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BGH, 25.11.1957 - VII ZR 201/56 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
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- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 26, 91
- NJW 1958, 791 (Ls.)
- MDR 1958, 159
- WM 1958, 137
- DB 1958, 194
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 17.04.1952 - III ZR 109/50
Voraussetzungen einer Klage auf künftige Leistung
Auszug aus BGH, 25.11.1957 - VII ZR 201/56
Gemäß § 538 Nr. 3 ZPO ist die Sache an das Landgericht zurückzuverweisen (vgl. BGHZ 5, 342, 344). - BGH, 11.02.1953 - II ZR 51/52
Vermögenseinziehung und Lebensversicherung
Auszug aus BGH, 25.11.1957 - VII ZR 201/56
Hierbei konnte es nicht ausbleiben, daß rechte und Pflichten Dritter berührt wurden, die keinen Teil an dem Unrecht hatten, sich andererseits aber den sie treffenden Folgen nicht entziehen konnten (vgl. u.a. BGHZ 9, 34, 44 ff; 23, 324, 330 f). - BGH, 31.01.1955 - III ZR 77/54
Zustimmung zur Sprungrevision
Auszug aus BGH, 25.11.1957 - VII ZR 201/56
An sich gilt auch im öffentlichen Recht der dem § 139 BGB zugrunde liegende Rechtsgedanke, und zwar sowohl für Gesetze (RGZ 134, 1, 15), wie auch für Verwaltungsakte (BGHZ 9, 370; 16, 192, 198).
- BGH, 28.02.1955 - GSZ 4/54
Wertpapierdepot. Rückerstattung
Auszug aus BGH, 25.11.1957 - VII ZR 201/56
Das Berufungsgericht verweist insoweit zutreffend auf die Erörterungen in dem Beschluß BGHZ 16, 350 zu § 3 der Elften Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25. November 1941 (RG Bl. I 722); sie gelten auch für die unter Berufung auf § 2 des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen usw. vom 14. Juli 1933 angeordneten Verfallerklärungen, soweit es sich, wie hier, um nichts anderes als rassische Verfolgungsmaßnahmen handelte. - BGH, 04.07.1957 - VII ZB 2/57
Londoner Schuldenabkommen
Auszug aus BGH, 25.11.1957 - VII ZR 201/56
Insoweit hätte es nicht einmal der Bezeichnung des im Ausland belegenen Ortes bedurft; vielmehr genügte es, wenn sich der Schweizer Erfüllungs- und Zahlungsort eindeutig aus den Umständen ergab (BGHZ 25, 111, Vgl. im übrigen den Beschluß der Gemischten Kommission für das Abkommen über deutsche Auslandsschulden NJW 1956, 1893, der einen mit dem vorliegenden im wesentlichen gleichen Sachverhalt betrifft.). - BGH, 11.07.1957 - VII ZR 75/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 25.11.1957 - VII ZR 201/56
Der Senat hat danach die in den Urteilen vom 11. Juli 1957 - VII ZR 75/57 und 203/56 (WM 1957, 1155, 1158) noch dahingestellt gelassene Frage, ob in einem solchen Falle der Erlass eines Grundurteils zulässig ist, bejaht. - BGH, 18.02.1957 - II ZR 187/55
Schuldnerschutz bei Rückerstattung
Auszug aus BGH, 25.11.1957 - VII ZR 201/56
Hierbei konnte es nicht ausbleiben, daß rechte und Pflichten Dritter berührt wurden, die keinen Teil an dem Unrecht hatten, sich andererseits aber den sie treffenden Folgen nicht entziehen konnten (vgl. u.a. BGHZ 9, 34, 44 ff; 23, 324, 330 f). - RG, 10.07.1931 - III 149/30
1. Bestimmt die Reichsverfassung den Inhalt der wohlerworbenen Rechte der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.1956 - VII A 365/54
Auszug aus BGH, 25.11.1957 - VII ZR 201/56
Insoweit hätte es nicht einmal der Bezeichnung des im Ausland belegenen Ortes bedurft; vielmehr genügte es, wenn sich der Schweizer Erfüllungs- und Zahlungsort eindeutig aus den Umständen ergab (BGHZ 25, 111, Vgl. im übrigen den Beschluß der Gemischten Kommission für das Abkommen über deutsche Auslandsschulden NJW 1956, 1893, der einen mit dem vorliegenden im wesentlichen gleichen Sachverhalt betrifft.).
