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   BGH, 25.11.1976 - II ZR 201/74   

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https://dejure.org/1976,1185
BGH, 25.11.1976 - II ZR 201/74 (https://dejure.org/1976,1185)
BGH, Entscheidung vom 25.11.1976 - II ZR 201/74 (https://dejure.org/1976,1185)
BGH, Entscheidung vom 25. November 1976 - II ZR 201/74 (https://dejure.org/1976,1185)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BGHZ 67, 368
  • NJW 1977, 530
  • MDR 1977, 472
  • VersR 1977, 277
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamburg, 03.10.1974 - 6 U 78/74
    Auszug aus BGH, 25.11.1976 - II ZR 201/74
    Aus dem angefochtenen Urteil (vgl. dessen Abdruck in VersR 1975, 1143/1144) ergibt sich - trotz der insoweit allerdings mißverständlichen Fassung der Urteilsformel - kein genügender Anhalt dafür, daß das Berufungsgericht auch über die beiden Beträge (813 Rubel für Zeitverlust; 817, 03 Rubel für Kraftstoffverbrauch) dem Grunde nach entschieden hat, die nicht Gegenstand des erstinstanzlichen Teilurteils sind.
  • BGH, 20.06.1963 - VII ZR 263/61

    Funkenflug - § 677, § 683 BGB, auch-fremdes Geschäft

    Auszug aus BGH, 25.11.1976 - II ZR 201/74
    Die Revision vermag nicht zu bezweifeln, daß der Geschäftsführer ohne Auftrag nicht in eigener Person tätig zu werden braucht, sondern sich bei der Ausführung des Geschäfts seiner Leute oder sonstiger Dritter bedienen kann (vgl. BGHZ 40, 28 ff.; 65, 384 ff.).
  • BGH, 15.12.1975 - II ZR 54/74

    Gefahrenschutzpflicht in der Schiffahrt

    Auszug aus BGH, 25.11.1976 - II ZR 201/74
    Die Revision vermag nicht zu bezweifeln, daß der Geschäftsführer ohne Auftrag nicht in eigener Person tätig zu werden braucht, sondern sich bei der Ausführung des Geschäfts seiner Leute oder sonstiger Dritter bedienen kann (vgl. BGHZ 40, 28 ff.; 65, 384 ff.).
  • BGH, 14.02.1978 - X ZR 19/76

    Fahrradgepäckträger II

    Die anderen Senate des Bundesgerichtshofs haben diese Frage bisher im Gegensatz zum Reichsgericht (vgl. Staudinger a.a.O.) unentschieden gelassen (BGH NJW 1963, 2315; 1965, 1914; 1977, 530).
  • OLG Köln, 31.10.2006 - 3 U 138/05

    Zuständigkeit des Schifffarhtsgerichts, Aufwendungsersatz für

    Damit hätte die Klägerin zulässigerweise zugleich für mehrere Geschäftsherrn gehandelt (Seiler, in: Münchner Kommentar, BGB, 3. Aufl., § 677 BGB Rn7; vgl. auch BGH, Urt. v. 25.11.1976, BGHZ 67, 368, 372).
  • VerfGH Bayern, 08.12.2017 - 6-VI-17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidung

    Der Geschäftsführer ohne Auftrag braucht nicht in eigener Person tätig zu werden, sondern kann sich bei der Ausführung des Geschäfts seiner Leute oder sonstiger Dritter bedienen (BGH vom 25.11.1976 NJW 1977, 530; Seiler in Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2012, § 677 Rn. 3).
  • BGH, 09.07.1979 - II ZR 192/78

    GOA - Schiffseigentümer - Rettung - Gefahr - Verjährung

    Führt ein Fahrzeug Maßnahmen zur Rettung der Besatzung eines in Gefahr befindlichen Schiffes durch und wird es dabei infolge der Gefährlichkeit des Manövers beschädigt, so kann der Fahrzeugeigentümer seinen Schaden grundsätzlich von dem Eigner bzw. dem Reeder des in Not geratenen Schiffes gemäß §§ 677, 683 BGB ersetzt verlangen (vgl. BGHZ 67, 368 f; BGH LM § 677 BGB Nr. 14).

    Der Eigner eines Schiffes hat die selbstverständliche Pflicht, für die Sicherheit der Besatzung des von ihm für den Schiffsverkehr verwendeten Fahrzeugs zu sorgen (vgl. auch BGHZ 67, 368, 372).

  • OLG München, 12.10.2006 - 6 U 1676/06

    Zu den Voraussetzungen der Geschäftsführung ohne Auftrag, insbesondere des

    Zwar ist der Begriff des "Geschäfts" in § 677 BGB weit auszulegen; ein rein tatsächliches Tätigwerden kann genügen (BGHZ 67, 368), und nach BGHZ 43, 188 (192) kann sich dieses sogar in einer bloßen Aufforderung an einen anderen erschöpfen.
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