes Einkommen oder Vermögen zur Deckung des maßgeblichen Bedarfs vorhanden, entfällt die Hilfebedürftigkeit und damit der Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt (vgl. BGH NJW 2013, 1370).
Im Umfang der anderweitigen Deckung ist der Freibetrag, der dem Schuldner aus seinem gepfändeten Arbeitseinkommen zu belassen ist, herabzusetzen (vgl. BGH NJW 2013, 1370).
Bei einem entsprechenden Einkommen des Ehegatten kann die Entscheidung des Vollstreckungsgerichts demnach zum Ausdruck bringen, dass dem Schuldner von seinem Einkommen kein Teilbetrag verbleibt (vgl. BGH NJW 2013, 1370;… BeckOK ZPO/Riedel, 34. Ed. 1.9.2019, ZPO § 850f Rn. 32aa).
- LG Bielefeld, 28.01.2020 - 23 T 38/20
Berücksichtigung von faktischen Unterhaltspflichten im Rahmen des § 850f Abs. 1 …
Denn durch die o. a. Vorschrift soll im öffentlichen Interesse vermieden werden, dass dem Schuldner durch die Vollstreckung das Existenzminimum genommen wird mit der Folge, dass das Fehlende durch Sozialhilfe ersetzt und die Forderung letztlich von der Allgemeinheit aus Steuermitteln bedient werden müsste (vgl. BGH, NJW 2013, 1370). - LG Wuppertal, 06.02.2014 - 6 T 480/13
Bemessung des notwendigen Bedarfs bei einer Erwerbsunfähigkeitsrente
Dem Schuldner soll im Anwendungsbereich des § 850f Abs. 2 ZPO nicht weniger, aber auch nicht mehr belassen werden, als er zur Deckung des sozialhilferechtlichen Existenzminimums im Sinne des SGB XII bedarf (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2012 - VII ZB 12/10, Rn. 14, zitiert nach juris). - LSG Niedersachsen-Bremen, 30.10.2019 - L 11 AS 685/16 Dem Schuldner ist wenigstens der Betrag zu belassen, den er auch seitens des Beklagten bekäme (vgl BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2012 - VII ZB 12/10 - Rn 10 mwN).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2016 - L 6 AS 1205/13 Dem Schuldner ist wenigstens der Betrag zu belassen, den er auch seitens des Beklagten bekäme (…Brox/Walker, Zwangsvollstreckungsrecht, 10. Aufl 2014, Rnr 573, 579 mwN; BGH Beschluss vom 25. Oktober 2012 - VII ZB 12/10 - Rnr 10 mw zahlreichen N).
- LG Baden-Baden, 14.01.2021 - 3 S 24/20 (vgl. BGH NJW 2013, 1370) Die Art der Schätzgrundlage ist durch § 287 ZPO nicht vorgegeben.