- BVerfG, 14.02.1968 - 2 BvR 557/62
Ausbürgerung von Juden im nationalsozialistischen Recht
In ihr hat der Widerspruch zur Gerechtigkeit ein so unerträgliches Maß erreicht, daß sie von Anfang an als nichtig erachtet werden muß (vgl. BGH, RzW 1962, 563; BGHZ 9, 34 [44]; 10, 340 [342]; 16, 350 [354]; 26, 91 [93]). - BGH, 26.06.2003 - III ZR 245/98
Distomo-Prozeß vor dem BGH
(3) Vor diesem damaligen Hintergrund erscheint es erklärbar, daß das Deutsche Reich während des Zweiten Weltkrieges eine Reihe von Bestimmungen erließ, die ebenfalls - ohne daß es sich insoweit um spezifisch nationalsozialistisches Unrecht (vgl. BVerfGE 23, 98, 106; 54, 53, 68; BGHZ 16, 350, 353 f; 26, 91, 93) handelte - keinerlei Anhalt dafür bieten, daß nach dem maßgebenden Rechtsverständnis im Jahre 1944 eine Haftung des Deutschen Reiches für völkerrechtswidrige Kriegshandlungen seiner Truppen im Ausland gegenüber geschädigten Individualpersonen in Betracht kam. - BGH, 12.06.1963 - VII ZR 256/61
Londoner Schuldenabkommen
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- BGH, 30.01.1967 - III ZR 250/64
Regelung von Darlehensansprüchen nach Maßgabe des Londoner Schuldenabkommens - …
Die Unterwerfung unter einen ausländischen Gerichtsstand kann die Unterwerfung unter ein ausländisches Recht einschließen (…vgl. Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 25. Aufl., Vorbem. EGBGB Art. 12, 2 a; Urteil vom 25. November 1957 VII ZR 201/56 S. 7, insoweit in BGHZ 26, 91 nicht veröffentlicht). - BGH, 28.10.1959 - V ZR 70/58
Kirchenbaulast
Aus der Nichtigkeit einzelner Vorschriften folgt die Nichtigkeit des ganzen Gesetzes nur dann, wenn sich aus dem objektiven Sinn des Gesetzes ergibt, daß die übrigen mit der Verfassung zu vereinbarenden Bestimmungen keine selbständige Bedeutung haben; ferner dann, wenn die verfassungswidrigen Vorschriften Teile einer Gesamtregelung sind, die ihren Sinn und ihre Rechtfertigung verlöre, wenn man einen ihrer Bestandteile herausnähme (BGHZ 16, 192, 198; 26, 91, 93, 94; Bundesverfassungsgericht BVerfGE 8, 274, 301). - BGH, 11.07.1962 - IV ZR 78/62
Rechtsmittel
Dieser Rechtsauffassung haben sich der erkennende Senat im Urteil vom 8. Oktober 1953 (BGHZ 10, 340, 342) [BGH 08.10.1953 - IV ZR 30/53] und im Beschluß vom 27. Mai 1954 (LM 11. DVO zum Reichsbürgergesetz Nr. 2), der Große Zivilsenat im Beschluß vom 28. Februar 1955 (BGHZ 16, 350, 354) [BGH 28.02.1955 - GSZ - 4/54], der VII. Zivilsenat im Urteil vom 25. November 1957 (BGHZ 26, 91, 93) [BGH 25.11.1957 - VII ZR 201/56] und der Senat für Anwaltssachen im Beschluß vom 9. Oktober 1961 - AnwZ (B) 25/61 - angeschlossen.