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   BGH, 25.10.2016 - 5 StR 162/16   

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https://dejure.org/2016,39858
BGH, 25.10.2016 - 5 StR 162/16 (https://dejure.org/2016,39858)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2016 - 5 StR 162/16 (https://dejure.org/2016,39858)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2016 - 5 StR 162/16 (https://dejure.org/2016,39858)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 56 StGB; § 111i Abs. 2 StPO
    Rechtsfehlerhafte Strafzumessung (Prüfungsumfang im Revisionsverfahren; unvertretbar niedrige Einzel- und Gesamtstrafen; Bemessung der Einzelstrafen mit Blick auf mögliche Bewährung); Verfall (entgegenstehende Ansprüche Dritter; unterlassene Feststellung im Urteil)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 StGB, § 263 Abs 1 StGB, § 263 Abs 4 StGB
    Revisionsgerichtliche Nachprüfung des Strafausspruchs: Aufhebung auffallend milder Einzelstrafen und der Gesamtstrafe bei banden- und gewerbsmäßigen Betrugstaten mit einem hohen Schadensumfang im sechsstelligen Bereich

  • IWW

    § 111i Abs. 2 StPO, § 337 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung im Rahmen einer Verurteilung eines gewerbsmäßigen Bandenbetrugs

  • rewis.io

    Revisionsgerichtliche Nachprüfung des Strafausspruchs: Aufhebung auffallend milder Einzelstrafen und der Gesamtstrafe bei banden- und gewerbsmäßigen Betrugstaten mit einem hohen Schadensumfang im sechsstelligen Bereich

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 111i Abs. 2
    Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung im Rahmen einer Verurteilung eines gewerbsmäßigen Bandenbetrugs

  • datenbank.nwb.de

    Revisionsgerichtliche Nachprüfung des Strafausspruchs: Aufhebung auffallend milder Einzelstrafen und der Gesamtstrafe bei banden- und gewerbsmäßigen Betrugstaten mit einem hohen Schadensumfang im sechsstelligen Bereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    "Unvertretbar niedrige" Strafe, oder: Aufhebung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.03.2015 - 5 StR 6/15

    Revisionsrechtlich nicht zu beanstandende Annahme eines minder schweren Falles

    Auszug aus BGH, 25.10.2016 - 5 StR 162/16
    Das Revisionsgericht kann nur eingreifen, wenn sich beispielsweise die verhängte Strafe von ihrer Bestimmung eines gerechten Schuldausgleichs soweit löst, dass sie nicht mehr innerhalb des dem Tatgericht eingeräumten Spielraumes liegt (st. Rspr. vgl. etwa BGH, Urteil vom 24. März 2015 - 5 StR 6/15; dort nicht abgedruckt; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl. Rn. 833).
  • BGH, 20.02.2013 - 5 StR 306/12

    Verfall (Nichtanordnung aufgrund entgegenstehender Ansprüche bei Delikten zum

    Auszug aus BGH, 25.10.2016 - 5 StR 162/16
    Ob es eine solche Entscheidung trifft, steht zwar in seinem Ermessen und unterliegt insoweit einer nur eingeschränkten revisionsgerichtlichen Überprüfung (BGH, Urteil vom 20. Februar 2013 - 5 StR 306/12, BGHSt 58, 152).
  • BGH, 04.12.2014 - 4 StR 60/14

    Verfall (entgegenstehende Ansprüche Dritter: Voraussetzungen einer Feststellung

    Auszug aus BGH, 25.10.2016 - 5 StR 162/16
    Unterlässt es das Tatgericht aber, eine solche Entscheidung zu treffen, und lässt sich dem Urteil mangels Ausführungen hierzu nicht entnehmen, aus welchen Gründen es eine solche Entscheidung nicht getroffen hat, so liegt ein Rechtsfehler im Sinne von § 337 StPO vor (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2014 - 4 StR 60/14, BGHSt 60, 75, 77 f.).
  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BGH, 25.10.2016 - 5 StR 162/16
    Es ist dabei - ausgenommen die erste Gesamtfreiheitstrafe betreffend den Angeklagten H. - zu besorgen, dass das Landgericht nicht nur die Bemessung der Gesamtstrafen, sondern auch bereits der Einzelstrafen so vorgenommen hat, dass die Vollstreckung noch zur Bewährung ausgesetzt werden konnte (vgl. BGH, Urteile vom 7. Februar 2012 - 1 StR 525/11, BGHSt 57, 123, 134; vom 17. September 1980 - 2 StR 355/80, BGHSt 29, 319, 321; zum Ganzen Schäfer/Sander/van Gemmeren, aaO Rn. 189).
  • BGH, 07.02.2012 - 1 StR 525/11

    Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe

    Auszug aus BGH, 25.10.2016 - 5 StR 162/16
    Es ist dabei - ausgenommen die erste Gesamtfreiheitstrafe betreffend den Angeklagten H. - zu besorgen, dass das Landgericht nicht nur die Bemessung der Gesamtstrafen, sondern auch bereits der Einzelstrafen so vorgenommen hat, dass die Vollstreckung noch zur Bewährung ausgesetzt werden konnte (vgl. BGH, Urteile vom 7. Februar 2012 - 1 StR 525/11, BGHSt 57, 123, 134; vom 17. September 1980 - 2 StR 355/80, BGHSt 29, 319, 321; zum Ganzen Schäfer/Sander/van Gemmeren, aaO Rn. 189).
  • BGH, 23.10.2018 - 5 StR 185/18

    Anwendbarkeit der neuen Vorschriften über die Einziehung von Taterträgen auf

    b) Dem steht nicht entgegen, dass dem nun angegriffenen Urteil vom 29. November 2017 eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vorausging, mit dem das erste tatrichterliche Urteil in dieser Sache vom 30. Juli 2015 auf die Revision der Staatsanwaltschaft u.a. insoweit aufgehoben worden war, als die damals zuständige Strafkammer des Landgerichts Feststellungen nach § 111i Abs. 2 StPO unterlassen hatte (vgl. dazu BGH, Urteil vom 25. Oktober 2016 - 5 StR 162/16, wistra 2017, 143).
  • BGH, 28.11.2018 - 5 StR 376/18

    Rechtsfehlerfreie Strafzumessungsentscheidung (Unbestraftheit des Angeklagten;

    Die hierzu vom Generalbundesanwalt herangezogene Senatsentscheidung (Urteil vom 25. Oktober 2016 - 5 StR 162/16, wistra 2017, 143) betraf schon im Hinblick auf den im dortigen Fall eingetretenen weit höheren Betrugsschaden einen nicht vergleichbaren Sachverhalt.
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