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   BGH, 25.11.1954 - 4 StR 508/54   

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https://dejure.org/1954,4497
BGH, 25.11.1954 - 4 StR 508/54 (https://dejure.org/1954,4497)
BGH, Entscheidung vom 25.11.1954 - 4 StR 508/54 (https://dejure.org/1954,4497)
BGH, Entscheidung vom 25. November 1954 - 4 StR 508/54 (https://dejure.org/1954,4497)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.11.1953 - 2 StR 467/53
    Auszug aus BGH, 25.11.1954 - 4 StR 508/54
    Gemäss § 354 a StPO waren daher die Anordnungen der Abführung des Mehrerlöses aufz ben, damit die Strafkammer dem durch das Wirtschaftsstra gesetz vom 9. Juli 1954 geschaffenen Rechte entsprechend fahren kann, das nach dem Willen des Gesetzgebers auch a die vor seiner Geltung begangenen Zuwiderhandlungen Anwedung finden soll (vgl BGHSt 5, 135 [BGH 20.11.1953 - 2 StR 467/53]).
  • BGH, 18.02.1954 - 4 StR 596/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.11.1954 - 4 StR 508/54
    Beide unterliessen es auch trotz der Grosse ihrer Abschlüsse in Verschleierungsabsicht bewusst, Rechnungen zu erteilen oder sich erteilen zu lassen, Dass durch den Aufkauf von Deputatkohlen eine rückläufige Bewegung der Ware herbeigeführt, die beendete Handelskette zweckwidrig verlängert und die Kohle verteuert wird, steht in der Rechtsprechung des Senats fest (BGHSt 5, 386, 390 [BGH 18.02.1954 - 4 StR 596/53]; 4 StR 451/53 vom 23. September 1954); der die Verteuerung bedingenden, vorgenannten Umstände waren sich die Angeklagten, wie das Landgericht feststellt, gleichfalls bewusst.
  • BGH, 23.09.1954 - 4 StR 451/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.11.1954 - 4 StR 508/54
    Beide unterliessen es auch trotz der Grosse ihrer Abschlüsse in Verschleierungsabsicht bewusst, Rechnungen zu erteilen oder sich erteilen zu lassen, Dass durch den Aufkauf von Deputatkohlen eine rückläufige Bewegung der Ware herbeigeführt, die beendete Handelskette zweckwidrig verlängert und die Kohle verteuert wird, steht in der Rechtsprechung des Senats fest (BGHSt 5, 386, 390 [BGH 18.02.1954 - 4 StR 596/53]; 4 StR 451/53 vom 23. September 1954); der die Verteuerung bedingenden, vorgenannten Umstände waren sich die Angeklagten, wie das Landgericht feststellt, gleichfalls bewusst.
  • BGH, 08.06.1955 - 3 StR 78/55

    Rechtsmittel

    § 8 WiStG 1954 ist gegenüber § 49 WiStG 1952 das mildere Strafgesetz, da nach § 8 Abs. 2 Satz 1 WiStG 1954 die Anordnung der Abführung des Mehrerlöses auf einen angemessenen Betrag beschränkt werden kann, falls die Abführung des ganzen Mehrerlöses eine, unbillige Härte darstellen würde (vgl BGH 4 StR 508/54 vom 25. November 1954).
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