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   BGH, 25.10.2017 - 5 StR 72/17   

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https://dejure.org/2017,44985
BGH, 25.10.2017 - 5 StR 72/17 (https://dejure.org/2017,44985)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2017 - 5 StR 72/17 (https://dejure.org/2017,44985)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2017 - 5 StR 72/17 (https://dejure.org/2017,44985)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 21 StGB; § 212 StGB; § 213 StGB
    Sachlich-rechtlich unbedenkliche Beweiswürdigung; Voraussetzungen einer erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit bei Kindstötungen (Belastung durch die Geburt; weitergehende geistig-seelische Beeinträchtigungen; Berücksichtigung als minder schwerer Fall)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 StGB, § 212 StGB, § 213 StGB, § 217 StGB vom 10.03.1987
    Jugendstrafsache: Verminderte Schuldfähigkeit bei Kindstötung unmittelbar nach der Geburt; Bemessung der Jugendstrafe

  • IWW

    § 74 StPO, § 217 StGB, § 213 StGB, § 21 StGB, § 213 Alt. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Schuldspruch wegen Totschlags; Ersticken als Ursache für den Tod eines lebend geborenen Kindes; Verhängung von Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld

  • rewis.io

    Jugendstrafsache: Verminderte Schuldfähigkeit bei Kindstötung unmittelbar nach der Geburt; Bemessung der Jugendstrafe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schuldspruch wegen Totschlags; Ersticken als Ursache für den Tod eines lebend geborenen Kindes; Verhängung von Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld

  • rechtsportal.de

    StGB § 21 ; StGB § 213 ; a.F. § 217 StGB
    Schuldspruch wegen Totschlags; Ersticken als Ursache für den Tod eines lebend geborenen Kindes; Verhängung von Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindstötung - und die Schuldfähigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 14
  • StV 2019, 231
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.06.2003 - 3 StR 55/03

    Totschlag (Ersticken eines Kindes nach der Geburt); Beweiswürdigung (verminderte

    Auszug aus BGH, 25.10.2017 - 5 StR 72/17
    Sie stützt sich dabei insbesondere darauf, dass die erlogenen Schilderungen von Arztbesuchen und diagnostizierten Krankheiten (Magenschleimhautentzündung oder Laktoseintoleranz) geeignet waren, eine bevorstehende mögliche erfolgreiche Behandlung ihres "aufgeblähten' Bauches und damit dessen baldiges Verschwinden zu erklären (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juni 2003 - 3 StR 55/03).

    aa) Bei Kindstötungen im Sinne des § 217 StGB aF kommt eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit kaum in Betracht, wenn bei der Täterin außer der Belastung durch die Geburt keine schon unabhängig hiervon bestehenden geistig-seelischen Beeinträchtigungen festzustellen sind (vgl. BGH, Urteile vom 5. Juni 2003 - 3 StR 55/03, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Kindstötung 1; 16 17 18 vom 19. Juni 2008 - 4 StR 105/08, NStZ-RR 2008, 308; vom 23. April 2009 - 3 StR 100/09, NStZ 2009, 439 f.).

  • BGH, 19.06.2008 - 4 StR 105/08

    Prüfung niedriger Beweggründe und Strafzumessung bei einer "Kindstötung" durch

    Auszug aus BGH, 25.10.2017 - 5 StR 72/17
    aa) Bei Kindstötungen im Sinne des § 217 StGB aF kommt eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit kaum in Betracht, wenn bei der Täterin außer der Belastung durch die Geburt keine schon unabhängig hiervon bestehenden geistig-seelischen Beeinträchtigungen festzustellen sind (vgl. BGH, Urteile vom 5. Juni 2003 - 3 StR 55/03, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Kindstötung 1; 16 17 18 vom 19. Juni 2008 - 4 StR 105/08, NStZ-RR 2008, 308; vom 23. April 2009 - 3 StR 100/09, NStZ 2009, 439 f.).
  • BGH, 09.02.1983 - 3 StR 500/82

    Anforderungen an eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung - Bewusstseinsstörung

    Auszug aus BGH, 25.10.2017 - 5 StR 72/17
    Das Landgericht hat jedoch ausgeschlossen, dass eine solche Anpassungsstörung - wie für die Annahme einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung erforderlich (vgl. BGH, Urteile vom 9. Februar 1983 - 3 StR 500/82, NStZ 1983, 280, und vom 13. Dezember 1989 - 3 StR 370/89, NStZ 1990, 231) - in ihrem Gewicht einer krankhaften seelischen Störung gleichwertig und dass zudem eine mögliche Verminderung der Schuldfähigkeit "erheblich' im Sinne des § 21 StGB ist.
  • BGH, 13.12.1989 - 3 StR 370/89

    Verminderte Schuldfähigkeit - Tiefgreifende Bewusstseinsstörung - Affektiver,

    Auszug aus BGH, 25.10.2017 - 5 StR 72/17
    Das Landgericht hat jedoch ausgeschlossen, dass eine solche Anpassungsstörung - wie für die Annahme einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung erforderlich (vgl. BGH, Urteile vom 9. Februar 1983 - 3 StR 500/82, NStZ 1983, 280, und vom 13. Dezember 1989 - 3 StR 370/89, NStZ 1990, 231) - in ihrem Gewicht einer krankhaften seelischen Störung gleichwertig und dass zudem eine mögliche Verminderung der Schuldfähigkeit "erheblich' im Sinne des § 21 StGB ist.
  • BGH, 23.04.2009 - 3 StR 100/09

