Rechtsprechung
BGH, 25.11.1966 - V ZB 15/66 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verschmelzung von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit unter Ausschluss der Liquidation mit Wirkung der Gesamtrechtsnachfolge - Anforderungen an die liquidationslose Übernahme und Übertragung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1967, 752
- WM 1967, 97
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.02.1964 - V BLw 29/63
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 25.11.1966 - V ZB 15/66
Die Vorlagepflicht entfällt deshalb, wenn eine gesetzliche Vorschrift, auf der die frühere Entscheidung beruht, inhaltlichegeändert worden ist (OLG Frankfurt, NJW 1958, 713;… Keidel, FGG 8. Aufl. § 28 Anm. 18; vgl. auch Beschluß des Senats in Landwirtschaftssachen vom 4. Februar 1964, V BLw 29/63 S. 6). - RG, 19.06.1931 - II B 10/31
1. Über die Zuständigkeit des Reichsgerichts (nach § 28 FGG.) beim …
Auszug aus BGH, 25.11.1966 - V ZB 15/66
Es sieht sich daran jedoch durch den Beschluß des Reichsgerichts vom 19. Juni 1931 (RGZ 133, 102) gehindert und hat daher nach § 79 Abs. 2 BGB die Sache dem Bundesgerichtshof vorgelegt.
- BGH, 01.07.1993 - V ZB 19/93
Keine Vorlage ohne dieselbe Rechtsfrage betreffende Vergleichsentscheidungen - …
Geht die Abweichung dagegen auf eine zwischenzeitlich eingetretene Änderung des Gesetzes zurück, entfällt die Vorlagepflicht gemäß § 28 Abs. 2 FGG, denn Sinn und Zweck dieser Bestimmung bestehen darin, die Einheitlichkeit der Beantwortung einer Rechtsfrage aufgrund einer gleichen Norm zu wahren (BGHZ 19, 355, 356; Senatsbeschl. v. 4. Februar 1964, V BLw 29/63, RdL 1964, 151 - zu § 24 Abs. 2 Nr. 1 LwVG - und v. 25. November 1966, V ZB 15/66, WM 1967, 97 - zu § 79 Abs. 2 GBO - BayObLGZ 1974, 177, 190; 1988, 371, 382; 1989, 175, 183). - BGH, 01.07.1993 - V ZB 17/93
Anordnung einer Abschiebehaft gegen einen Ausländer mit unbekanntem …
Geht die Abweichung dagegen auf eine zwischenzeitlich eingetretene Änderung des Gesetzes zurück, entfällt die Vorlagepflicht gemäß § 28 Abs. 2 FGG, denn Sinn und Zweck dieser Bestimmung bestehen darin, die Einheitlichkeit der Beantwortung einer Rechtsfrage aufgrund einer gleichen Norm zu wahren (BGHZ 19, 355, 356; Senatsbeschl. v. 4. Februar 1964, V BLw 29/63, RdL 1964, 151 - zu § 24 Abs. 2 Nr. 1 LwVG - und v. 25. November 1966, V ZB 15/66, WM 1967, 97 - zu § 79 Abs. 2 GBO - BayObLGZ 1974, 177, 190; 1988, 371, 382; 1989, 175, 183). - BGH, 18.05.1982 - VI ZR 196/80
Keine Verpflichtung des Notars zur Bezeichnungdes Kaufpreiskontos
In dem Urteil vom 30. November 1966 (VIII ZR 261/64 - WM 1967, 97 ) wurde lediglich ein Eigenverschulden des Geschäftsherrn in Betracht gezogen, weil nach Lage des Falles die Gefahr bestanden habe, daß der Beklagte annehmen konnte, er dürfe das Mietdarlehen an den nichtbevollmächtigten Angestellten des Vermieters bezahlen (der es dann veruntreute). - BayObLG, 10.04.1981 - BReg. 1 Z 26/81
Beferiung des alleinigen Geschäftsführers und Gesellschafters einer GmbH von den …
Die Abweichung von dieser Rechtsprechung erfordert daher keine Vorlage an den Bundesgerichtshof gemäß § 28 Abs.l FGG (vgl.BGH WM 1967, 97 zu GBO § 79 Abs. 2 ; RdL 1964, 151; BayObLGZ 1963, 71/75; 1971, 358, 362; 1977, 274/282 f.;… Keidel/Kuntze/Winkler FGG 11. Aufl. RdNr. 18;… Jansen FGG 2. Aufl. RdNr. 9, je zu § 28 FGG ).