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BGH, 25.11.1958 - VI ZR 253/57 |
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- BGH, 19.10.1955 - VI ZR 155/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 25.11.1958 - VI ZR 253/57
Doch darf von einem Kraftfahrzeugführer auch nichts unmögliches verlangt werden; kann er infolge besonderer, vorher nicht erkennbarer Umstände trotz größter Sorgfalt einen Unfall nicht verhindern, so darf dieser weder ihm noch dem Halter zur Last gelegt werden (Urteil des erkennenden Senats vom 19. Oktober 1955 VI ZR 155/54 VersR 1955, 745 = VRS 10, 12).