Rechtsprechung
   BGH, 25.10.2018 - 4 StR 312/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,36790
BGH, 25.10.2018 - 4 StR 312/18 (https://dejure.org/2018,36790)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2018 - 4 StR 312/18 (https://dejure.org/2018,36790)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2018 - 4 StR 312/18 (https://dejure.org/2018,36790)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,36790) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 29a Abs. 2 BtMG, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Strafmilderung durch Berücksichtigung der erlittenen Untersuchungshaft i.R.d. Strafzumessung

  • rewis.io

    Berücksichtigung der erlittenen Untersuchungshaft bei der Strafzumessung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 ; StGB § 51 Abs. 1 S. 1
    Strafmilderung durch Berücksichtigung der erlittenen Untersuchungshaft i.R.d. Strafzumessung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafzumessung - und die erlittene Untersuchungshaft

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 81
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.01.2024 - 2 StR 459/22

    Keine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - trotz positivem

    Erlittene Untersuchungshaft ist regelmäßig für die Strafzumessung ohne Bedeutung, weil sie nach § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB grundsätzlich auf die zu vollstreckende Strafe angerechnet wird (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 25. Oktober 2018 - 4 StR 312/18 mwN).
  • LG Bochum, 03.04.2020 - 8 KLs 33/19
    Zwar ist eine verbüßte Untersuchungshaft bei einer Verurteilung zu einer zu vollstreckenden Freiheitsstrafe regelmäßig für die Strafzumessung ohne Bedeutung, weil sie nach § 51 Abs. 1 S. 1 StGB grundsätzlich auf die zu vollstreckende Strafe angerechnet wird; auch beim erstmaligen Vollzug der Untersuchungshaft kommt eine mildernde Berücksichtigung nur in Betracht, sofern besondere Umstände hinzutreten (BGH, Urt. v. 25.10.2018 - 4 StR 312/18, NStZ 2019, 81).
  • BGH, 30.07.2020 - 4 StR 419/19

    Vorsatz (Abgrenzung und Feststellung von bedingtem Vorsatz und bewusster

    Auch beim erstmaligen Vollzug der Untersuchungshaft kommt eine strafmildernde Berücksichtigung nur in Betracht, sofern im Einzelfall besondere Umstände hinzutreten (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 25. Oktober 2018 ? 4 StR 312/18, NStZ 2019, 81; vom 2. Februar 2017 ? 4 StR 481/16, NStZ-RR 2017, 105, 106; vom 20. August 2013 ? 5 StR 248/13, NStZ 2014, 31), die konkret festzustellen sind.
  • BGH, 18.01.2023 - 5 StR 343/22

    Fehlende Feststellungen zum Wirkstoffgehalt bei Verurteilung wegen Handeltreibens

    Demgegenüber hält sich die Berücksichtigung der Dauer der Untersuchungshaft im Hinblick darauf, dass der Angeklagte in dieser Zeit Vater geworden ist und die Haft für ihn mit großen Einschränkungen und Belastungen verbunden war, noch im Rahmen des tatgerichtlichen Ermessens (zum Maßstab vgl. BGH, Urteile vom 20. Juli 2022 - 5 StR 29/22 Rn. 10; vom 25. Oktober 2018 - 4 StR 312/18; vom 14. Juni 2006 - 2 StR 34/06).
  • BGH, 27.02.2020 - 4 StR 552/19

    Grundsätze der Strafzumessung (Sozialprognose: Bewährungsversagen; Verzicht auf

    a) Entgegen der Ansicht der Revision ist allerdings nicht zu beanstanden, dass die Strafkammer die etwa fünfmonatige Untersuchungshaft des Angeklagten strafmildernd gewertet hat (vgl. BGH, Urteile vom 25. Oktober 2018 ? 4 StR 312/18, NStZ 2019, 81; vom 2. Februar 2017 ? 4 StR 481/16, NStZ-RR 2017, 105, 106; vom 10. Oktober 2013 ? 4 StR 258/13 Rn. 18, insoweit in BGHSt 59, 28 nicht abgedruckt; vom 14. Juni 2006 ? 2 StR 34/06, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 21).
  • BGH, 02.03.2023 - 4 StR 298/22

    Ablehnung von Beweisanträgen (unterlassene Bescheidung eines Beweisantrages:

    Der - auch erstmalige - Vollzug von Untersuchungshaft ist aber regelmäßig für die Strafzumessung ohne Bedeutung, weil diese nach § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB grundsätzlich auf die zu vollstreckende Strafe angerechnet wird (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 28. September 2022 - 2 StR 127/22 Rn. 22; Urteil vom 25. Oktober 2018 - 4 StR 312/18, NStZ 2019, 81 Rn. 5; Urteil vom 14. Juni 2006 - 2 StR 34/06, NJW 2006, 2645 Rn. 9 f.; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 46 Rn. 70 mwN).
  • BGH, 28.09.2022 - 2 StR 127/22

    Strafzumessung (nicht anerkannte Strafzumessungsgründe strafmildernd eingestellt:

    Der - auch erstmalige - Vollzug von Untersuchungshaft ist regelmäßig für die Strafzumessung ohne Bedeutung, weil sie nach § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB grundsätzlich auf die zu vollstreckende Strafe angerechnet wird (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 25. Oktober 2018 - 4 StR 312/18 mwN).
  • LG Memmingen, 13.01.2021 - 3 Ns 221 Js 22995/19

    Strafmilderndernde Berücksichtung von Untersuchungshaft unter

    Die Kammer hat gesehen, dass der durch Untersuchungshaft erlittene Freiheitsentzug bei Verhängung einer zu verbüßenden Freiheitsstrafe wegen der vollen Anrechenbarkeit nach § 51 StGB regelmäßig kein strafmildernd zu berücksichtigender Nachteil ist (vgl. BGH, Urteil vom 27.01.2015 - 1 StR 142/14 -) und dass auch beim erstmaligen Vollzug der Untersuchungshaft eine mildernde Berücksichtigung nur in Betracht kommt, sofern im Einzelfall besondere Umstände hinzutreten (vgl. BGH, Urteil vom 25.10.2018 - 4 StR 312/18 -).
  • BGH, 12.04.2022 - 2 StR 507/21

    Entfallen der Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen

    Erlittene Untersuchungshaft ist regelmäßig für die Strafzumessung ohne Bedeutung, weil sie nach § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB grundsätzlich auf die zu vollstreckende Strafe angerechnet wird (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 25. Oktober 2018 - 4 StR 312/18 mwN).
  • BayObLG, 21.05.2021 - 206 StRR 193/21

    Strafzumessung - Begründungspflicht des Berufungsgerichts

    Zwar ist erlittene Untersuchungshaft regelmäßig für die Strafzumessung ohne Bedeutung, weil sie nach § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB grundsätzlich auf die zu vollstreckende Strafe angerechnet wird (vgl. BGH, Urt. v. 25. Oktober 2018, 4 StR 312/18, NStZ 2019, 81, Rn. 5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht