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   BGH, 25.11.1980 - 1 StR 508/80   

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https://dejure.org/1980,404
BGH, 25.11.1980 - 1 StR 508/80 (https://dejure.org/1980,404)
BGH, Entscheidung vom 25.11.1980 - 1 StR 508/80 (https://dejure.org/1980,404)
BGH, Entscheidung vom 25. November 1980 - 1 StR 508/80 (https://dejure.org/1980,404)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Definitionen von "Abgabe", "Inverkehrbringen", "Besitz" im Sinne von § 11 Abs. 1 Betäubungsmittelgesetz (BtmG) - Anforderungen an eine Tat im verfahrensrechtlichen Sinn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3; StPO § 264

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1981, 127
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 24.02.1959 - 1 StR 29/59
    Auszug aus BGH, 25.11.1980 - 1 StR 508/80
    Dieser ist in der Regel gegeben, wenn die mehreren Handlungen unmittelbar und dergestalt innerlich verknüpft sind, daß keine von ihnen für sich allein verständlich abgehandelt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde (BGHSt 13, 21, 26; 23, 141, 145/146; 23, 270, 273; BGH, Urteile vom 22. August 1967 - 1 StR 346/67; vom 10. Dezember 1974 - 5 StR 578/74; vom 27. April 1976 - 1 StR 90/76; vom 21. März 1978 - 1 StR 499/77; vom 14. Dezember 1978 - 4 StR 582/78).

    Es genügt nicht allein ein persönlicher Zusammenhang oder das Bestehen eines Gesamtplanes, sondern die notwendige innere Verknüpfung der mehreren Beschuldigungen muß sich unmittelbar aus den ihnen zugrunde liegenden Handlungen oder Ereignissen unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung ergeben (BGHSt 13, 21, 26; BGH, Urteil vom 6. Februar 1968 - 1 StR 595/67).

  • BGH, 09.10.1974 - 3 StR 245/74

    Strafbarkeit des Verkehrs mit und des Besitzes von Cannabisharz - Strafbarkeit

    Auszug aus BGH, 25.11.1980 - 1 StR 508/80
    Eine "Abgabe" von Betäubungsmitteln im Sinne von § 11 Abs. 1 Nr. 1 BtmG setzt die Weitergabe der eigenen Verfügungsgewalt des übertragenden voraus (BGH, Urteil vom 9. Oktober 1974 - 3 StR 245/74; Pelchen in Erbs/Kohlhaas Strafrechtliche Nebengesetze, § 11 BtmG Anm. 8).

    "Besitz" im Sinne von § 11 Abs. 1 Nr. 4 BtmG ist ein Dauerdelikt, das in der Herbeiführung oder Aufrechterhaltung eines tatsächlichen Herrschaftsverhältnisses besteht und mit der Aufhebung dieses Verhältnisses endet (BGH, Urteile vom 18. Juni 1974 - 1 StR 119/74, und vom 9. Oktober 1974 - 3 StR 245/74; vgl. auch BGHSt 26, 117; 27, 380, 382; Joachimski a.a.O., § 11 Anm. 15 Buchst. a; Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Opiumgesetzes, Bundestags-Drucksache VI/1877, S. 9).

  • BGH, 14.12.1978 - 4 StR 582/78

    Erfordernis der hinreichenden Bestimmung von Vorstrafenakten als Beweismittel

    Auszug aus BGH, 25.11.1980 - 1 StR 508/80
    Dieser ist in der Regel gegeben, wenn die mehreren Handlungen unmittelbar und dergestalt innerlich verknüpft sind, daß keine von ihnen für sich allein verständlich abgehandelt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde (BGHSt 13, 21, 26; 23, 141, 145/146; 23, 270, 273; BGH, Urteile vom 22. August 1967 - 1 StR 346/67; vom 10. Dezember 1974 - 5 StR 578/74; vom 27. April 1976 - 1 StR 90/76; vom 21. März 1978 - 1 StR 499/77; vom 14. Dezember 1978 - 4 StR 582/78).

    Daß das Landgericht seiner Verpflichtung zur umfassenden rechtlichen Würdigung nicht in vollem Umfang nachgekommen ist, stellt nicht nur eine Verletzung der Verfahrensvorschrift des § 264 StPO dar, sondern auch einen sachlichrechtlichen Mangel (BGH, Urteile vom 10. Dezember 1974 - 5 StR 578/74, und vom 14. Dezember 1978 - 4 StR 582/78).

  • BGH, 03.03.1978 - 2 StR 717/77

    Besitz von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 25.11.1980 - 1 StR 508/80
    Aus diesem Grund hat er sich auch während der Besitzdauer des Angeklagten als mittelbarer Besitzer selbst strafbar gemacht (BGHSt 27, 380, 382).

    "Besitz" im Sinne von § 11 Abs. 1 Nr. 4 BtmG ist ein Dauerdelikt, das in der Herbeiführung oder Aufrechterhaltung eines tatsächlichen Herrschaftsverhältnisses besteht und mit der Aufhebung dieses Verhältnisses endet (BGH, Urteile vom 18. Juni 1974 - 1 StR 119/74, und vom 9. Oktober 1974 - 3 StR 245/74; vgl. auch BGHSt 26, 117; 27, 380, 382; Joachimski a.a.O., § 11 Anm. 15 Buchst. a; Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Opiumgesetzes, Bundestags-Drucksache VI/1877, S. 9).

  • BGH, 10.12.1974 - 5 StR 578/74

    Beschränkung der staatsanwaltlichen Anklage auf den Vorwurf des Mords -

    Auszug aus BGH, 25.11.1980 - 1 StR 508/80
    Dieser ist in der Regel gegeben, wenn die mehreren Handlungen unmittelbar und dergestalt innerlich verknüpft sind, daß keine von ihnen für sich allein verständlich abgehandelt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde (BGHSt 13, 21, 26; 23, 141, 145/146; 23, 270, 273; BGH, Urteile vom 22. August 1967 - 1 StR 346/67; vom 10. Dezember 1974 - 5 StR 578/74; vom 27. April 1976 - 1 StR 90/76; vom 21. März 1978 - 1 StR 499/77; vom 14. Dezember 1978 - 4 StR 582/78).

    Daß das Landgericht seiner Verpflichtung zur umfassenden rechtlichen Würdigung nicht in vollem Umfang nachgekommen ist, stellt nicht nur eine Verletzung der Verfahrensvorschrift des § 264 StPO dar, sondern auch einen sachlichrechtlichen Mangel (BGH, Urteile vom 10. Dezember 1974 - 5 StR 578/74, und vom 14. Dezember 1978 - 4 StR 582/78).

  • BGH, 04.06.1970 - 4 StR 80/70

    Tatidentität zwischen schuldhafter Herbeiführung eines Verkehrsunfalls und

    Auszug aus BGH, 25.11.1980 - 1 StR 508/80
    Dieser ist in der Regel gegeben, wenn die mehreren Handlungen unmittelbar und dergestalt innerlich verknüpft sind, daß keine von ihnen für sich allein verständlich abgehandelt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde (BGHSt 13, 21, 26; 23, 141, 145/146; 23, 270, 273; BGH, Urteile vom 22. August 1967 - 1 StR 346/67; vom 10. Dezember 1974 - 5 StR 578/74; vom 27. April 1976 - 1 StR 90/76; vom 21. März 1978 - 1 StR 499/77; vom 14. Dezember 1978 - 4 StR 582/78).
  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 83/61
    Auszug aus BGH, 25.11.1980 - 1 StR 508/80
    Auf den Verfolgungswillen der Staatsanwaltschaft kommt es insoweit nicht an (BGHSt 16, 200, 202).
  • BGH, 18.06.1974 - 1 StR 119/74

    Veräußerung von Betäubungsmitteln - Unerlaubtes Handeltreiben - Erwerb von

    Auszug aus BGH, 25.11.1980 - 1 StR 508/80
    "Besitz" im Sinne von § 11 Abs. 1 Nr. 4 BtmG ist ein Dauerdelikt, das in der Herbeiführung oder Aufrechterhaltung eines tatsächlichen Herrschaftsverhältnisses besteht und mit der Aufhebung dieses Verhältnisses endet (BGH, Urteile vom 18. Juni 1974 - 1 StR 119/74, und vom 9. Oktober 1974 - 3 StR 245/74; vgl. auch BGHSt 26, 117; 27, 380, 382; Joachimski a.a.O., § 11 Anm. 15 Buchst. a; Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Opiumgesetzes, Bundestags-Drucksache VI/1877, S. 9).
  • BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68

    zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB,

    Auszug aus BGH, 25.11.1980 - 1 StR 508/80
    Dieser ist in der Regel gegeben, wenn die mehreren Handlungen unmittelbar und dergestalt innerlich verknüpft sind, daß keine von ihnen für sich allein verständlich abgehandelt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde (BGHSt 13, 21, 26; 23, 141, 145/146; 23, 270, 273; BGH, Urteile vom 22. August 1967 - 1 StR 346/67; vom 10. Dezember 1974 - 5 StR 578/74; vom 27. April 1976 - 1 StR 90/76; vom 21. März 1978 - 1 StR 499/77; vom 14. Dezember 1978 - 4 StR 582/78).
  • BGH, 09.11.1972 - 4 StR 457/71

