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   BGH, 25.11.1992 - IV ZR 187/91   

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https://dejure.org/1992,698
BGH, 25.11.1992 - IV ZR 187/91 (https://dejure.org/1992,698)
BGH, Entscheidung vom 25.11.1992 - IV ZR 187/91 (https://dejure.org/1992,698)
BGH, Entscheidung vom 25. November 1992 - IV ZR 187/91 (https://dejure.org/1992,698)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MBKT 78 § 1 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3
    Umfang der Leistungspflicht in der Krankentagegeldversicherung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 407
  • MDR 1993, 325
  • VersR 1993, 297
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 13.02.1990 - 4 U 105/89
    Auszug aus BGH, 25.11.1992 - IV ZR 187/91
    c) Diese im Widerspruch zu Prölss in Prölss/Martin, VVG 25. Aufl. § 1 MB/KT Anm. 3 C und zu anderen oberlandesgerichtlichen Urteilen aus jüngerer Zeit (z.B. OLG Düsseldorf in VersR 1990, 646 [OLG Düsseldorf 13.02.1990 - 4 U 105/89] m. Anm. von Lorenz, OLG Nürnberg in VersR 1990, 371, OLG Celle in VersR 1988, 927 und OLG Hamburg in VersR 1987, 607) stehende Interpretation enthält einen gedanklichen Bruch:.

    Der mißbräuchlichen Berufung der Versicherer darauf, der Versicherte sei noch oder wieder ganz geringfügig arbeitsfähig und sie folglich nicht leistungspflichtig, kann im Einzelfall mit § 242 BGB begegnet werden, worauf schon Lorenz in seiner zweiten Urteilsanmerkung - VersR 1990, 647 [OLG Düsseldorf 13.02.1990 - 4 U 105/89] - hingewiesen hat.

  • OLG Köln, 03.11.1988 - 5 U 27/87
    Auszug aus BGH, 25.11.1992 - IV ZR 187/91
    a) Das Berufungsgericht hat in einer Entscheidung aus dem Jahre 1989 (VersR 1989, 137 [OLG Köln 03.11.1988 - 5 U 27/87] m. Anm. von Lorenz) § 1 Abs. 2 und 3 MB/KT 78 einschränkend dahin ausgelegt, "nur der Beginn der Versicherungsleistung setzt völlige Arbeitsunfähigkeit voraus.

    In Kauf genommen werden müsse die von Lorenz (VersR 1989, 137 [OLG Köln 03.11.1988 - 5 U 27/87]) aufgezeigte Konsequenz dieser einschränkenden Interpretation, daß derjenige Versicherungsnehmer, der niemals den Zustand völliger Arbeitsunfähigkeit erreiche, schlechter gestellt bleibe als derjenige, der zeitweise arbeitsunfähig zu 100% geworden sei.

  • OLG Hamm, 16.04.1986 - 20 U 6/86
    Auszug aus BGH, 25.11.1992 - IV ZR 187/91
    Aus ihr ergibt sich auch: Ist der Versicherte gesundheitlich zu - wenn auch eingeschränkter - Tätigkeit in seinem bisherigen Beruf (vgl. hierzu auch OLG Hamm in VersR 1987, 607 und 1207) imstande geblieben, so ist er nicht arbeitsunfähig im Sinne der MB/KT 78 geworden.

    c) Diese im Widerspruch zu Prölss in Prölss/Martin, VVG 25. Aufl. § 1 MB/KT Anm. 3 C und zu anderen oberlandesgerichtlichen Urteilen aus jüngerer Zeit (z.B. OLG Düsseldorf in VersR 1990, 646 [OLG Düsseldorf 13.02.1990 - 4 U 105/89] m. Anm. von Lorenz, OLG Nürnberg in VersR 1990, 371, OLG Celle in VersR 1988, 927 und OLG Hamburg in VersR 1987, 607) stehende Interpretation enthält einen gedanklichen Bruch:.

