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   BGH, 25.10.2022 - XIII ZB 64/20   

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https://dejure.org/2022,37876
BGH, 25.10.2022 - XIII ZB 64/20 (https://dejure.org/2022,37876)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2022 - XIII ZB 64/20 (https://dejure.org/2022,37876)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2022 - XIII ZB 64/20 (https://dejure.org/2022,37876)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 55 Abs. 1 AsylG, § ... 59 Abs. 1 AufenthG, § 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG, § 420 FamFG, Art. 6 Abs. 1 EMRK, § 71 Abs. 5, 8 AsylG, § 51 Abs. 5 VwVfG, § 68 Abs. 3, § 420 Abs. 1 FamFG, § 81 Abs. 1 Satz 1, § 83 Abs. 2 FamFG, § 36 Abs. 2, 3 GNotKG

  • Wolters Kluwer

    Verlängerung der angeordneten Abschiebungshaft eines Betroffenen bei vollziehbarer Ausreisepflicht

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verlängerung der angeordneten Abschiebungshaft eines Betroffenen bei vollziehbarer Ausreisepflicht

  • rechtsportal.de

    Verlängerung der angeordneten Abschiebungshaft eines Betroffenen bei vollziehbarer Ausreisepflicht

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.09.2021 - XIII ZB 140/19

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Betroffenen in den Libanon

    Auszug aus BGH, 25.10.2022 - XIII ZB 64/20
    Das Beschwerdegericht kann von der nach § 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG an sich vorgeschriebenen und vom Gesetzgeber wegen der Bedeutung des Eingriffs in das Freiheitsgrundrecht für nicht begründungsbedürftig gehaltenen (erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen (vgl. § 420 FamFG) nach Satz 2 der genannten Vorschrift - auch bei der gebotenen Berücksichtigung von Art. 6 Abs. 1 EMRK - absehen, wenn eine persönliche Anhörung des Betroffenen in erster Instanz erfolgt ist und zusätzliche Erkenntnisse durch eine erneute Anhörung nicht zu erwarten sind (näher BGH, Beschluss vom 21. September 2021 - XIII ZB 140/19, juris Rn. 24).

    Die erneute persönliche Anhörung des Betroffenen ist aber zwingend, wenn das Beschwerdevorbringen eine weitere Sachaufklärung erwarten lässt, sich nach Erlass der Haftanordnung neue tatsächliche Gesichtspunkte ergeben haben oder sich das Beschwerdegericht auf Tatsachen stützen will, zu denen der Betroffene noch nicht gehört worden ist (BGH, Beschluss vom 21. September 2021 - XIII ZB 140/19, juris Rn. 24, mwN).

    Eine solche neue Tatsache ist ebenso wie das Wiederaufgreifen des Verfahrens nach § 71 Abs. 5, 8 AsylG, § 51 Abs. 5 VwVfG (BGH, Beschlüsse vom 11. Oktober 2012 - V ZB 274/11, InfAuslR 2013, 77 Rn. 11; vom 21. September 2021 - XIII ZB 140/19, juris Rn. 24) auch die erstmalige Androhung der Abschiebung.

  • BGH, 31.08.2021 - XIII ZB 97/19

    Ist der Betroffene weder kraft Gesetzes noch auf Grund eines anderen Bescheids

    Auszug aus BGH, 25.10.2022 - XIII ZB 64/20
    aa) Für den vor Bekanntgabe des Bescheids vom 24. August 2020 angeordneten Haftzeitraum konnte dieser Bescheid schon keine tragfähige Grundlage bilden, weil die Abschiebungsandrohung, die nach § 59 Abs. 1 AufenthG eine unabdingbare Vollstreckungsvoraussetzung bildet, nicht wie erforderlich (BGH, Beschlüsse vom 21. August 2019 - V ZB 60/17, InfAuslR 2020, 28 Rn. 9; vom 31. August 2021 - XIII ZB 97/19, NVwZ-RR 2022, 115 Rn. 11) im Zeitpunkt der Verlängerung der Sicherungshaft vorlag.
  • BGH, 21.08.2019 - V ZB 60/17

    Erlass einer Abschiebungsanordnung während der angeordneten Haft im Gegensatz zur

    Auszug aus BGH, 25.10.2022 - XIII ZB 64/20
    aa) Für den vor Bekanntgabe des Bescheids vom 24. August 2020 angeordneten Haftzeitraum konnte dieser Bescheid schon keine tragfähige Grundlage bilden, weil die Abschiebungsandrohung, die nach § 59 Abs. 1 AufenthG eine unabdingbare Vollstreckungsvoraussetzung bildet, nicht wie erforderlich (BGH, Beschlüsse vom 21. August 2019 - V ZB 60/17, InfAuslR 2020, 28 Rn. 9; vom 31. August 2021 - XIII ZB 97/19, NVwZ-RR 2022, 115 Rn. 11) im Zeitpunkt der Verlängerung der Sicherungshaft vorlag.
  • BGH, 17.03.2016 - V ZB 39/15