    Verletzung des Grundsatzes der Unteilbarkeit des Schuldspruchs durch die

    Auszug aus BGH, 25.11.1980 - 1 StR 508/80
    Unter diesen Voraussetzungen ist der Tatrichter nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, den Unrechtsgehalt der "Tat" voll auszuschöpfen (BGHSt 25, 72, 75).
  • BVerfG, 07.09.1977 - 2 BvR 674/77

    RAF

  • BGH, 27.04.1976 - 1 StR 90/76

    Verpflichtung der Strafkammer zur vollständigen Aufdeckung des Tathergangs -

  • BGH, 16.04.1975 - 2 StR 60/75

    Illegaler Besitz - Betäubungsmittel - Drogenbesitz - Anwendbarkeit der

  • BGH, 06.02.1968 - 1 StR 595/67

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen schweren Diebstahls im Rückfall und

  • BGH, 21.03.1978 - 1 StR 499/77

    Prozeßvoraussetzung der Anklage - Erfordernis einer Nachtragsanklage und eines

  • BGH, 22.08.1967 - 1 StR 346/67

    Strafklageverbrauch hinsichtlich der Anstiftung zum schweren Diebstahl durch

  • BayObLG, 28.07.1960 - RReg. 4 St 84/60

    Ärztlich nicht begründete Verschreibung

  • RG, 23.11.1928 - I 286/28

    Unter welchen Voraussetzungen ist ein Arzt wegen unerlaubten Inverkehrbringens

  • BGH, 06.11.2002 - 5 StR 281/01

    Freisprüche dreier Mitglieder des Politbüros aufgehoben

    Dies begründet - auch - einen sachlichrechtlichen Fehler (BGH StV 1981, 127, 128 m. w. N. der Rspr., Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 264 Rdn. 12, Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 264 Rdn. 74), so daß es auf die in diesem Zusammenhang erhobenen Verfahrensrügen nicht ankommt.
  • BGH, 23.11.2005 - 2 StR 327/05

    Prozessuale Tat (Brandstiftung; Betrug zum Nachteil der Feuerversicherung);

    Der Verstoß gegen die Kognitionspflicht stellt nicht nur eine Verletzung der Verfahrensvorschrift des § 264 StPO dar, sondern hier auch einen sachlichrechtlichen Mangel (BGH StV 1981, 127 f. sowie NStZ 1983, 174 f.); denn die Strafkammer hat sich ausweislich der Urteilsgründe gehindert gesehen, die Inanspruchnahme der Gebäudeversicherung durch den Angeklagten in ihre Entscheidungsfindung einzubeziehen.
  • BGH, 27.07.2004 - 3 StR 71/04

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige

    An einem Besitzwillen würde es jedoch dann fehlen, wenn er davon ausgegangen war, diese würden umgehend vernichtet werden (vgl. BGH StV 1981, 127; OLG Hamm NStZ 2000, 600; OLG Stuttgart MDR 1978, 595).
  • BGH, 20.01.1982 - 2 StR 593/81

    Anforderungen an Abgabe von Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz -

    Die Rückgabe von Betäubungsmitteln ist keine Abgabe im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 1 BetMG aF (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BetMG n.F.), wenn der Empfänger zuvor selbst die Verfügungsgewalt über das Betäubungsmittel hatte und diese Gewalt - sei es freiwillig etwa durch Hingabe zu zeitweiliger Verwahrung, sei es unfreiwillig etwa durch Diebstahl - an den jetzt Zurückgebenden verloren hat (vgl. BGH, Urt. v. 25. November 1980 - 1 StR 508/80 -).
  • BGH, 23.11.1988 - 3 StR 503/88

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln setzt eigennütziges Vorgehen, wie Streben

    Soweit der Angeklagte Heroin seinem Mitangeklagten unentgeltlich gegeben hat, ist dies als Abgabe im Sinne von § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG einzuordnen, denn er hat, ohne die Voraussetzungen einer Veräußerung zu erfüllen, Betäubungsmittel durch Gewahrsamsübertragung einem anderen tatsächlich überlassen, so daß dieser sie nach Belieben verbrauchen oder weitergeben konnte (vgl. BGHSt 1, 130 [BGH 05.04.1951 - 4 StR 70/50]; BGH StV 1981, 127; MDR 1982, 512; vgl. auch Endriß/ Malek a.a.O. Rdn. 211 m.w.N.).
  • BGH, 14.03.2001 - 3 StR 446/00

    Prozessualer Tatbegriff; Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht

    Zu ihr gehört nicht nur der in der Anklage dem Angeklagten zur Last gelegte Geschehensablauf, sondern darüber hinaus dessen gesamtes Verhalten, soweit es mit dem durch die Anklage umschriebenen geschichtlichen Vorkommnis bei natürlicher Betrachtung einen einheitlichen Vorgang bildet (vgl. BGHSt 32, 215, 216 m.w.Nachw.; BGHR StPO § 264 I Tatidentität 28; BGH StV 1981, 127, 128; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 264 Rdn. 2 m.w.Nachw.).

    Innerhalb derselben prozessualen Tat ist nämlich der Verfolgungswille der Staatsanwaltschaft grundsätzlich unteilbar (vgl. BGH StV 1981, 127, 128; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 264 Rdn. 7 a).

  • BGH, 20.12.1995 - 2 StR 113/95

    Zurückweisung eines Antrages auf Gewährung von Prozesskostenhilfe bei einem

    Denn der Senat hatte auf die zulässige Revision des Nebenklägers hin zu überprüfen, ob der Tatrichter das gesamte Tatgeschehen im Sinne des § 264 StPO erfaßt hat (BGH StV 1981, 127, 128 m.w.N.).
  • BGH, 16.12.1997 - 1 StR 664/97

    Vornahme einer zweiten gleichartigen Misshandlung in Tatzeitnähe

    Danach umfaßt die Tat nicht nur das einzelne in Anklage und Eröffnungsbeschluß erwähnte Tun des Angeklagten, sondern den ganzen, nach der Auffassung des Lebens eine Einheit bildenden geschichtlichen Vorgang, innerhalb dessen der Angeklagte als Täter einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (BGH StV 1981, 127, 128).
  • BGH, 06.07.1982 - 1 StR 246/82

    Anforderungen an einheitliche "Tat" im Sinne des § 264 StPO - Rechtsfolgen der

    Mehrere Handlungen im Sinne von § 53 StGB sind nur dann als eine Tat im Sinne von § 264 StPO anzusehen, wenn sie unmittelbar und dergestalt innerlich verknüpft sind, daß keine von ihnen für sich allein verständlich abgehandelt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde (BGHSt 13, 21, 25/26; 23, 141, 145/146; 23, 270, 273, jeweils m.w.N.; BGH, Urteile vom 10. Dezember 1974 - 5 StR 578/74 - vom 27. April 1976 - 1 StR 90/76 - vom 21. März 1978 - 1 StR 499/77 - vom 14. Dezember 1978 - 4 StR 582/78 - und vom 25. November 1980 - 1 StR 508/80).
  • KG, 28.03.2001 - 1 Ss 261/99
    2. Die Staatsanwaltschaft bemängelt aber mit der Sachrüge (vgl. BGH StV 1981, 127, 128) erfolgreich, daß das Landgericht das Verhalten des Angeklagten nicht unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Beihilfe zur falschen uneidlichen Aussage ( §§ 153, 27 StGB ) gewürdigt hat.
  • BGH, 25.08.1987 - 1 StR 357/87

    Begriff der Teilnahme

  • OLG Stuttgart, 13.10.1995 - 1 Ss 416/95
  • OLG Zweibrücken, 05.03.1986 - 2 Ss 320/85
  • BGH, 12.09.1991 - 4 StR 418/91

    Förderung fremder Umsatzgeschäfte - Handeltreiben - Abgrenzung Mittäterschaft zur

  • BGH, 03.11.1981 - 1 StR 558/81

    Voraussetzungen für die Prüfung eines besonders schweren Falls nach § 11 Abs. 4

  • BGH, 24.03.1981 - 1 StR 100/81

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln als Dauerdelikt

  • LG Berlin, 09.01.1991 - 6 Op Js 485/89
  • OLG Hamm, 06.12.2000 - 5 Ss 872/00

    Gläubigerbegünstigung, verspätete Konkursantragstellung, erforderliche

  • BayObLG, 22.10.1996 - 4St RR 139/96

    Betäubungsmittelstrafrecht: Besitz, Beihilfe zum versuchten Erwerb und zum

  • BGH, 05.12.1984 - 2 StR 581/84

    Revision gegen die Einziehung einer Fahrerlaubnis wegen wiederholten Fahrens auf

  • BGH, 20.09.1983 - 5 StR 607/83

    Pflicht zum Treffen von Mindesfeststellungen über die Zahl der Gewalthandlungen

  • BayObLG, 30.12.1981 - RReg. 5 St 85/81

    Subventionsbetrug durch unterlassene Veränderungsmitteilung an das Arbeitsamt;

  • OLG Hamm, 02.06.1998 - 3 Ss 1/98

    Sachrüge, Sprungrevision, Begriff der Tat

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