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   BGH, 25.10.2017 - 5 StR 253/17   

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https://dejure.org/2017,43086
BGH, 25.10.2017 - 5 StR 253/17 (https://dejure.org/2017,43086)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2017 - 5 StR 253/17 (https://dejure.org/2017,43086)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2017 - 5 StR 253/17 (https://dejure.org/2017,43086)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 24 StGB; § 22 StGB; § 249 StGB; § 253 StGB; § 255 StGB
    Strafbefreiender Rücktritt vom versuchten Raub bzw. von der versuchten räuberischen Erpressung (unbeendeter Versuch; kein Fehlschlag; Rücktrittshorizont; Erstreckung des Rücktritts auf die versuchte Nötigung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 24 Abs. 1 Satz 1 Alternative 1 StGB, § 241 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Schuldspruch wegen Bedrohung; Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten, nicht fehlgeschlagenen Versuch der schweren räuberischen Erpressung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schuldspruch wegen Bedrohung; Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten, nicht fehlgeschlagenen Versuch der schweren räuberischen Erpressung

  • rechtsportal.de

    StGB § 241 Abs. 1
    Schuldspruch wegen Bedrohung; Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten, nicht fehlgeschlagenen Versuch der schweren räuberischen Erpressung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.04.1995 - 4 StR 27/95

    Voraussetzungen einer "Dreieckserpressung"; Abgrenzung zwischen Raub und

    Auszug aus BGH, 25.10.2017 - 5 StR 253/17
    Von dem Versuch dieses nach ständiger Rechtsprechung als Sonderfall der Erpressung anzusehenden Deliktes (vgl. nur BGH, Urteil vom 20. April 1995 - 4 StR 27/95, BGHSt 41, 123, 126) ist der Angeklagte nach den Feststellungen aber ebenso freiwillig zurückgetreten.
  • BGH, 06.05.1987 - 2 StR 123/87

    Sexueller Missbrauch eines Kindes - Vollendete Nötigung durch drücken des Opfers

    Auszug aus BGH, 25.10.2017 - 5 StR 253/17
    Der Rücktritt erfasste neben den Raub- und Erpressungsdelikten in der vorliegenden Konstellation auch die darin tatbestandlich enthaltene versuchte Nötigung, da diese auf kein anderes Ziel gerichtet war, als sich - sei es durch Herausgabe, sei es durch Wegnahme - in den Besitz des Kassenbestandes zu bringen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Mai 1987 - 2 StR 123/87, NStE Nr. 1 zu § 178 StGB; LK-StGB/Lilie/Albrecht, 12. Aufl., § 24 Rn. 482; NK-StGB/Zaczyk, 5. Aufl., § 24 Rn. 129).
  • BGH, 27.04.2017 - 4 StR 592/16

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Voraussetzungen); Rücktritt vom Versuch

    Auszug aus BGH, 25.10.2017 - 5 StR 253/17
    Die landgerichtlichen Erwägungen zum Rücktrittshorizont des Angeklagten beziehen sich zutreffend auf dessen Vorstellungsbild im Zeitpunkt der hierfür maßgeblichen letzten Ausführungshandlung und kommen ohne Rechtsfehler zu dem Ergebnis, dass der Angeklagte annahm, der Taterfolg könne von ihm noch immer erreicht werden (vgl. BGH, Urteil vom 27. April 2017 - 4 StR 592/16 Rn. 13).
  • BGH, 27.03.2018 - 4 StR 593/17

    Rücktritt (Rücktrittshorizont: fehlgeschlagener Versuch, beendeter und

    Lässt sich den Urteilsfeststellungen das entsprechende Vorstellungsbild des Angeklagten, das zur revisionsrechtlichen Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts vom Versuch unerlässlich ist, nicht hinreichend entnehmen, hält das Urteil sachlich-rechtlicher Nachprüfung nicht stand (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273, 274; vom 25. Oktober 2017 - 5 StR 253/17; zur revisionsgerichtlichen Überprüfung ferner: BGH, Beschlüsse vom 11. März 2014 - 1 StR 735/13, NStZ-RR 2014, 201, 202; vom 27. November 2014 - 3 StR 458/14, NStZ-RR 2015, 105, 106; vom 4. Juni 2014 - 4 StR 168/14; Urteil vom 13. August 2015 - 4 StR 99/15, StraFo 2015, 470, jeweils mwN).
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