  • BGH, 26.02.1992 - IV ZR 339/90

    Rückgewähranspruch des Versicherers bei Berufsunfähigkeit oder Rentenbezug des

    Auszug aus BGH, 25.11.1992 - IV ZR 187/91
    Es wird nunmehr zu prüfen sein, ob und wie lange die Klägerin als Operations- und Anästhesieschwester im noch maßgeblichen Zeitraum vollständig arbeitsunfähig gewesen ist oder ob sie berufsunfähig gemäß § 15 Buchstabe b MB/KT 78 geworden war, so daß aus diesem Grund die Leistungspflicht der Beklagten endete (s. dazu Senatsurteil vom 26. Februar 1992 - IV ZR 339/90 - VersR 1992, 479).
  • OLG Köln, 25.01.1990 - 5 U 15/89
    Auszug aus BGH, 25.11.1992 - IV ZR 187/91
    In einer weiteren Entscheidung aus dem Jahre 1989 (VersR 1990, 370) heißt es allerdings nur noch, daß das Gericht die Bestimmungen des § 1 Abs. 1 bis 3 MB/KT 78 "trotz ihres Wortlautes entsprechend dem Schutzzweck der Krankentagegeldversicherung" einschränkend dahin interpretiert, daß "nicht schon jede geringfügige Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit den Verlust des Krankentagegeldes zur Folge hat".
  • OLG Nürnberg, 07.12.1989 - 8 U 1445/89

    Krankentagegeldversicherung; Leistungspflicht; Leistungszeitraum;

    Auszug aus BGH, 25.11.1992 - IV ZR 187/91
    c) Diese im Widerspruch zu Prölss in Prölss/Martin, VVG 25. Aufl. § 1 MB/KT Anm. 3 C und zu anderen oberlandesgerichtlichen Urteilen aus jüngerer Zeit (z.B. OLG Düsseldorf in VersR 1990, 646 [OLG Düsseldorf 13.02.1990 - 4 U 105/89] m. Anm. von Lorenz, OLG Nürnberg in VersR 1990, 371, OLG Celle in VersR 1988, 927 und OLG Hamburg in VersR 1987, 607) stehende Interpretation enthält einen gedanklichen Bruch:.
  • KG, 24.05.1991 - 6 U 2786/90

    Erforderlichkeit völliger Arbeitsunfähigkeit für den Fortbestand des einmal

    Auszug aus BGH, 25.11.1992 - IV ZR 187/91
    Noch weitergehend als das Berufungsgericht in seiner zweiten Entscheidung nimmt das Kammergericht ein Entfallen des Anspruchs auf Krankentagegeldzahlung erst bei nahezu völliger Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit des Versicherten an (VersR 1991, 1364).
  • BGH, 29.06.1977 - IV ZR 63/76

    Anspruch auf Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 25.11.1992 - IV ZR 187/91
    Die Klausel stellt klar, daß keinen Anspruch auf Krankentagegeld hat, wer zwar nach medizinischem Befund vorübergehend außerstande ist, seiner bisherigen beruflichen Tätigkeit in irgendeiner Weise nachzugehen, aber eine anderweitige Erwerbstätigkeit ausübt (vgl. zu der weiteren Obliegenheit, auch die bisherige Berufstätigkeit tatsächlich nicht auszuüben BGH, Urteil vom 29. Juni 1977 - IV ZR 63/76 - VersR 1977, 833).
  • OLG Celle, 25.11.1987 - 8 U 31/87
    Auszug aus BGH, 25.11.1992 - IV ZR 187/91
    c) Diese im Widerspruch zu Prölss in Prölss/Martin, VVG 25. Aufl. § 1 MB/KT Anm. 3 C und zu anderen oberlandesgerichtlichen Urteilen aus jüngerer Zeit (z.B. OLG Düsseldorf in VersR 1990, 646 [OLG Düsseldorf 13.02.1990 - 4 U 105/89] m. Anm. von Lorenz, OLG Nürnberg in VersR 1990, 371, OLG Celle in VersR 1988, 927 und OLG Hamburg in VersR 1987, 607) stehende Interpretation enthält einen gedanklichen Bruch:.
  • BGH, 18.07.2007 - IV ZR 129/06

    Zu den Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung durch den Versicherer in der

    aa) Bei der Bewertung, ob Tätigkeiten zur Berufsausübung gehören oder nicht, kommt es auf das Berufsbild an, das sich aus der bis zum Eintritt des Versicherungsfalles konkret ausgeübten Tätigkeit der versicherten Person ergibt (vgl. Senatsurteil vom 25. November 1992 - IV ZR 187/91 - VersR 1993, 297 unter II; Prölss, aaO § 1 MB/KT 94 Rdn. 6).

    Im Falle der Ausübung einer solchen Tätigkeit - ungeachtet von deren Art und Umfang - soll die Zusage ebenso wenig gelten wie bei nicht vollständiger Einschränkung der Arbeitsfähigkeit aus medizinischen Gründen (vgl. Senatsurteil vom 25. November 1992 aaO unter II 3 c).

    Im Einzelfall kann entsprechend den Ausführungen im Senatsurteil vom 25. November 1992 (aaO unter II 3 c) einer missbräuchlichen Berufung des Versicherers auf Leistungsfreiheit bei nur ganz geringfügiger Berufsausübung des Versicherten mit einer Korrektur nach § 242 BGB bzw. im Rahmen der bei einer Prüfung eines außerordentlichen Kündigungsrechts nach § 314 Abs. 1 Satz 2 BGB vorzunehmenden wertenden Betrachtung begegnet werden.

  • BGH, 11.03.2015 - IV ZR 54/14

    Krankentagegeldversicherung: Leistungsanspruch während der Teilnahme an einer

    Bereits eine nur zum Teil gegebene Arbeitsfähigkeit genügt, um den Anspruch auf Krankentagegeld auszuschließen, sofern der Versicherte seinem Beruf in seiner konkreten Ausgestaltung teilweise nachgehen kann oder tatsächlich nachgeht (Senatsurteile vom 3. April 2013 - IV ZR 239/11, VersR 2013, 615 Rn. 13; vom 25. November 1992 - IV ZR 187/91, VersR 1993, 297 unter II 1).
  • BGH, 20.05.2009 - IV ZR 274/06

    Eintritt des Versicherungsfalls in der privaten Krankentagegeldversicherung;

    Daher ist der Versicherer nicht berechtigt, den Versicherungsnehmer auf so genannte Vergleichsberufe oder gar sonstige, auf dem Arbeitsmarkt angebotene Erwerbstätigkeiten zu verweisen (Senatsurteile vom 9. Juli 1997 - IV ZR 253/96 - VersR 1997, 1133 unter II 2 b; vom 25. November 1992 - IV ZR 187/91 - VersR 1993, 297 unter II 1).

    Dies gilt auch dann, wenn der Versicherte mindestens 50 % der von seinem Berufsbild allgemein umfassten Tätigkeiten noch ausüben kann; sofern ihm die bisherige Berufsausübung völlig unmöglich geworden ist, muss er sich nicht darauf verweisen lassen, eine seinen verbliebenen beruflichen Fähigkeiten entsprechende andere Arbeit aufzunehmen (Senatsurteil vom 25. November 1992 aaO; Prölss aaO m.w.N.).

    Hingegen ist der Versicherte nicht arbeitsunfähig, wenn er gesundheitlich zu einer - wenn auch nur eingeschränkten - Tätigkeit in seinem bisherigen Beruf imstande geblieben ist (Senatsurteil vom 25. November 1992 aaO).

  • BGH, 03.04.2013 - IV ZR 239/11

    Krankentagegeldversicherung: Arbeitsunfähigkeit eines Rechtsanwalts

    Diese setzt aber voraus, dass der Versicherungsnehmer in der Lage ist, dem ausgeübten Beruf in seiner konkreten Ausgestaltung mindestens teilweise nachzugehen (Senatsurteil vom 25. November 1992 - IV ZR 187/91, VersR 1993, 297 unter II 1).
  • BGH, 24.03.1999 - IV ZR 90/98

    Zu Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer privaten

    c) Aus dem vom Berufungsgericht herangezogenen Urteil des Bundesgerichtshofes vom 25. November 1992 (IV ZR 187/91 - VersR 1993, 297 unter II 1) ergibt sich nichts anderes.
  • BGH, 09.03.2011 - IV ZR 137/10

    Krankentagegeldversicherung: Bedingungsgemäße Arbeitsunfähigkeit bei Erkrankung

    Hingegen ist der Versicherte nicht arbeitsunfähig, wenn er gesundheitlich zu einer - wenn auch nur eingeschränkten - Tätigkeit in seinem bisherigen Beruf imstande geblieben ist (Senatsurteile vom 20. Mai 2009 aaO; vom 25. November 1992 - IV ZR 187/91, VersR 1993, 297 unter II 1).
  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 33/92

    Versicherungsschutz bei vorsätzlicher Schädigung durch volljährige

    Allerdings unterliegen bloße Leistungsbeschreibungen nicht der Inhaltskontrolle (vgl. Senatsurteil vom 25. November 1992 - IV ZR 187/91IV ZR 187/91 - VersR 1993, 297 unter II 1).
  • BGH, 21.04.2004 - IV ZR 113/03

    Leistungspflichten des Reise- und des privaten Krankenversicherers bei

    Anders verhält es sich nur dann, wenn der Versicherer ein Angebot unterbreitet hat, das irrige Erwartungen wecken kann oder in Wahrheit seinem deklarierten Schutzzweck nicht genügt (vgl. für die Krankentagegeldversicherung: BGH, Urteil vom 25. November 1992 - IV ZR 187/91 - VersR 1993, 297 unter II 3 c).
  • BGH, 09.03.2011 - IV ZR 52/08

    Krankentagegeldversicherung: Versicherungsschutz bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund

    Hingegen ist der Versicherte nicht arbeitsunfähig, wenn er gesundheitlich zu einer - wenn auch nur eingeschränkten - Tätigkeit in seinem bisherigen Beruf imstande geblieben ist (Senatsurteile vom 20. Mai 2009 aaO; vom 25. November 1992 - IV ZR 187/91, VersR 1993, 297 unter II 1).

    Denn der Schutzzweck der Krankentagegeldversicherung ist nicht am Verdienstausfall wegen bloßer Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit ausgerichtet (Senatsurteil vom 25. November 1992 aaO unter II 3 c).

  • OLG Celle, 12.05.2010 - 8 U 216/09

    Begriff der Arbeitsunfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung

    Versicherungsschutz besteht nicht gegen Verdienstausfall infolge vorübergehender allgemeiner Erwerbsunfähigkeit, sondern nur infolge von Arbeitsunfähigkeit, welche nicht besteht, wenn der Verdienstausfall als Folge bloßer Einschränkungen vorübergehender Natur in der Fähigkeit eintritt, den bisherigen Beruf in seiner konkreten Ausgestaltung auszuüben (BGH, VersR 1993, 297 ff.).

    Es handelt sich nicht nur um einen Verdienstausfall als Folge bloßer Einschränkungen vorübergehender Natur in der Fähigkeit, den bisherigen Beruf in seiner konkreten Ausgestaltung auszuüben (BGH, VersR 1993, 297 ff.).

    Auch für einen verständigen Versicherungsnehmer folgt dies nicht aus der Definition des Versicherungsfalles und der Arbeitsunfähigkeit nach § 1 Abs. 2 und Abs. 3 MB/KT, ohne dass das Leistungsversprechen des Versicherers einer Inhaltskontrolle der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegt (BGH, VersR 1993, 297 ff.).

  • OLG Saarbrücken, 23.11.2005 - 5 U 70/05

    Krankentagegeld: Fristlose Kündigung der Krankentagegeldversicherung aus

  • OLG Brandenburg, 21.06.2006 - 4 U 80/05

    Anforderungen an die den Bezug von Krankentagegeld begründende

  • OLG Stuttgart, 25.04.2006 - 10 U 238/05

    Private Krankenversicherung: Fristlose Kündigung des gesamten

  • OLG Köln, 18.02.2008 - 5 U 1/07

    Geltendmachung eines Anspruch auf Zahlung von Krankentagegeld; Begriff der

  • OLG Karlsruhe, 16.06.2005 - 12 U 381/04

    Krankentagegeldversicherung: Obliegenheitsverletzung bei Abschluss einer weiteren

  • LG Dortmund, 19.10.2006 - 2 O 559/03

    Fristlose Kündigung,Krankentagegeldversicherung

  • BGH, 09.07.1997 - IV ZR 253/96

    Verweisung auf einen Vergleichsberuf

  • OLG Köln, 24.08.2012 - 20 U 77/12

    Begriff der Arbeitsunfähigkeit i.S. von AVB-G § 3 (3)

  • OLG Celle, 24.11.2011 - 8 U 173/11

    Auswirkungen einer Dyslexie bei einem Rechtsanwalt als Folge eines leichten

  • OLG Hamm, 28.01.2000 - 20 U 116/99

    Leistungspflicht der bei tageweiser vollständiger Arbeitsunfähigkeit nach

  • OLG Koblenz, 24.10.2008 - 10 U 230/07

    Krankentagegeldversicherung: Arbeitsunfähigkeit im Sinne der

  • OLG Hamm, 12.09.2003 - 20 U 46/03

    Zurückweisung eines Beweisantritts wegen Verspätung; Begriff der Verzögerung;

  • OLG Karlsruhe, 19.12.2002 - 12 U 142/02

    Krankentagegeldversicherung: Volle Arbeitsunfähigkeit des Versicherten trotz

  • OLG Karlsruhe, 04.03.1999 - 12 U 305/98

    Keine bedingungsgemäße Arbeitsunfähigkeit bei eingeschränkter Berufsausübung

  • OLG Stuttgart, 28.05.1999 - 2 U 219/98

    Allgemeine Versicherungsbedingungen als AGB

  • KG, 21.11.2003 - 6 W 220/03

    Krankentagegeldversicherung: Arbeitsunfähigkeit eines Fußballtrainers

  • LG Mühlhausen, 15.03.2012 - 1 O 241/11

    Krankentagegeldversicherung - Nichtausübung Beruf - Leistungsanspruch

  • OLG Brandenburg, 12.03.2008 - 4 U 168/06

    Voraussetzungen der Leistungspflicht des Krankentagegeldversicherers;

  • OLG Naumburg, 08.01.2004 - 4 U 129/03

    Definiton der Arbeitslosigkeit durch eine private Arbeitslosenversicherung -

  • OLG Köln, 30.08.2000 - 5 U 22/00

    Keine vollständige Arbeitsunfähigkeit des Außendienstlers bei Katzenhaarallergie

  • OLG Stuttgart, 16.12.1993 - 7 U 293/92

    Anspruch auf Zahlung von Krankentagegeld ; Leistungsfreiheit wegen

  • OLG Frankfurt, 06.08.2009 - 7 U 247/06

    Arbeitsunfähigkeit im Sinne von § 1 Abs. 3 MB/KT 94

  • LG Dortmund, 13.01.2005 - 2 O 113/04
  • LG Dortmund, 03.11.2010 - 2 O 264/08

    Anspruch eines Gebrauchtwagenhändlers gegen eine Versicherung auf Zahlung von

  • OLG Bremen, 12.09.1995 - 3 U 12/95

    Voraussetzungen für die Gewährung von Krankengeld; Anforderungen an die Auslegung

  • OLG Karlsruhe, 05.07.1995 - 13 U 280/93

    Berufliche Aufgaben; Berufliche Tätigkeit; Unvollständige Arbeitsunfähigkeit;

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