    Abschiebungshaft: Verbrauch einer Abschiebungsandrohung bei freiwilliger Rückkehr

    Auszug aus BGH, 25.10.2022 - XIII ZB 64/20
    Eine Zurückverweisung der Sache an das Beschwerdegericht kommt nicht in Betracht, da die hier nach § 68 Abs. 3, § 420 Abs. 1 FamFG erforderliche Anhörung wegen der Ausreise des Betroffenen nicht mehr möglich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. März 2016 - V ZB 39/15, juris Rn. 10; vom 25. August 2020 - XIII ZB 101/19, juris Rn. 31; vom 23. Februar 2021 - XIII ZB 80/19, juris Rn. 16).
  • BGH, 25.08.2020 - XIII ZB 101/19

    Abschiebungshaftsache: Zweifel an der Volljährigkeit des Betroffenen

    Auszug aus BGH, 25.10.2022 - XIII ZB 64/20
    Eine Zurückverweisung der Sache an das Beschwerdegericht kommt nicht in Betracht, da die hier nach § 68 Abs. 3, § 420 Abs. 1 FamFG erforderliche Anhörung wegen der Ausreise des Betroffenen nicht mehr möglich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. März 2016 - V ZB 39/15, juris Rn. 10; vom 25. August 2020 - XIII ZB 101/19, juris Rn. 31; vom 23. Februar 2021 - XIII ZB 80/19, juris Rn. 16).
  • BGH, 23.02.2021 - XIII ZB 80/19

    Überstellungshaft: Örtliche Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde für

    Auszug aus BGH, 25.10.2022 - XIII ZB 64/20
    Eine Zurückverweisung der Sache an das Beschwerdegericht kommt nicht in Betracht, da die hier nach § 68 Abs. 3, § 420 Abs. 1 FamFG erforderliche Anhörung wegen der Ausreise des Betroffenen nicht mehr möglich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. März 2016 - V ZB 39/15, juris Rn. 10; vom 25. August 2020 - XIII ZB 101/19, juris Rn. 31; vom 23. Februar 2021 - XIII ZB 80/19, juris Rn. 16).
  • BGH, 29.10.2015 - V ZB 67/15

    Freiheitsentziehungsverfahren: Absehen von der persönlichen Anhörung des

    Auszug aus BGH, 25.10.2022 - XIII ZB 64/20
    Ob es von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, steht im Ermessen des Beschwerdegerichts (BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - V ZB 67/15, InfAuslR 2016, 54 Rn. 4).
  • BGH, 11.10.2012 - V ZB 274/11

    Abschiebungshaftverfahren: Notwendige Aushändigung der schriftlichen Begründung

    Auszug aus BGH, 25.10.2022 - XIII ZB 64/20
    Eine solche neue Tatsache ist ebenso wie das Wiederaufgreifen des Verfahrens nach § 71 Abs. 5, 8 AsylG, § 51 Abs. 5 VwVfG (BGH, Beschlüsse vom 11. Oktober 2012 - V ZB 274/11, InfAuslR 2013, 77 Rn. 11; vom 21. September 2021 - XIII ZB 140/19, juris Rn. 24) auch die erstmalige Androhung der Abschiebung.
  • BGH, 10.01.2019 - V ZB 159/17

    Haftanordnung bei vollziehbarer Abschiebungsandrohung

    Auszug aus BGH, 25.10.2022 - XIII ZB 64/20
    Die Ausweisungsentscheidung aus dem Jahr 2015 konnte die Ausreisepflicht des Betroffenen im Zeitpunkt der Haftentscheidung nicht mehr begründen, weil das Bundesamt auf Antrag des Betroffenen ein weiteres Asylverfahren durchgeführt hatte und diesem daher der Aufenthalt im Bundesgebiet nach § 55 Abs. 1 AsylG gestattet war (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2019 - V ZB 159/17, juris Rn. 20).
  • BGH, 25.10.2022 - XIII ZB 65/20

    Durchsetzen der Ausreisepflicht eines Betroffenen durch Abschiebung und Anordnung

    Es fehlte bereits an einer Ausreisepflicht des Betroffenen, weil die Abschiebungsandrohung des Bundesamtes vom 22. Januar 2020 - auf den die beteiligte Behörde den Haftantrag gestützt hat - nicht sofort vollziehbar war (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2022 - XIII ZB 64/20, z. Veröff. best. Rn. 7).
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