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   BGH, 25.11.1996 - NotZ 8/96   

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https://dejure.org/1996,2872
BGH, 25.11.1996 - NotZ 8/96 (https://dejure.org/1996,2872)
BGH, Entscheidung vom 25.11.1996 - NotZ 8/96 (https://dejure.org/1996,2872)
BGH, Entscheidung vom 25. November 1996 - NotZ 8/96 (https://dejure.org/1996,2872)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Klage eines Notars gegen einen Ergänzungsbeitrag - Beteiligung an dem von der Bundesnotarkammer unterhaltenen Deutschen Notarinstitut - Erfüllung von Pflichtaufgaben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 67, § 73, § 78
    Unterhalt des Deutschen Notarinstituts durch die Bundesnotarkammer; Erhebung eines Ergänzungsbeitrags

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1239
  • DNotZ 1997, 809
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.07.1990 - NotZ 2/90

    Abschluß einer Gruppenanschluß- und einer Vertrauensschadenversicherung durch die

    Auszug aus BGH, 25.11.1996 - NotZ 8/96
    Die Auferlegung von Kammerbeiträgen greift in die Freiheit der Berufsausübung der Notare ein, denn sie knüpft gerade an deren Zugehörigkeit zum Notarstand an (BGHZ 112, 163, 170 [BGH 30.07.1990 - NotZ 2/90]; vgl. BVerfGE 13, 181, 185 ff) [BVerfG 30.10.1961 - 1 BvR 833/59].

    Wie der Senat bereits entschieden hat, schließt die Aufgabe, über Ehre und Ansehen zu wachen, die Zuständigkeit ein, die finanzielle Vorsorge für Schäden zu treffen, die auf Pflichtverletzungen von in der Kammer zusammengeschlossenen Notaren zurückgehen (BGHZ 52, 283, 286 f [BGH 15.07.1969 - NotZ 3/68]; 85, 173, 177 ff; 112, 163, 166 ff [BGH 30.07.1990 - NotZ 2/90]).

    Mitgliedsbeiträge dieser Art sind vielmehr bereits dann gerechtfertigt, wenn sie Maßnahmen zugute kommen, die auf die Wahrung der Gesamtbelange der Berufsangehörigen gerichtet sind (BGHZ 112, 163, 169 [BGH 30.07.1990 - NotZ 2/90] m.w.N.).

  • BVerfG, 30.10.1961 - 1 BvR 833/59

    Schankerlaubnissteuer

    Auszug aus BGH, 25.11.1996 - NotZ 8/96
    Die Auferlegung von Kammerbeiträgen greift in die Freiheit der Berufsausübung der Notare ein, denn sie knüpft gerade an deren Zugehörigkeit zum Notarstand an (BGHZ 112, 163, 170 [BGH 30.07.1990 - NotZ 2/90]; vgl. BVerfGE 13, 181, 185 ff) [BVerfG 30.10.1961 - 1 BvR 833/59].
  • BGH, 15.07.1969 - NotZ 3/69

    Beiträge zur Notarkammer

    Auszug aus BGH, 25.11.1996 - NotZ 8/96
    Wie der Senat bereits entschieden hat, schließt die Aufgabe, über Ehre und Ansehen zu wachen, die Zuständigkeit ein, die finanzielle Vorsorge für Schäden zu treffen, die auf Pflichtverletzungen von in der Kammer zusammengeschlossenen Notaren zurückgehen (BGHZ 52, 283, 286 f [BGH 15.07.1969 - NotZ 3/68]; 85, 173, 177 ff; 112, 163, 166 ff [BGH 30.07.1990 - NotZ 2/90]).
  • BGH, 02.10.1972 - NotZ 1/72

    Sozietät von Nur-Notaren

    Auszug aus BGH, 25.11.1996 - NotZ 8/96
    Dem kommt besondere Bedeutung unter dem Gesichtspunkt zu, daß die vorsorgende Rechtspflegetätigkeit der Notare originäre Staatsaufgabe ist, die mit derjenigen des Richters verglichen werden kann (vgl. BGHZ 59, 274, 278; 69, 224, 227) [BGH 13.06.1977 - NotZ 3/77].
  • BGH, 13.06.1977 - NotZ 3/77

    Anrechnung von Wehr- oder Ersatzdienst bei Notarbewerbern

    Auszug aus BGH, 25.11.1996 - NotZ 8/96
    Dem kommt besondere Bedeutung unter dem Gesichtspunkt zu, daß die vorsorgende Rechtspflegetätigkeit der Notare originäre Staatsaufgabe ist, die mit derjenigen des Richters verglichen werden kann (vgl. BGHZ 59, 274, 278; 69, 224, 227) [BGH 13.06.1977 - NotZ 3/77].
  • BVerwG, 24.09.1981 - 5 C 53.79

    Steuerberaterkammer - Haushaltsmittel - Finanzierung - Fachzeitschrift

    Auszug aus BGH, 25.11.1996 - NotZ 8/96
    Unzutreffend ist auch der Vergleich, den die Antragsteller zu dem vom Bundesverwaltungsgericht für unzulässig angesehenen Pflichtbezug einer Fachzeitschrift durch die Mitglieder einer Steuerberaterkammer (NJW 1982, 1298 [BVerwG 24.09.1981 - 5 C 53/79]) ziehen.
  • BGH, 25.10.1982 - NotZ 8/82

    Vertrauensschadenfonds der Notarkammern

    Auszug aus BGH, 25.11.1996 - NotZ 8/96
    Wie der Senat bereits entschieden hat, schließt die Aufgabe, über Ehre und Ansehen zu wachen, die Zuständigkeit ein, die finanzielle Vorsorge für Schäden zu treffen, die auf Pflichtverletzungen von in der Kammer zusammengeschlossenen Notaren zurückgehen (BGHZ 52, 283, 286 f [BGH 15.07.1969 - NotZ 3/68]; 85, 173, 177 ff; 112, 163, 166 ff [BGH 30.07.1990 - NotZ 2/90]).
  • BVerfG, 04.07.1989 - 1 BvR 1460/85

    Anwaltsnotar - Sozietät - Steuerberater - Kammerrechtsbeistand

    Auszug aus BGH, 25.11.1996 - NotZ 8/96
    Der Verfassungsvorschrift ist bereits genügt, wenn die Aufgabenstellung sich mit Hilfe allgemeiner Auslegungsgrundsätze, insbesondere aus dem Gesetzeszweck, dem Zusammenhang der Vorschriften und deren Vorgeschichte ermitteln läßt (BVerfGE 80, 269, 279 m.w.N.).
  • BGH, 20.07.1998 - NotZ 35/97

    Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde in Notarsachen

    Der Senat hat in einer Parallelsache mit Beschluß vom 25. November 1996 (NotZ 8/96, NJW 1997, 1239; die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde ist vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen worden, Beschl. der 2. Kammer des Ersten Senats v. 14. November 1997 - 1 BvR 247/97) entschieden, daß die Bundesnotarkammer befugt ist, das Deutsche Notarinstitut zu unterhalten und die Antragsgegnerin, sich an ihm zu beteiligen.
  • BGH, 25.11.1996 - NotZ 2/96

    Beteiligung einer Notarkammer an dem von der Bundesnotarkammer unterhaltenen

    Hiervon haben die Antragsteller auch Gebrauch gemacht (vgl. Verfahren NotZ 8/96 vor dem Senat).
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