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   BGH, 25.11.1996 - NotZ 14/96   

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https://dejure.org/1996,2673
BGH, 25.11.1996 - NotZ 14/96 (https://dejure.org/1996,2673)
BGH, Entscheidung vom 25.11.1996 - NotZ 14/96 (https://dejure.org/1996,2673)
BGH, Entscheidung vom 25. November 1996 - NotZ 14/96 (https://dejure.org/1996,2673)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Umpfang der Pflichten des Notars - Beurkundungstätigkeit in einem engeren räumlichen Amtsbereich - Geltungsbereich der Verordnung über die Tätigkeit von Notaren (NotVO) in eigener Praxis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht des Notars zur räumlichen Beschränkung seiner Beurkundungstätigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 1997, 817
  • NJ 1997, 165
  • FamRZ 1997, 493 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.01.1995 - NotZ 6/93

    Organisationsermessen der Aufsichtsbehörde bei Abwesenheit eines Notars;

    Auszug aus BGH, 25.11.1996 - NotZ 14/96
    a) Nach der Rechtsprechung des Senats ist ein Fortsetzungsfeststellungsantrag ausnahmsweise zulässig, wenn der Antragsteller durch die erledigte Verwaltungsentscheidung möglicherweise in seinen Rechten beeinträchtigt ist, und wenn das Verfahren dazu dient, eine Rechtsfrage zu klären, die sich der Justizverwaltung auch in zukünftigen Fällen stellen wird (Beschluß vom 9. Januar 1995 - NotZ 6/93 = NJW-RR 1995, 1081, 1082 m. w. N.; Beschluß vom 25. November 1996 - NotZ 15/96).
  • BGH, 25.11.1996 - NotZ 15/96

    Antrag eines Notars auf Bestellung eines Rechtsassessors zu seinem Vertreter -

    Auszug aus BGH, 25.11.1996 - NotZ 14/96
    a) Nach der Rechtsprechung des Senats ist ein Fortsetzungsfeststellungsantrag ausnahmsweise zulässig, wenn der Antragsteller durch die erledigte Verwaltungsentscheidung möglicherweise in seinen Rechten beeinträchtigt ist, und wenn das Verfahren dazu dient, eine Rechtsfrage zu klären, die sich der Justizverwaltung auch in zukünftigen Fällen stellen wird (Beschluß vom 9. Januar 1995 - NotZ 6/93 = NJW-RR 1995, 1081, 1082 m. w. N.; Beschluß vom 25. November 1996 - NotZ 15/96).
  • BVerfG, 16.06.1993 - 1 BvR 970/89

    Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung der Amtstätigkeit eines Notars auf einen

    Auszug aus BGH, 25.11.1996 - NotZ 14/96
    Die vom Bundesverfassungsgericht für die Bundesnotarordnung anerkannte Beschränkung auf den engeren räumlichen Amtsbereich (BVerfG, Beschluß vom 16. Juni 1993 - 1 BvR 970/89 = NJW 1994, 243 = DNotZ 1993, 748) gilt auch für die Verordnung über die Tätigkeit von Notaren in eigener Praxis.
  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von

    Auszug aus BGH, 25.11.1996 - NotZ 14/96
    Gegenstand der Gesetzesinitiative und des Gesetzgebungsverfahrens war ausschließlich die Änderung der Bundesnotarordnung aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 1986 (1 BvR 787/80 = BVerfGE 73, 280; BR-Drucks. 467/89).
  • KG, 01.06.2012 - Not 27/11

    Berufsrecht der Notare: Genehmigung einer EU-Auslandsbeurkundung

    Soweit der Notar durch die örtliche Beschränkung in seiner Berufsfreiheit, Art. 12 Abs. 1 GG, beeinträchtigt wird, ist dies aus Gründen des Gemeinwohls gerechtfertigt und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG, DNotZ 1988, 648; 1993, 748, 749; BGH, DNotZ 1997, 817, 819).
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