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (fehlende Feststellung eines

    Auszug aus BGH, 25.10.2017 - 5 StR 72/17
    aa) Bei Kindstötungen im Sinne des § 217 StGB aF kommt eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit kaum in Betracht, wenn bei der Täterin außer der Belastung durch die Geburt keine schon unabhängig hiervon bestehenden geistig-seelischen Beeinträchtigungen festzustellen sind (vgl. BGH, Urteile vom 5. Juni 2003 - 3 StR 55/03, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Kindstötung 1; 16 17 18 vom 19. Juni 2008 - 4 StR 105/08, NStZ-RR 2008, 308; vom 23. April 2009 - 3 StR 100/09, NStZ 2009, 439 f.).
  • BGH, 09.06.2005 - 3 StR 269/04

    Freispruch im Verfahren gegen Abdelghani Mzoudi rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 25.10.2017 - 5 StR 72/17
    Die den Schuldspruch tragenden Feststellungen beruhen auf einer mit Blick auf den eingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfungsmaßstab (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juni 2005 - 3 StR 269/04, NJW 2005, 2322, 2326) rechtsfehlerfreien Beweiswürdigung.
  • BGH, 06.11.2003 - 4 StR 296/03

    Minder schwerer Totschlag bei Kindestötung

    Auszug aus BGH, 25.10.2017 - 5 StR 72/17
    Die psychische Ausnahmesituation einer Mutter, die ihr Kind in oder gleich nach der Geburt tötet, kann in einem solchen Fall allerdings bei der Anwendung des § 213 StGB Berücksichtigung finden (BGH, Urteil vom 6. November 2003 - 4 StR 296/03, NStZ-RR 2004, 80).
  • BVerwG, 15.07.2021 - 2 WD 6.21

    Anpassungsstörung; Anschuldigungsschrift; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen;

    Dabei fällt eine kombinierte Persönlichkeitsstörung nur dann unter das vierte Merkmal des § 20 StGB der - wie es seit dem Sechzigsten Strafrechtsänderungsgesetz vom 30. November 2020 (BGBl. I Bl. 2600) seit dem 1. Januar 2021 heißt - "schweren anderen seelischen Störung", wenn sie in ihrem Gewicht einer krankhaften seelischen Störung gleichkommt und Symptome aufweist, die in ihrer Gesamtheit das Leben des Täters vergleichbar schwer und mit ähnlichen Folgen stören, belasten oder einengen (BVerwG, Urteile vom 3. Dezember 2020 - 2 WD 4.20 - Rn. 51 und vom 16. Februar 2017 - 2 WD 14.16 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 53 Rn. 34 sowie BGH, Urteile vom 26. April 2007 - 4 StR 7/07 - juris Rn. 7 m.w.N, vom 14. August 2014 - 4 StR 163/14 - juris Rn. 28 und vom 25. Oktober 2017 - 5 StR 72/17 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 03.12.2020 - 2 WD 4.20

    Entfernung aus dem Dienstverhältnis wegen eigenmächtiger Abwesenheiten,

    Eine solche liegt bei einer nicht pathologisch bedingten Anpassungs- und Persönlichkeitsstörung nur vor, wenn sie in ihrem Gewicht einer krankhaften seelischen Störung gleichkommt und Symptome aufweist, die in ihrer Gesamtheit das Leben des Täters vergleichbar schwer und mit ähnlichen Folgen stören, belasten oder einengen (vgl. BGH, Urteile vom 26. April 2007 - 4 StR 7/07 - juris Rn. 7 m.w.N., vom 25. Oktober 2017 - 5 StR 72/17 - juris Rn. 19 und BVerwG, Urteil vom 16. Februar 2017 - 2 WD 14.16 - juris Rn. 34).
  • LG Kleve, 31.05.2021 - 140 Ks 1/21

    Kindstötung, Anpassungsstörung

    Eine Schuldunfähigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit im Sinne der §§ 20, 21 StGB kommt allerdings kaum in Betracht, wenn bei der Täterin außerhalb der Belastung durch die Geburt keine schon unabhängig hiervon bestehenden, rechtlich relevanten, körperlichen oder geistig-seelischen Beeinträchtigungen festzustellen sind (BGH, Urteil vom 05.06.2003 - 3 StR 55/03; BGH, Urteil vom 23.04.2009 - 3 StR 100/09; BGH, Urteil vom 19.06.2008 - 4 StR 105/08 Rn. 12; BGH, Urteil vom 25.10.2017 - 5 StR 72/17 Rn. 18).

    Eine andere schwere seelische Störung, die hier nach den Ausführungen des Sachverständigen als Eingangsvoraussetzung des § 20 StGB in Betracht kommt, liegt - wie bereits ausgeführt - nur dann vor, wenn T6 in ihrem Gewicht einer krankhaften seelischen Störung gleichkommt und Symptome aufweist, die in ihrer Gesamtheit das Leben des Täters vergleichbar schwer und mit ähnlichen Folgen stören, belasten oder einengen; vgl. BGHSt 34, 22; BGHSt 34, 28 (37); BGHSt 37, Seite 397 (401); BGH NStZ 2005, Seite 326 (327); BGH, Beschluss vom 25.10.2017 - 5 StR 72/17.

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