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   BGH, 25.10.2017 - 1 StR 395/17   

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https://dejure.org/2017,47762
BGH, 25.10.2017 - 1 StR 395/17 (https://dejure.org/2017,47762)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2017 - 1 StR 395/17 (https://dejure.org/2017,47762)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2017 - 1 StR 395/17 (https://dejure.org/2017,47762)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 21 StGB, § 63 StGB, § 184b StGB, § 261 StPO
    Schuldfähigkeitsprüfung im Strafverfahren wegen des Besitzes kinder- und jugendpornographischer Schriften: Anforderungen an Feststellung der Eingangsmerkmale einer schweren anderen seelischen Abartigkeit in Form der Pädophilie

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 63 StGB, §§ 20, 21 StGB, § 21 StGB, § 353 Abs. 2 StPO, § 56 Abs. 1 StGB, § 246a StPO

  • Wolters Kluwer

    Schuldspruch wegen Besitzes kinderpornographischer Schriften in Tateinheit mit Besitz von jugendpornographischen Schriften; Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Zuordnung einer sexuellen Devianz in Form einer Pädophilie zum Eingangsmerkmal ...

  • rewis.io

    Schuldfähigkeitsprüfung im Strafverfahren wegen des Besitzes kinder- und jugendpornographischer Schriften: Anforderungen an Feststellung der Eingangsmerkmale einer schweren anderen seelischen Abartigkeit in Form der Pädophilie

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schuldspruch wegen Besitzes kinderpornographischer Schriften in Tateinheit mit Besitz von jugendpornographischen Schriften; Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Zuordnung einer sexuellen Devianz in Form einer Pädophilie zum Eingangsmerkmal ...

  • rechtsportal.de

    Schuldspruch wegen Besitzes kinderpornographischer Schriften in Tateinheit mit Besitz von jugendpornographischen Schriften; Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Zuordnung einer sexuellen Devianz in Form einer Pädophilie zum Eingangsmerkmal ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Pädophil - und vermindert schuldfähig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 39
  • StV 2018, 210
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.03.2016 - 1 StR 526/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (abweichendes

    Auszug aus BGH, 25.10.2017 - 1 StR 395/17
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2016 - 1 StR 526/15, BGHR StGB § 63 Zustand 45 Rn. 13 mwN) kann ein abweichendes Sexualverhalten nicht ohne Weiteres einer schweren Persönlichkeitsstörung gleichgesetzt und dem Eingangsmerkmal der schweren anderen seelischen Abartigkeit i.S.v. §§ 20, 21 StGB zugeordnet werden.

    Dabei kommt es darauf an, ob die sexuellen Neigungen die Persönlichkeit des Täters so verändert haben, dass er zur Bekämpfung seiner Triebe nicht die erforderlichen Hemmungen aufzubringen vermag (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2016 - 1 StR 526/15, BGHR StGB § 63 Zustand 45 Rn. 14 mwN).

  • BGH, 10.11.2015 - 1 StR 265/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 25.10.2017 - 1 StR 395/17
    Dies ermöglicht dem neuen Tatrichter widerspruchsfreie Feststellungen hinsichtlich aller für die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus erforderlichen Umstände zu treffen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. September 2015 - 1 StR 255/15, StraFo 2015, 473, 475 f. und vom 10. November 2015 - 1 StR 265/15, NStZ-RR 2016, 76, 77).
  • BGH, 06.05.2015 - 4 StR 89/15

    Strafaussetzung zur Bewährung (Anforderung an die Begründung: positive

    Auszug aus BGH, 25.10.2017 - 1 StR 395/17
    Die auf die erfolglose pädagogische Maßnahme in seiner Jugend, die Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern im Jahr 2001 mit Durchlaufen einer - im Ergebnis ebenfalls erfolglosen - Therapie und die für ihn spürbare soziale Ächtung in seinem Wohnumfeld gestützte negative Kriminalprognose (§ 56 Abs. 1 StGB) hält sich innerhalb des dem Tatrichter eingeräumten weiten Wertungsspielraums (siehe nur BGH, Beschluss vom 6. Mai 2015 - 4 StR 89/15, StV 2015, 564).
  • BGH, 03.09.2015 - 1 StR 255/15

    Erwerb kinder- und jugendpornographischer Schriften (mehrere Dateidownloads

    Auszug aus BGH, 25.10.2017 - 1 StR 395/17
    Dies ermöglicht dem neuen Tatrichter widerspruchsfreie Feststellungen hinsichtlich aller für die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus erforderlichen Umstände zu treffen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. September 2015 - 1 StR 255/15, StraFo 2015, 473, 475 f. und vom 10. November 2015 - 1 StR 265/15, NStZ-RR 2016, 76, 77).
  • LG Bamberg, 09.08.2019 - 64 KLs 1105 Js 2306/19

    Anordnung der Sicherungsverwahrung bei Sexualstraftaten

    Dabei kommt es darauf an, ob die sexuellen Neigungen die Persönlichkeit des Täters so verändert haben, dass er nicht die zur Bekämpfung seiner Triebe erforderlichen Hemmungen aufzubringen vermag (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2019 - 1 StR 574/18 -, Rn. 14, juris = NStZ-RR 2019, 168-169; BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 1 StR 395/17 - Rn. 10 f., juris = StV 2018, 210; Urteil vom 15. März 2016 - 1 StR 526/15 - Rn. 13/14 m.w.N., juris = StV 2017, 29-31).
  • LG Aachen, 15.10.2020 - 65 KLs 15/20
    Dabei kommt es darauf an, ob die sexuellen Neigungen die Persönlichkeit des Täters so verändert haben, dass er zur Bekämpfung seiner Triebe nicht die erforderlichen Hemmungen aufzubringen vermag (vgl. BGH Beschl. v. 25.10.2017 - 1 StR 395/17, BeckRS 2017, 134796, beck-online).
  • BGH, 10.01.2019 - 1 StR 574/18

    Fehlende Schulfähigkeit (Pädophilie als andere seelische Abartigkeit:

    Dabei kommt es darauf an, ob die sexuellen Neigungen die Persönlichkeit des Täters so verändert haben, dass er nicht die zur Bekämpfung seiner Triebe erforderlichen Hemmungen aufzubringen vermag (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 1 StR 395/17, Rn. 10 f., StV 2018, 210; Urteil vom 15. März 2016 - 1 StR 526/15, Rn. 13, BGHR StGB § 63 Zustand 45 mwN; Beschluss vom 7. Februar 2004 - 4 StR 574/03, NStZ-RR 2004, 201).
  • BGH, 20.12.2022 - 4 StR 387/22

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Schulfähigkeit: psychische

    Eine Pädophilie kann aber im Einzelfall eine schwere andere seelische Störung und eine hierdurch erheblich beeinträchtigte Steuerungsfähigkeit begründen, wenn Sexualpraktiken zu einer eingeschliffenen Verhaltensschablone geworden sind, die sich durch abnehmende Befriedigung, zunehmende Frequenz der devianten Handlungen, Ausbau des Raffinements und gedankliche Einengung des Täters auf diese Praktik auszeichnen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 1 StR 395/17 Rn. 10; Beschluss vom 10. November 2015 - 3 StR 407/15 Rn. 9 mwN).
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